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Knebelverträge von RTL: Sex-Verbot für „Bachelor“-Kandidatinnen
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Eine neue Frisur ist tabu und selbstredend dürfen die Damen mit niemand anderem flirten als dem „Bachelor“: Wer bei der gleichnamigen RTL-Datingshow mitmacht, muss sich strikten Regeln unterwerfen – auch nach dem Ausscheiden.

Sie machen Liebesurlaub in Südafrika oder gehen mit dem mutmaßlichen Objekt der Begierde in die Bergwelt. RTL spart bei seiner Datingshow „Bachelor“ nicht an Aufwand. Allerdings gelten für die Kandidatinnen auch strenge Regeln, wie die „Bild“-Zeitung vom Mittwoch berichtete. Das Blatt verwies auf ein 20 Seiten umfassendes Papier.

  • Alle Teilnehmerinnen haben demnach Flirt-Verbot und Sex-Stopp: Paragraf 1, Punkt 4 regele, dass die Frauen ab Vertragsunterzeichnung bis zur Erstausstrahlung der letzten Folge mit keinem Mann zusammenziehen, sich verloben oder heiraten dürfen. Mehr noch: Auch Rendezvous mit fremden Männern sind verboten.
  • Weiter müssen sich die Kandidatinnen verpflichten, „keine wesentlichen Veränderungen des Aussehens an sich vorzunehmen oder vornehmen zu lassen“. Das bedeute nicht nur, dass Schönheitsoperationen verboten sind. Auch eine neue Frisur ist demnach tabu.
  • Schleicht sich eine Kandidatin aus der Villa in Südafrika davon, drohen mindestens 1000 Euro Strafe. „Dieses Gebot dient der Sicherheit der Kandidatinnen am Produktionsort“, zitiert „Bild“ einen RTL-Sprecher.
  • Posts auf sozialen Netzwerken wie Facebook und Xing sind verboten, damit die Damen nichts ausplaudern. Tabu sind auch Nachrichten über Twitter.
  • Die Damen müssen eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterzeichnen, bei der Ausnahmen mit Zustimmung der Produktionsfirma ITV Germany möglich sind. Ansonsten gelte: Wer Geheimnisse verrät, dem drohen saftige Geldstrafen: „Nicht weniger als 3000, manchmal jedoch eine Million Euro“, zitiert „Bild“ aus dem Vertrag.
  • „Bild“ zufolge sind grundsätzlich alle Kandidatinnen bis zum Ende der Show am 20. März an die Vorgaben gebunden – egal ob sie ausgeschieden sind oder nicht.
  • Die Gage werde in drei Raten gezahlt: 1500 Euro gibt es „Bild“ zufolge beim Drehstart. 1000 Euro folgen, nachdem die Kandidatin ausgeschieden ist. Weitere 500 Euro erhalten die Frauen für die Übertragung der Film- und Foto-Rechte. Wer während der Show aufgibt, habe „lediglich Anspruch auf die 3. Rate für die Rechteübertragung“.
stj
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