Jörg Tauss verurteilt :
„Es geht um scheußlichere Dinge“

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Jörg Tauss verlässt das Gericht
Eine Sonderbehandlung für Abgeordnete lehnte das Landgericht ab. Jörg Tauss konnte sich also nicht auf eine Ausnahme berufen für seine „Recherchen“ im Kinderporno-Milieu. Wenn es tatsächlich Recherchen waren, wäre er dilettantisch vorgegangen.

Jörg Tauss sei „kein neutraler Beobachter“ der Kinderporno-„Szene“ gewesen - sondern vielmehr „ein höchst aktiver Teil“ davon, der „den Markt befeuert und beliefert“ habe. Das hatte die Staatsanwältin im Karlsruher Verfahren gegen den früheren Bundestagsabgeordneten am Donnerstag in ihrem Plädoyer gesagt. Am Freitag folgte nun das Landgericht Karlsruhe ihrer Ansicht und verurteilte den 56 Jahre alten Tauss wegen Verbreitung, Erwerbs und Besitzes von kinder- und jugendpornographischem Material zu einem Jahr und drei Monaten Haft. Ins Gefängnis muss der langjährige medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion nicht, denn die Vollstreckung der Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt. Mehr als hundert Fälle zwischen Mai 2007 und Januar 2009 legte ihm das Gericht zur Last.

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