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Leser fragen – Experten antworten: Was ist bei der Zulassung eines Rechtslenkers zu beachten?
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TÜV Rheinland Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrzeug-Experte des TÜV Rheinland
Wer auf klassische englische Roadster oder exotische japanische Sportwagen steht, hat ein Problem. Das Lenkrad ist oft auf der falschen Seite. Bei der Zulassung in Deutschland sind daher ein paar Details zu bedenken.

Frage: Ich bin ein Fan exotischer Autos und möchte mir ein Exemplar mit Rechtslenkung zulegen. Gibt das Probleme bei der Zulassung in Deutschland?

Antwort von Hans-Ulrich Sander, Kfz-Experte beim TÜV Rheinland: Auch Autos mit dem Lenkrad auf der „falschen“ Seite können prinzipiell in Deutschland zugelassen werden. In den meisten anderen europäischen Ländern ist das ebenfalls kein Problem, Verbote, wie sie bislang etwa in Polen bestehen, will die EU nun aufheben.

Allerdings muss bei Rechtslenkern vor der Zulassung unter Umständen die Beleuchtungsanlage umgebaut werden. Das Abblendlicht ist bei Fahrzeugen für den Rechtsverkehr so eingestellt, dass die rechte Fahrbahnseite stärker ausgeleuchtet wird als die linke. Bei einem für den Linksverkehr gebauten Auto ist das umgekehrt, so dass die Straße bei Fahrten auf der rechten Fahrbahnseite nicht optimal erhellt und der Gegenverkehr geblendet wird. Um das Problem zu beheben, müssen in der Regel komplett neue Scheinwerfereinheiten eingebaut werden.

Weil es sich bei Rechtslenkern praktisch immer um Importfahrzeuge handeln dürfte, sollte man für die Zulassung aber noch andere Punkte bedenken. So muss für das Fahrzeug eine EU-Typgenehmigung (COC) vorliegen, andernfalls wird eine Einzelabnahme fällig. Vor allem wenn das Fahrzeug aus dem Nicht-EU-Raum stammt, können zudem Umbauten nötig werden, etwa an der Beleuchtungsanlage. Ist die Anpassung an die hiesigen Erfordernisse technisch nicht möglich, kann eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt werden.

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