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Prozess in Hamburg: 14-Jährige brutal vergewaltigt: So schamlos ließen sich die Täter vor Gericht feiern
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Prozessauftakt wegen sexuellen Missbrauchs einer 14-Jährigen
dpa Zwei der Angeklagten verdecken ihre Gesichter hinter Gerichtsakten

Es ist ein ungeheuerlicher Fall: In Hamburg standen vier junge Männer wegen des brutalen Missbrauchs einer 14-Jährigen vor Gericht. Sie haben das Mädchen im Februar betrunken gemacht und dann sexuell missbraucht. Anschließend sollen sie das Opfer bei Temperaturen um den Gefrierpunkt zurückgelassen haben. Vor Gericht zogen sie eine Show ab und ließen sich feiern. Am Donnerstag folgte das Urteil.

Der 21 Jahre alte Haupttäter erhielt vier Jahre Freiheitsstrafe, drei Mittäter im Alter zwischen 14 und 17 Jahren Jugendstrafen auf Bewährung. Eine 15-Jährige bekam ein Jahr auf Bewährung, weil sie das Verbrechen mit ihrem Handy gefilmt hatte. Bei dem Verfahren vor einer Jugendstrafkammer war die Öffentlichkeit nach Verlesung der Anklage bis zur Urteilsverkündung ausgeschlossen. Bei der Urteilsverkündung jubelten Freunde und Verwandte der angeklagten Jugendlichen im Zuschauerraum.

Angeklagte lassen sich feiern

Schon beim Prozessauftakt hatten sich absurde Szenen abgespielt. Ausgelassen hatten die Angeklagten Verwandte und Freunde im Zuschauerbereich begrüßt, hatten sich in Siegerpose gezeigt. Die Mutter eines Angeklagten hatte gewunken und ihrem Sohn Kusshände zugeworfen. Breitbeinig gehend, im schwarzen Jogginganzug mit neongrünen Streifen bekleidet, war einer der Männer in Richtung Anklagebank gegangen.

Vor dem Gerichtssaal hatten sich auch die Bekannten der Angeklagten wenig beeindruckt gezeigt. Einer hatte dem Opfer eine Mitschuld gegeben: "Was sucht sie denn auch dort bei den Männern?", fragte er schulterzuckend. Auch die Freundin eines 17 Jahre alten Angeklagten war da. Sie glaube nicht an die Vergewaltigung: "Sonst wäre ich ja wohl nicht mehr mit ihm zusammen", fügte sie hinzu.

Mädchen auf Laken in den Hof geschleift

Aus der Anklage geht hervor, wie brutal die Gruppe vorgegangen ist. Erst hatten zwei Jungs das schwer betrunkene Mädchen vergewaltigt, bevor sie Flaschen und eine Taschenlampe in sie eingeführt hatten. Das Opfer hatte sich dabei übergeben und geschrien.

Schließlich hatten laut Staatsanwaltschaft drei der jungen Männer das Mädchen nach draußen geschleppt. Ein Angeklagter hatte das auf einem Laken liegende Opfer in den Hinterhof geschleift. Dabei hatte die 14-Jährige Schürfwunden erlitten. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt hatten die Täter der Anklage zufolge das Mädchen im Hinterhof zurück gelassen – bekleidet nur mit Unterwäsche und einer Bluse. Schreiend hatte es auf sich aufmerksam machen können. Im Krankenhaus hatte das Mädchen eine Körpertemperatur von nur noch 35,4 Grad und einen Blutalkoholwert von 1,9 Promille. Es musste auf der Intensivstation behandelt werden.

Opfer stand unter Obhut des Jugendamtes

Die Jugendlichen hätten von den eisigen Außentemperaturen gewusst und billigend in Kauf genommen, dass die 14-Jährige erfrieren konnte, führte der Staatsanwalt aus. Er hatte ihnen darum auch gefährliche Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen.

Das Opfer stand unter Obhut des Jugendamtes Wandsbek und war in einer Jugendwohnung untergebracht. Die Suche nach den mutmaßlichen Tätern erwies sich als mühsam. Drei der Jugendlichen wurden zwei Wochen nach der Tat verhaftet, die 15-Jährige aber kurz darauf freigelassen. Die anderen beiden Verhafteten im Alter von 14 und damals 16 Jahren wurden in Jugendeinrichtungen untergebracht, aus denen sie dann entwichen, später jedoch wieder gefasst wurden. Nach den beiden weiteren Angeklagten fahndete die Polizei öffentlich. Daraufhin stellte sich der 21 Jahre alte Beschuldigte. Der 16-Jährige konnte von den Beamten Mitte März in Hamburg-Rahlstedt festgenommen werden.

Staatsanwaltschaft verteidigt Forderung

Die nun verhängten Strafen für die Täter entsprechen fast ausnahmslos der Vorstellung der Staatsanwaltschaft. Eine Sprecherin der Anklagebehörde verteidigte gegenüber FOCUS Online die Forderung: Zwar sei es möglich, gegen erwachsene Täter bei diesem Vorwurf Strafen von bis zu 15 Jahren zu verhängen. Doch bei der konkreten Strafzumessung gebe es viele Faktoren, etwa mögliche Vorstrafen oder Geständnisse. Einzelheiten zu dem konkreten Fall könne sie nicht nennen, da unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurde.

Im Video: Die bizarre Welt des „Reichsbürgers“ P.

 

beb/mta/dpa
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