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  3. Vatikan: Vor 50 Jahren wurde der Bücher-Index des Papstes abgeschafft

Kultur Verbotene Bücher

Warum der Papst die Bibel auf den Index setzte

Blick in die Bibliothek der vatikanischen Glaubenskongregation, Nachfolgerin der Römischen Inquisition, die einst für die Bücherverbote des Papstes mit zuständig war Blick in die Bibliothek der vatikanischen Glaubenskongregation, Nachfolgerin der Römischen Inquisition, die einst für die Bücherverbote des Papstes mit zuständig war
Blick in die Bibliothek der vatikanischen Glaubenskongregation, Nachfolgerin der Römischen Inquisition, die einst für die Bücherverbote des Papstes mit zuständig war
Quelle: Luigi Baldelli
Der Index des Papstes war die berühmteste Zensurliste der Welt. Auf ihm standen Bücher über Sex, Häresien und sogar die Bibel. Vor 50 Jahren verkündete der Vatikan das Ende der Liste. Eine Erinnerung.

Dass der Papst die erste Liste verbotener Bücher, die je im Vatikan gedruckt wurde, kurz vor der Veröffentlichung doch noch einstampfen ließ, lag an einem schmalen Band mit dem lateinischen Titel „Liber inscriptus Consilium de emendanda Ecclesia“. Es handelte sich um eine Reformschrift, die in ziemlich freimütigen Worten von Missständen in der Kurie sprach und Änderungen anmahnte.

Schon damals, im Jahr 1557 des Herrn, waren es Kardinäle in Rom nicht gewohnt, solche Töne mit Humor zu nehmen. Weshalb die Kommission, die von Papst Paul IV. mit einem Index für gefährliche Texte beauftragt worden war, auch den naheliegenden Entschluss gefasst hatte, das Büchlein auf die schwarze Liste zu setzen. Jeder, der es besaß, kaufte oder gar las, sollte künftig automatisch exkommuniziert sein.

Die Sache war nur: Verfasser des „Liber inscriptus“ war der Papst.

Die erste Amtshandlung der frisch ins Leben gerufenen Indexkommission hatte darin bestanden, Paul IV. persönlich auf den Index zu setzen. Paul IV. war eigentlich nicht der Typ, der etwas gegen Zensoreneifer hatte, vor seiner Papstwahl war er Chef der Inquisition gewesen.

Aber in diesem Fall ordnete er denn doch eine Überarbeitung des Index an. Sie erschien 1559. Ohne Papst Paul IV., dafür nun mit Papst Pius II., der sich schlechter wehren konnte, weil er seit knapp hundert Jahren tot im Petersdom lag. So wurde gleich mit der ersten Ausgabe klar, wer sich in Zukunft vor dem Bannstrahl des Index würde fürchten müssen: jeder.

Zuvor war eine schriftliche Sondergenehmigung des Bischofs nötig

Es soll ja auch heute wieder Kardinäle in Rom geben, die die Schriften ihres Papstes am liebsten aus dem Verkehr ziehen würden, aber Franziskus hat zumindest in dieser Hinsicht nichts von der Kurie zu befürchten. Der römische Index ist Geschichte. Allerdings noch nicht allzu lange: Vor 50 Jahren, am 14. Juni 1966, teilte der Vatikan mit, seinen Index aufzuheben und nie wieder einen anlegen zu wollen. Hunderte von Büchern darf ein Katholik erst seit diesem Zeitpunkt ohne schriftliche Sondergenehmigung seines Bischofs straffrei lesen.

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Quelle: Die Welt

Die Romane Balzacs, Zolas oder Dumas’ (Vater und Sohn) zum Beispiel oder die philosophischen Werke von Descartes, Hobbes und Sartre. „Das andere Geschlecht“ von Simone de Beauvoir oder „Madame Bovary“ von Flaubert. Heinrich Heines „Reisebilder“, Victor Hugos „Les misérables“, Kants „Kritik der reinen Vernunft“, Rousseaus „Émile“ oder Voltaires „Candide“. Es ist ein seltsames Jubiläum, nicht nur weil es einen kurz vor der Urlaubszeit noch einmal daran erinnert, was man eigentlich alles dringend noch lesen sollte.

Im ersten Moment neigt man ja dazu, den Kopf zu schütteln über die weltfremde Rückständigkeit des Vatikan – Zensur, ha, noch bis ins 20. Jahrhundert hinein, diese Päpste, meine Güte, die reinsten Vorgartenzwerge. Dabei ist das Thema Zensur heute mindestens genauso aktuell wie vor 50 Jahren. Ausgerechnet jetzt, da dank Digitalisierung jeder immer alles wissen können soll, erlebt der Index eine Renaissance, auch wenn das niemand so nennt. Nicht nur in Saudi-Arabien. Nicht nur in China, Russland, Polen oder Ungarn. Eine deutsche Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Jan Böhmermann. Im Bundesjustizministerium arbeiten sie an einem Gesetzentwurf, der zu viel Erotik in der Werbung verbieten soll.

