Vom Advokaten zum Rechtskaufmann :
Anwälte hatten schon immer Angst vor der „Anwaltsschwemme“

Von Joachim Jahn
Lesezeit: 4 Min.
Einst hießen sie Fürsprecher, Prokurator oder Advokat: Ein Verein von hochkarätigen Hobbyhistorikern vor allem aus der Anwaltschaft hat jetzt die Geschichte des eigenen Berufsstands seit dem Mittelalter nachgezeichnet. Die „Ritter der Gerichte“ haben sich längst zu einer professionellen Branche entwickelt - sich in zwei Diktaturen in Deutschland aber auch selbst schuldig gemacht.

Wer sich deutsche Gerichtsshows oder amerikanische Fernsehkrimis ansieht, muss die fulminanten Auftritte eines Robenträgers vor Gericht für den Höhepunkt seines Anwaltslebens halten. Im Mittelalter war das noch genau umgekehrt: Als eigentlicher Kämpfer galt der „Produzent von Schriftsätzen“, wogegen das Auftreten in der Verhandlung als etwas „völlig Schnödes“ betrachtet wurde. So beschreibt der Freiburger Hochschullehrer Bernd Kannowski – zuvor Rechtsanwalt in Frankfurt – die Lage von Streithelfern im ausgehenden Mittelalter. Studierte Juristen gewannen die Oberhand; der „gemeine Vorsprecher“, der sich nur allgemein auf die Kunst rhetorisch geschickter Reden verstand, verlor an Bedeutung.

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