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Auto-News Mit Gips-Arm Autofahren?

Leser fragen – Experten antworten

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Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeug-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS
Quelle: KÜS
Wer sich mit eingegipstem Arm hinters Steuer setzt, muss damit rechnen, dass die Versicherung bei einem Unfall weniger zahlt – selbst, wenn er überhaupt nicht schuld ist.

Frage: Mein Mann hat sich den linken Arm gebrochen, fährt aber nun schon wieder Auto. Er argumentiert, dass er den linken Arm bei seinem Automatik-Fahrzeug nicht braucht. Aber ist das nicht trotzdem gefährlich?

Antwort von Hans-Georg Marmit, Kfz-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS: Das Verhalten Ihres Mannes ist sogar in mehrfacher Hinsicht gefährlich. Zunächst mit Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer: In einer Gefahrensituation – zum Beispiel einem Ausweichmanöver - kann er mit einem Arm nicht so sicher reagieren. Das Argument, dass auch Menschen mit einer dauerhaften Beeinträchtigung des linken Arms Auto fahren dürfen, zählt hier nicht, denn diese Autos sind üblicherweise aufgrund der speziellen Bedürfnisse besonders ausgestattet.

Hinzu kommt der versicherungsrechtliche Aspekt: Hat man selbst einen Unfall verursacht, ist es wahrscheinlich, dass die Versicherung versuchen wird, die Kasko-Haftung mit Hinweis auf „grobe Fahrlässigkeit“ abzulehnen. Ist man Unfallopfer, muss man damit rechnen, dass die gegnerische Assekuranz versucht, zumindest eine Mitschuld aufgrund des Fahrens mit Gips geltend zu machen.

Wie viel Einschränkung rechtlich erlaubt ist, lässt sich darüber hinaus nur für den Einzelfall entscheiden. Laut §315c Strafgesetzbuch muss der Fahrzeugführer körperlich in der Lage sein das Fahrzeug sicher zu führen, sonst droht beispielsweise im Falle einer Gefährdung von Menschen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Ganz zum Schluss sollte Ihr Mann auch an den Selbstschutz denken, schließlich darf man einen Gipsarm auch nicht belasten: Passiert etwas Unvorhergesehenes und der Fahrer reagiert intuitiv auch mit dem linken Arm, könnte er sich weiter verletzen. Hier ist Rücksprache mit dem Arzt zu halten.

SPS

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