Und die AfD wirft der vermeintlichen Lügenpresse seit Jahren Zensur vor, was sie verwirrenderweise aber nicht davon abhält, neuerdings selbst eine staatliche Kontrolle von Kunst und Kultur zu fordern: Im Wahlprogramm für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt vom März 2016 heißt es zum Beispiel, Museen, Orchester und Theater seien „in der Pflicht, einen positiven Bezug zur eigenen Heimat zu fördern“. Schwer zu sagen, ob Heine diesem Kriterium eher gerecht geworden wäre als denen der päpstlichen Index-Kommission.

Die Zensoren selbst sehen keine Zensur

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Es gehört allerdings heute zum Wesen der Zensur, dass sie immer nur von denjenigen so genannt wird, die unter ihr zu leiden haben. Die, die zensieren, tun so, als finde gar keine Zensur statt. Da hatten es die Theologen, die die päpstliche Verbotsliste erfanden, bequemer. Es wäre ihnen nicht in den Sinn gekommen, ihre Zensur zu verschleiern, weil im 16. Jahrhundert die Idee einer Gedankensteuerung so selbstverständlich wie unproblematisch war.

Die Reformation hatte allen Machthabern Europas vor Augen geführt, was revolutionäre Ideen in Verbindung mit dem neuen Buchdruck in Gang zu setzen vermochten. Dieser Vorgeschmack reichte den Herrschern vollkommen. Sie ließen überall Zensurstellen einrichten, die den Druck unerwünschter Werke untersagen oder bereits vorliegende Bücher aus dem Verkehr ziehen konnten.

Träger dieser staatlichen Zensur waren die Universitäten, Orte, die man heute eher mit der Freiheit des Denkens in Verbindung bringen würde. Universitäten waren es auch, genauer die in Paris und Löwen, die die ersten kirchlichen Verbotslisten zusammenstellten. Parallel druckten die spanischen und portugiesischen Inquisitoren erste Indexe. Als Papst Paul IV., beseelt vom Glauben an die Gegenreformation, in den 1550er-Jahren den ersten römischen Index in Auftrag gab, war der Vatikan also schon spät dran – nahm sich dafür aber vor, extragründlich vorzugehen.

Im lateinischen Vorwort der Druckausgabe von 1559 hieß es, niemand solle es mehr wagen, „zu schreiben, herauszugeben, zu drucken oder drucken zu lassen, zu verkaufen, zu kaufen, leihweise, geschenkeweise oder unter irgendeinem anderen Vorwand öffentlich oder heimlich zu geben, anzunehmen, bei sich zu behalten oder sonst irgendwie aufzubewahren oder aufbewahren zu lassen irgendeines der Bücher oder Schriften, die in diesem Index verzeichnet sind“.

Martin Luther wurde doppelt aufgenommen

Es folgten drei Kategorien von Verboten. Kategorie 1 listete Namen von Autoren auf, die der Papst für so verkommen hielt, dass grundsätzlich kein Buch von ihnen gelesen werden durfte, weder ein bereits erschienenes noch eines, das der Autor möglicherweise in Zukunft noch zu schreiben sich unterstehen würde. Das war die Martin-Luther-Kategorie. Luther nahmen die päpstlichen Bürokraten zur Sicherheit zweimal in die Liste auf, unter M und unter L. Auch Melanchthon oder Erasmus von Rotterdam landeten in dieser Gruppe. Kategorie 2 listete Autoren auf, die nur mit einzelnen Werken verdammt wurden – dazu gehörte auch der arme Papst Pius II. In der dritten Kategorie standen Werke, die anonym erschienen waren.

Der Münsteraner Kirchenhistoriker Hubert Wolf hat als einer der Ersten die Akten der Verbotsprozesse untersucht, die in der Glaubenskongregation aufbewahrt werden. Sie sind erst seit Ende der Neunzigerjahre für Forscher einsehbar. In seinem Buch „Index. Der Vatikan und die verbotenen Bücher“ beschreibt Wolf, wie die Kriterien des Index in den ersten Jahrzehnten nach seiner Erfindung rasch systematischer wurden. Zwei Behörden in der Kurie erhielten die Zuständigkeit für den „Index librorum prohibitorum“, in einigen Fällen die Römische Inquisition (die heutige Glaubenskongregation), in der Regel aber die eigens dafür eingerichtete Indexkongregation.

