Panorama

Eigenes Kind an Männer verkauft Mutter äußert sich in Missbrauchsprozess

Die Mutter soll sich auch selbst an ihrem Sohn vergriffen haben.

Die Mutter soll sich auch selbst an ihrem Sohn vergriffen haben.

(Foto: dpa)

Ihr Lebensgefährte hat die Vorwürfe bereits eingeräumt, nun äußert sich auch die Mutter des schwer missbrauchten neunjährigen Jungen vor Gericht. Sie werde Fragen "im Wesentlichen bestätigen", sagt ihr Verteidiger - allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Im Freiburger Prozess um den jahrelangen Missbrauch eines Kindes hat sich erstmals die Mutter des Jungen geäußert. Für die Aussage der 48-Jährigen vor dem Landgericht Freiburg wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Weitere Informationen wurden nicht bekannt. Der Frau aus Staufen bei Freiburg und ihrem 39 Jahre alten Lebensgefährten wird vorgeworfen, den heute neun Jahre alten Jungen mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen zu haben.

Staufener Taten

Bisher wurden drei Täter wegen der Staufener Missbrauchsfälle verurteilt. Die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig. Ein viertes Verfahren läuft noch. Insgesamt wurden acht Täter identifiziert. Die Mutter und der Stiefvater des Opfers gelten als die Haupttäter. Ihnen wird besonders schwere Vergewaltigung, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, besonders schwere Zwangsprostitution und Verbreitung kinderpornografischer Schriften vorgeworfen. Beide sitzen seit September 2017 in Untersuchungshaft, zehn Verhandlungstage sind angesetzt. Die Urteile könnten Mitte Juli fallen.

Der 39-Jährige hat die Taten eingeräumt und sich als "Haupttäter" bezeichnet. Die Mutter hatte bislang geschwiegen. Sie hatte den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt und hierfür den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte geltend gemacht. Sie und ihr wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestrafter Lebensgefährte, beide Deutsche, gelten als Hauptbeschuldigte in dem Fall, in dem es insgesamt acht Tatverdächtige gibt. Es drohen ihnen laut Gericht bis zu 15 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung.

Ein Urteil wird es den Angaben zufolge frühestens Mitte Juli geben. Die 48-Jährige werde Fragen "im Wesentlichen bestätigen", hatte ihr Verteidiger Matthias Wagner im Vorfeld erklärt. Ob sie sich auch näher zu ihrem Motiv äußern werde, ließ er offen. Bei der Frau handele es sich nicht um eine sogenannte Hangtäterin. Sie sei keine Gefahr für die Allgemeinheit. Sicherungsverwahrung komme daher nicht infrage.

Mitarbeiter des Jugendamtes sagen aus

Die Staatsanwaltschaft geht nach eigenen Angaben davon aus, dass beide Angeklagte gemeinsam handelten. Sie sollen das Kind auch selbst mehrfach sexuell missbraucht haben und sich außerdem gemeinsam an einem drei Jahre alten Mädchen vergangen haben. Der Prozess wird fortgesetzt. Am kommenden Dienstag sollen nach Angaben des Gerichts die ersten Zeugen gehört werden.

Aussagen sollen im Laufe des Prozesses unter anderem auch Mitarbeiter des Jugendamtes sowie Bewährungshelfer und Erzieher, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin. Jugendamt und Justiz stehen in dem Fall, der im Januar bekannt wurde, in der Kritik. Ihnen wird vorgeworfen, den Jungen nicht geschützt zu haben.

Quelle: ntv.de, jug/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen