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  4. Kreis Pinneberg: Flohmarkt-Polizei sucht jetzt nach „Killerspielen“

Hamburg Jugendschutz

Flohmarkt-Polizei sucht jetzt nach „Killerspielen“

Nach dem Münchener Amoklauf kocht nun auch die Debatte um sogenannte Killerspiele wieder hoch. Jugendschützer wollen nun ein vermeintliches Schlupfloch für den illegalen Handel stopfen.

Die Polizei fand auf dem Computer des Münchener Amokläufers David S. laut eigener Aussage sogenannte Killerspiele. Intensiv soll er in der „Counterstrike“-Szene aktiv gewesen sein. Derartige Spiele sind bei vielen Jugendlichen und Heranwachsenden äußerst beliebt, die Industrie verdient Milliarden. Längst lassen sich auf Playstation, Steam und Co. solche Spiele herunterladen – doch die Verwaltung des Kreises Pinneberg nördlich von Hamburg will nun eine völlig analoge Quelle der vornehmlich im Egoshooter-Genre angesiedelten Spiele trockenlegen: die Flohmärkte. Zwischen Babykleidung, Porzellan und Blumentöpfen sollen Kinder und Jugendliche demnach ungehinderten Zugang zu den „Ballerspielen“ haben.

Der Kreis Pinneberg will nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens eine Art Flohmarkt-Polizei einsetzen. „Uns ist aufgefallen, dass sich Schlupflöcher bieten. Darauf reagieren wir“, sagte eine der zuständigen Jugendschützerinnen, Christine Berg, dem „Hamburger Abendblatt“. Und damit den Handelnden auch klar wird, dass sie der Hand des Gesetzes nicht so leicht entkommen können, kündigen die Verantwortlichen an: Die Kontrollen finden unangekündigt statt. Ab September. Pünktlich zum Ende der Flohmarktsaison.

Kampf dem Flohmarkt-Handel: Die Jugendschützer Jörn Folster und Christine Berg
Kampf dem Flohmarkthandel: Die Jugendschützer Jörn Folster und Christine Berg
Quelle: kreis-pinneberg.de

Damit auch klar wird, worum es geht, haben die Jugendschützer einen Flyer erstellt (hier als PDF) – er richtet sich an Händler und Veranstalter von Flohmärkten im Kreisgebiet. Ganz am Ende des Handzettels steht dann die Androhung einer empfindlichen Geldstrafe. Eingebettet in einem freundlich grün unterlegten Farbfeld heißt es: „Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet.“ Welche genauen Voraussetzungen für diese Summe erfüllt sein müssen, bleibt für den Leser indes unklar.

jkk

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