Am Anfang eines Verfahrens stand meistens eine Denunziation durch einen Bischof, Priester oder Adligen. Ein Berichterstatter der Kurie arbeitete das beanstandete Werk durch und schrieb ein Gutachten, das den Kardinälen der Kongregation zuging. Deren Votum bedurfte schließlich der Bestätigung durch den Papst. Da ständig neue Bücher erschienen, konnte nicht nach jeder positiven Entscheidung gleich ein frischer Index gedruckt werden. Stattdessen wurden Poster im A2-Format an den Portalen der Hauptkirchen Roms aufgehängt, die über die neuesten Bücherverbote informierten.

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Die aktualisierten Indexe erschienen nur alle paar Jahrzehnte. Geschmückt waren sie oft mit einer Szene aus der Apostelgeschichte, in der es um eine Massenbekehrung von Juden und Griechen in Ephesus geht: „Und nicht wenige, die Zauberei getrieben hatten, brachten ihre Zauberbücher herbei und verbrannten sie vor aller Augen … So wuchs das Wort des Herrn mit Macht und wurde stark“ (Apg 19,19 f.). Das Buch der Bücher jubelte über eine Bücherverbrennung, und der Papst nahm sie aufs Deckblatt.

Kein Werk wurde so oft indiziert wie die Bibel

Die besten Chancen, auf dem Index zu landen, hatten religiöse Texte, die von der Theologie der Kirche abwichen (vor allem protestantische Werke), erotische Literatur und, passend zur Apostelgeschichte, Bücher über Zauberei. Kein Werk aber wurde so oft indiziert wie die Bibel: Anders als die Protestanten, die möglichst allen Menschen die Heilige Schrift zugänglich machen wollten, erkannten die Vatikangelehrten, dass sich das Kirchenvolk viel geräuschärmer handhaben ließ, wenn es nicht zu viel nachlas.

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Quelle: Die Welt

Im Laufe der Jahrhunderte verbot der Papst eine Bibelausgabe nach der anderen. In erster Linie Übersetzungen in die Volkssprachen, aber auch nicht vom Vatikan autorisierte lateinische Fassungen. „Denn es steht aus Erfahrung fest“, so stand es in jeder neuen Indexausgabe bis 1898, „dass, wenn man das Lesen der Heiligen Schrift in den Volkssprachen jedermann erlaubt, daraus wegen der Verwegenheit der Menschen mehr Schaden als Nutzen entsteht.“

Seit der Aufklärung wurde der Anspruch der Kirche, über die Lektüre ihrer Gläubigen zu bestimmen, allerdings immer fragwürdiger, genau wie die staatliche Zensur der europäischen Monarchien. Außerdem empörten sich viele Katholiken über die Verschwiegenheit des römischen Verfahrens: Wenn ein Prozess mit einem Freispruch endete, was durchaus vorkam, erfuhr der Autor nicht einmal, dass er überhaupt denunziert worden war.

Doch für die Kurie war am Ende etwas Banaleres entscheidend: Es gab einfach zu viele Bücher. Die Zensoren sahen irgendwann ein, dass sie unmöglich alle potenziell unerwünschten Werke lesen konnten. Zumal die Erfindung des Films auch noch die Frage aufwarf, ob die Kardinäle nach Feierabend nicht auch streng genommen noch im Kino nach gefährlichen Ideen suchen müssten.

Bekanntgabe in Unterwäschen-Zeitschrift

Das Ende des Index, dessen Geschichte so seltsam mit dem Verbot eines Papstbüchleins begonnen hatte, wurde schließlich sympathischerweise in einer Zeitschrift angekündigt, die spezialisiert war auf Fotos von jungen Frauen in Unterwäsche. Im April 1966 brachte die Illustrierte „Gente“ ein Interview mit dem (bekleideten) Chef der Glaubenskongregation, Kardinal Alfredo Ottaviani, der bekannt gab, der Index habe übrigens keine Geltung mehr. Als daraufhin alles im Vatikan anrief und wissen wollte, ob die „Gente“ sich vielleicht verhört hatte, folgte im Juni die offizielle Bestätigung der Kurie.

Der „moralische Wert“ des Index, so hieß es dort mit letztem apostolischem Trotz, bleibe allerdings auch in Zukunft gültig. Der katholische Christ sei weiterhin vor seinem Gewissen verpflichtet, Bücher nicht zu lesen, die eine Gefahr für den Glauben und für die Sitten darstellten. Noch in der Nachricht von seiner Auflösung spürt man, dass die Kurie ihn lieb gehabt hat, ihren Index.

Um für diese Liebe Verständnis zu haben, reicht es schon, eine kleine Meldung aus der Spätphase des Index zu lesen, die 1931 in der „Wiener Allgemeinen Zeitung“ erschienen ist. Die Kirche, hieß es dort, habe das Aufklärungsbuch „Die vollkommene Ehe“ des Gynäkologen Theodoor Hendrik van de Velde verboten. „Aber erst nach gründlicher Lektüre der Kardinäle!“

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