Ende der Abgeltungssteuer : Steuererhöhung für Sparer
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Plötzlich 45 Prozent Steuern, statt wie bisher 25 Prozent: Das kann für Sparer teuer werden. Bild: dpa
Zinsen sollen künftig wieder mit bis zu 45 Prozent versteuert werden. So will es die große Koalition. Das wird für einige Sparer ganz schön teuer.
Es ist nur ein Satz, gut versteckt auf Seite 69 im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Doch der Satz hat es in sich – für die Sparer. Dort steht kurz und knapp: „Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft.“ Das heißt, die eh schon mickrigen Einnahmen aus Zinsen müssen künftig mit bis zu 45 Prozent statt bisher 25 Prozent versteuert werden. Und das, sobald das Ausland zuverlässig meldet, welche Kapitaleinnahmen Deutsche dort erzielt haben. Das dürfte spätestens in ein bis zwei Jahren der Fall sein. Die einst in Luxemburg, der Schweiz & Co. versteckten Spargelder waren 2009 der Grund für die Einführung der Abgeltungsteuer. Lieber 25 Prozent von x als 42 Prozent von nix, hieß es damals. Diese Verstecke fliegen nun auf, die Abgeltungsteuer wird aus diesem Grund nicht mehr benötigt.
Der SPD ist sie schon lange ein Dorn im Auge. Sie sieht die Steuer als Begünstigung der Reichen, deren Einkünfte aus Ersparnissen geringer besteuert werden als die Lohneinkünfte der hart schaffenden Arbeiter. Das ist nur die halbe Wahrheit.
Auf der einen Seite ist es in der Tat unsystematisch, dass eine Einkunftsart völlig anders besteuert wird als alle anderen Einnahmen. Für den Sparer hat das den Vorteil, dass er sich um die Steuer nicht kümmern muss: Die Bank führt sie direkt ans Finanzamt ab, sie ist damit „abgegolten“, der Bürger muss die Kapitaleinkünfte in der Regel nicht mehr mühsam in der Steuererklärung angeben – eine beträchtliche Vereinfachung.
Auch Normalverdiener betroffen
„Auf der anderen Seite stimmt es aber nicht, dass von der Abgeltungsteuer nur Reiche begünstigt werden“, sagt Christoph Ackermann, Partner der Steuerberatungsgesellschaft EY. Erstens liegt der Sparerfreibetrag, der Kapitaleinkünfte steuerfrei stellt, bei nur noch 801 Euro im Jahr (Verheiratete das Doppelte). Diese Grenze überschreiten auch Normalverdiener öfter mal, vor allem, wenn in ein paar Jahren die Zinsen wieder höher liegen sollten und sich auch ein paar Aktien im Depot befinden. Zum anderen ist die Pauschale von 25 Prozent nur bei Zinseinnahmen günstiger als der Spitzensteuersatz von 45 Prozent. Bei Dividenden muss berücksichtigt werden, dass schon die Unternehmen die Ausschüttungen versteuern mussten, beim Anleger also nur ein Teil davon ankommt. Die Gesamtbelastung liegt bei Dividenden dadurch ohnehin bei etwa 50 Prozent.
Man könnte daher argumentieren, dass es klug ist, die Abgeltungsteuer nur für Zinseinnahmen abzuschaffen, für Dividenden und Kursgewinne aber beizubehalten. Das würde die derzeitige steuerliche Privilegierung von Zinsen beenden. So ist es auch geplant. Tatsächlich dürfte es dafür aber andere Gründe gegeben haben: Die Regierung hätte das ganze Unternehmensteuerrecht ändern müssen, wenn die Abgeltungsteuer komplett abgeschafft worden wäre. Das wäre nicht nur aufwendig geworden, es hätte vermutlich auch weniger Einnahmen für den Staat bedeutet.
Sparerfreibetrag wird nicht erhöht
Wenn die Koalition tatsächlich zustande kommt, werden künftig also nur die Zinsen wieder den progressiven Steuersätzen unterworfen wie vor 2009. Das heißt, wer hohe Einnahmen hat, zahlt einen höheren Satz. Ab einem zu versteuernden Einkommen von knapp 55.000 Euro sind es 42 Prozent, ab etwa 260.000 Euro sogar 45 Prozent. Das maßgebliche Bruttoeinkommen liegt mindestens 10.000 Euro höher. Schon ab einem zu versteuernden Einkommen von knapp 20.000 Euro im Jahr bedeutet die Teilabschaffung der Abgeltungsteuer eine Mehrbelastung. Das heißt, längst nicht nur die Reichen wären betroffen. Hinzu kommt bisher noch der Solidaritätszuschlag, der zwar für zu versteuernde Einkommen bis etwa 61.000 Euro wegfallen soll (Verheiratete das Doppelte), darüber aber weiter erhoben wird.
Nicht ganz so schlimm wäre die Umstellung, wenn gleichzeitig der Sparerfreibetrag angehoben würde. Bis 1999 lag er bei etwa 3000 Euro, bevor die Schröder-Regierung ihn halbierte und die erste große Koalition von Angela Merkel ihn auf 801 Euro senkte. Von einer Erhöhung steht allerdings nichts im neuen Koalitionsvertrag.
Banken und Steuerberater werden versuchen, die steigende Steuerbelastung zu vermeiden, indem sie Zinsen durch clevere Konstruktionen in Dividenden oder Kursgewinne umwandeln, die weiter mit nur 25 Prozent belastet werden. Die Koalition will solche Gestaltungen bekämpfen. Gerichtsverfahren sind absehbar. Genauso wie mehr Aufwand für die Steuererklärung. Denn künftig werden die Bürger ihre Zinseinnahmen dort wieder aufführen müssen. Das ist das Gegenteil der immer wieder versprochenen Steuervereinfachung.