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Viele Polizisten in Berlin gehen einer Nebentätigkeit nach.

© dpa

Sicherheit in der Hauptstadt: 1500 Berliner Polizisten haben einen Nebenjob

Komparsen, Kellner, Stromableser: Fast zehn Prozent der Beamten haben sich zusätzlich zum Staatsdienst eine Beschäftigung genehmigen lassen.

Zahlen die verblüffen: Zwölf Hausmeister, 125 Komparsen, 43 Verkäufer, 19 Kellner und 23 Taxifahrer –und alle arbeiten bei der Berliner Polizei. Insgesamt gehen 1561 Beamte der Polizei einer Nebentätigkeit nach. Oder präziser formuliert: Bei 1561 Beamten weiß das Präsidium davon und hat den Nebenerwerb genehmigt. Das sind deutlich mehr als bislang bekannt. 2014 hatte die Innenverwaltung die Zahl von 1214 Nebentätigkeiten genannt, im März 2017 dann die nahezu identische Zahl 1220.

Wieso sich die Zahl in den vergangenen drei Monaten so drastisch erhöht hat, ist unklar. Das Präsidium konnte dazu keine Angaben machen. Erstmals hat die Polizei exakte Angaben über die Art der 1561 Nebentätigkeiten erfasst. Im März hatte die Innenverwaltung noch mitgeteilt, dass dazu „eine aufwendige Einzelfallauswertung erforderlich“ sei.

Nun also gibt es diese Auswertung. Größter Brocken sind die sonstigen Tätigkeiten mit 622. Was sich jedoch darunter verbirgt, wird nicht erklärt. Es folgen Ehrenamt (132), Statist (125), Selbstständiger (124), Lehraufträge (109) und Trainer (108), dann folgen die 43 Verkäufer. 30 Beamte sind musikalisch und 26 schriftstellerisch tätig. Einer ist Notarzt, zwei Aufsichtsratsmitglieder und vier arbeiten als Stromableser.

Zu hohe Arbeits- und Überstundenbelastung

In der Vergangenheit hatten die Polizeigewerkschaften die schlechte Bezahlung der Berliner Polizisten als Grund für die vielen Nebenjobs genannt. Bekanntlich verdienen Polizisten in anderen Bundesländern oder beim Bund deutlich mehr. Allerdings gibt es in der untersten Besoldungsgruppen A7 und A8 in Berlin nur vergleichsweise wenige Nebenjobber. Diese "Polizei(ober)meister" mit blauen Sternen arbeiten zum Beispiel in den Abschnitten und in den Einsatzhundertschaften.

Gerade letztere klagen über die hohe Arbeits- und Überstundenbelastung. Die meisten Nebentätigkeiten finden sich auf der mittleren Ebene bei den Kommissaren (das sind die Beamten mit silbernen Sternen). Im Jahr 2014 stellten sie etwa 75 Prozent aller Nebenjobber. Aktuelle Zahlen liegen nicht vor. 2014 hatten laut Innenverwaltung acht Führungskräfte im Präsidium eine Nebentätigkeit –hier dürfte es sich um Lehrtätigkeiten an Hochschulen handeln.

Zuletzt hatte der "Porno-Polizist" Schlagzeilen gemacht. Im Februar war bekannt geworden, dass ein junger Beamter in einem Sexfilm mitgewirkt hatte, natürlich hatte er sich dafür nicht um eine Genehmigung bemüht. Zunächst hatte das Präsidium bei Bekanntwerden irritiert reagiert: "Eine derartige Tätigkeit ist mit der Berufswahl unvereinbar", so ein Polizeisprecher damals. Wochen später wurde der Anwärter dann aber doch verbeamtet, der Vorwurf habe für eine Entlassung nicht ausgereicht.

„Interessenkonflikte“ sind tabu

Art und Umfang der Nebenjobs sind genau geregelt. Beamte benötigen „für jede entgeltliche Nebentätigkeit“ eine Genehmigung nach dem Landesbeamtengesetz. Darin heißt es: "Beamte haben sich auf der Grundlage der Dienst- und Treuepflicht so zu verhalten, dass es dem Ansehen des Dienstherrn nicht abträglich ist. Ihr Verhalten muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, welches ihr Beruf erfordert." Tatsächlich werden nur sehr wenige Anträge abgelehnt.

Von 2008 bis 2013 waren es bei der Innenverwaltung genau zwei, also bei Polizei, Feuerwehr und Verfassungsschutz zusammen. Ablehnungsgründe sind: übermäßige Beanspruchung, die Unparteilichkeit wird beeinflusst oder das „ Ansehen der öffentlichen Verwaltung“ beschädigt. Auch „Interessenkonflikte“ sind tabu, ein Nebenjob als Wachschützer oder Türsteher wird nicht genehmigt. Erlaubt sind maximal acht Stunden Nebentätigkeit pro Woche, also ein sechster Arbeitstag in der Woche. Teilzeitbeamte dürfen nicht mehr sondern weniger jobben. Denn die Regelung im Beamtengesetz nennt „ein Fünftel der Dienstzeit“ als Limit.

Der grüne Abgeordnete Benedikt Lux hat diese Regelung als ungerecht bezeichnet: "Sie benachteiligt diejenigen, die Teilzeit arbeiten." Gerade die Beschäftigten, die finanziell eher auf einen Zusatzerwerb angewiesen seien, dürften noch weniger nebenher arbeiten. Derzeit arbeiten 1133 der 16.400 Polizeivollzugsbeamten in Teilzeit. Polizeiintern wird davon ausgegangen, dass weitere Beamte ohne Genehmigung einen Nebenjob haben.

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