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Lärmschutz oder Diskriminierung von Muslimen?

Israel verabschiedet umstrittenes Gesetz gegen Gebetsrufe
Montag, 13.02.2017 | 03:51
dpa Die Al Ein Moschee im Ost-Jerusalemer Stadtviertel Silwan in der Nähe der Altstadt. Auch hier ertönt der Ruf des Muezzins fünf Mal am Tag über Lautsprecher. Israelische Abgeordnete wollen nun die Lautsprecher auf den Moscheen verbieten.

Die israelische Regierung hat ein Gesetz verabschiedet, das Lautsprecherdurchsagen von Gebetshäusern zwischen 23.00 und 7.00 Uhr verbietet. Statt für ruhige Nächte sorgt die Neuregelung jedoch für Aufruhr, denn das Gesetz betrifft im Grunde nur Muslime.

Nach Ansicht von Kritikern sollen durch das Gesetz die traditionellen Gebetsrufe der muslimischen Muezzine zum Schweigen gebracht werden sollen. Eine am Sonntagabend vom israelischen Justizministerium herausgegebene Liste verzeichnete das Gesetz "zur Verhinderung von Lärm durch öffentliche Lautsprechersysteme in Gebetshäusern" als vom Gesetzgebungsausschuss beschlossen.

Damit wird der Gesetzentwurf nun dem Parlament vorgelegt. Obwohl das Gesetz in seinem Titel keine bestimmte Religion nennt, ist es in Israel als "Muezzin-Gesetz" bekannt. Es sieht ein Verbot von Lautsprecherdurchsagen an Gotteshäusern zwischen 23.00 Uhr abends und 07.00 Uhr morgens vor. Damit ist der erste der fünf täglichen Gebetsrufe der Muslime betroffen, der zum Sonnenaufgang erklingt.

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Unterstützer begründen den Vorstoß mit Lärmbelästigung und dem angeblichen Missbrauch der Lautsprecher für Hassbotschaften - Aktivisten sehen darin eine reine Provokation. In dem Gesetz gehe es nicht um Lärm oder Lebensqualität, "sondern um rassistische Hetze gegen eine nationale Minderheit", kritisierte der arabisch-israelische Parlamentsabgeordnete Aiman Odeh. "Der Ruf des Muezzin ist hier lange vor den Rassisten der Netanjahu-Regierung erklungen und wird lange nach ihr zu hören sein."

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kjo/AFP