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Abgas-Trick ist "technischer Mangel": Diesel-Rückruf: Ab August werden nicht umgerüstete VW-Fahrzeuge stillgelegt
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Auszug aus einem Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes an den Besitzer eines VW Amarok: Wer den Abgas-Rückruf nicht machen lässt, verliert die Zulassung
privat Auszug aus einem Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes an den Besitzer eines VW Amarok: Wer den Abgas-Rückruf nicht machen lässt, verliert die Zulassung

Wer dem VW-Abgasrückruf nicht folgt, dem legen die Behörden nach Informationen von FOCUS Online das Fahrzeug still - bei einigen schon ab August. Besitzer müssen dafür auch noch zahlen. Für VW hat das gravierende Folgen vor Gericht.

Die Besitzer von VW-, Audi-, Skoda- und Seat-Fahrzeugen mit manipulierten VW-Dieselmotoren müssen sich auf den Verlust ihrer Zulassung einstellen, wenn sie das umstrittene Software-Update ablehnen. Das geht aus einem Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) hervor, das FOCUS Online vorliegt.

Software-Manipulation ist technischer Mangel

Dem Besitzer eines VW Amarok, der die Umrüstung bislang nicht durchführen ließ, droht das KBA an, dass nach einer letzten Umrüst-Frist ab dem 28. August seine Fahrzeugdaten an die zuständige Zulassungsbehörde übermittelt werden, die dann das Fahrzeug außer Betrieb setzt. Dies erfolgt laut dem Schreiben "gemäß § 5 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in eigener Zuständigkeit" durch die Zulassungsbehörde. Diese Außerbetriebsetzung seien zudem gebührenpflichtig. Es werde daher "dringend empfohlen", an der Rückrufaktion "sehr zeitnah teilzunehmen".

VW-Besitzer zahlt für die Außerbetriebsetzung des eigenen Autos

Der Amarok ist das erste betroffene Fahrzeugmodell, weil es für ihn auch die erste Rückrufanordnung gab (Anfang 2016). Sukzessive dürften nun weitere Modelle von VW, Audi, Skoda und Seat folgen. Wer sein Rückrufschreiben erst später bekommen hat, hat also auch entsprechend mehr Zeit, bis ihm die Außerbetriebsetzung droht.

Dass der Plan zum Entzug der Zulassung vorbereitet wird, war bereits bekannt. Interessant ist die exakte Begründung, die in dem Schreiben des KBA erläutert wird: Das Fahrzeug enthalte "eine unzulässige Abschalteinrichtung, welche zur Wiederherstellung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs entfernt werden muss. Das Fahrzeug hat damit einen technischen Mangel, dessen Behebung Ihrer Mitwirkung bedarf". Beides hat Volkwagen vor Gericht immer wieder bestritten.

Das hat gleich mehrere Konsequenzen:

  • Betroffene Fahrzeugbesitzer müssen nun in jedem Fall dem Rückruf folgen, wenn Sie Ihr Auto weiter fahren wollen - auch dann, wenn es durch den Rückruf technische Probleme gibt .
  • Die Behauptung von Volkswagen in Gerichtsprozessen, die manipulierten Fahrzeuge hätten keinen Mangel, dürften nun von keinem Richter mehr ernst genommen werden.
  • Jeder, der ein vom Rückruf betroffenes Fahrzeug gebraucht kauft, muss sich unbedingt vergewissern, ob der Rückruf durchgeführt wurde. Wer solch ein Fahrzeug verkauft, muss ebenfalls darauf hinweisen - sonst drohen auch ihm (privat)rechtliche Konsequenzen, wenn er diesen Mangel dem Verkäufer verschweigt.

Rechtsanwalt Christopher Rother, Partner der US-Kanzlei Hausfeld und für die Plattform MyRight tätig , die VW-Besitzer vertritt, sagt: „Millionen von Fahrzeughaltern von Dieselfahrzeugen mit Schummelsoftware des VW Konzerns droht jetzt die Stilllegung ihrer Fahrzeuge. VW hofft weiterhin darauf, dass des erst dann zum Entzug der Zulassung kommt, wenn die Ansprüche der Kunden gegen Händler und Fahrzeughersteller verjährt sind. Und das ist schon bald der Fall. Gewährleistungsansprüche gegen Händler verjähren zum 31.12.2017 und Schadensersatzansprüche gegen VW als Hersteller verjähren zum 31.12.2018." Rother geht davon aus, dass auch Druck aus der EU-Kommission dazu geführt hat, dass das KBA bei der Überwachung der Umsrüstung nun aufs Gas tritt.

Unklar ist, wie viele Fahrzeuge noch nicht umgerüstet wurden. Das KBA verweigert hierzu eine Auskunft. Nach Angaben eines VW-Sprechers gegenüber der Nachrichtenagentur dpa soll insgesamt bei 1,82 Millionen von rund 2,6 Millionen in Deutschland betroffenen Autos das Software-Update bereits aufgespielt worden sein.

So wehren Sie sich gegen die Stilllegung

Was können Fahrzeugbesitzer tun, die die Umrüstung nicht durchführen lassen möchten? FOCUS Online Rechtsexperte Professor Marco Rogert erklärt die allgemeinen Möglichkeiten in solchen Fällen: "Autofahrer könnten sich mittels eines Eilverfahrens einstweilig bis zur Entscheidung in der Hauptsache gegen die behördliche Verfügung wehren. Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsgerichtsordnung. Entscheidend wird in diesem summarischen Verfahren sein, ob das Gericht die Aufhebung der Entscheidung für denkbar hält und ob das Aufschubinteresse des Betroffenen höher zu bewerten ist als das Vollzugsinteresse der Behörde. Es spricht viel dafür, dass derartige Eilverfahren Erfolg haben können. Das eigentliche Klageverfahren ('Hauptsache') führt dann zu einer finalen gerichtlichen Klärung, ob die Untersagungsverfügung Bestand hat oder ob sie aufgehoben wird", so Rogert.

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Nicht nur Fahrzeuge des VW-Konzerns, auch Diesel-Modelle von BMW, Audi, Mercedes und anderen Herstellern sollen jetzt im Zuge des Abgas-Skandals zurückgerufen werden. Welche Modelle sind betroffen? Wer trägt die Kosten? Was für Vor- und Nachteile bringt das den Autobesitzern? FOCUS Online bringt Sie  in diesem regelmäßig aktualisierten Ratgeber immer auf den neuesten Stand.

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