Panorama

Airport erneut gesperrt Drohne blockiert Frankfurter Landebahn

Flughafen Frankfurt am Main.

Flughafen Frankfurt am Main.

(Foto: dpa)

Erst am Vortag ruht der Flugbetrieb in Frankfurt am Main am komplett. Nun müssen wieder Teile des größten deutschen Luftdrehkreuzes gesperrt werden, weil dort ein Flugobjekt für Aufregung sorgt.

Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Tagen hat eine Drohne den Flugverkehr am Frankfurter Flughafen in Schach gehalten. Das Flugobjekt wurde am Freitagvormittag im südlichen Bereich des größten deutschen Airports gesichtet. Daraufhin sei die Landebahn Süd aus Sicherheitsgründen bis 11:55 Uhr gesperrt worden, erklärte die Deutsche Flugsicherung (DFS).

Mehrere Maschinen mussten demnach auf andere Landebahnen umgeleitet werden oder eine Warteschleife fliegen. "Gravierende Beeinträchtigungen" wie Flugausfälle habe es aber nicht gegeben, sagte ein DFS-Sprecher. Der übrige Flugbetrieb sei normal weiter gelaufen.

Wer die Drohne in den Flughafenbereich gelenkt hat, ist unklar. Hinweise auf Verantwortliche hat die Polizei Frankfurt bisher nicht. Erst am Vortag hatte eine Drohne den Betrieb am Frankfurter Flughafen komplett lahmgelegt. Nach der Sichtung des Flugobjekts wurde am Donnerstagmorgen der Betrieb am größten deutschen Luftdrehkreuz für fast eine Stunde eingestellt. Auch diese Drohne wurde im Süden des Geländes beobachtet.

Condor-Flug muss wieder durchstarten

Die Deutsche Flugsicherung bestätigte darüber hinaus, dass am frühen Freitagnachmittag ein Condor-Flug aus Palma beim Landeanflug auf den Frankfurter Flughafen durchstarten musste, weil die Landebahn noch durch ein anderes Flugzeug blockiert war. Der Vorfall ereignete sich gegen 13:25 Uhr, also rund anderthalb Stunden nach der Wiederfreigabe der Landebahn Süd. Solche Manöver kommen immer wieder vor. Einen Zusammenhang mit der Drohnensichtung gibt es aber wohl nicht.

Die Vorfälle reihen sich ein in eine lange Reihe von Drohnenalarmen an internationalen Flughäfen. Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres kam es zu 17 Vorfällen mit Drohnen an deutschen Flughäfen. In Deutschland sind Drohnenflüge über sensiblem Gelände wie dem Start- und Landebereich an Flughäfen, aber etwa auch über Menschenmengen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Behörden, Bundesstraßen sowie Bahnanlagen verboten.

Quelle: ntv.de, lou/dpa

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