Rassismus und Beleidigungen sind Menschen afrikanischer Abstammung in Deutschland täglich ausgesetzt, bemängelt eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen (UN). Diese reiste vergangene Woche quer durchs Land.
Die Mitglieder: ein philippinischer Juraprofessor, eine französische Juraprofessorin und ein südafrikanischer Menschenrechtsexperte. Sie sollten auf Einladung der Bundesregierung die menschenrechtliche Lage von Menschen afrikanischer Abstammung aufzeigen. Dazu trafen sie nicht nur Mitarbeiter staatlicher Organisationen und von NGO’s, sondern auch Vertreter der afrikanischen Community.
„Obgleich das Grundgesetz Gleichheit garantiert, rassistische Diskriminierung verbietet und feststellt, dass die Menschenwürde unantastbar ist, wird dies in der Praxis nicht durchgesetzt“, erklärte die UN-Expertengruppe für Menschen afrikanischer Herkunft zum Abschluss ihres ersten Besuchs in Deutschland.
In ihren Gesprächen hätten sie erfahren, dass vor allem Männer an einigen Orten große Angst hätten, wegen ihrer Herkunft attackiert zu werden. Neben Besuchen in mehreren Städten trafen sich die Experten in der vergangenen Woche auch mit Bundestagsabgeordneten und Vertretern der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland (ISD).
„Racial profiling“, „Mohrenstraße“, No-go-Areas
„Es ist gut, dass heute zumindest nicht mehr generell negiert wird, dass es hierzulande Rassismus gibt“, sagte ISD-Vorstandsmitglied Tahir Della. Auf der anderen Seite sei es eine große Belastung, dass Menschen afrikanischer Herkunft „immer wieder neu erklären müssen“, weshalb sie in Deutschland lebten und ob sie hier bleiben wollten.
Die UN-Vertreter spannten bei einer Pressekonferenz am Montag in Berlin einen weiten Bogen und zeigten allerlei Defizite auf: Die Polizei betreibe „racial profiling“, Straßennamen wie „Mohrenstraße“ seien rassistisch und beleidigend, und Menschen afrikanischer Abstammung könnten in Deutschland einige Orte nicht besuchen, weil sie dort um ihr Leben fürchten müssten.
In Deutschland existiere ein „institutioneller Rassismus“, es sei falsch, hier nur von „Einzelfällen“ zu sprechen. Durch die aktuelle Debatte über Flüchtlinge und Terrorgefahr seien außerdem einige Fortschritte der Vergangenheit wieder zunichtegemacht worden.
„Plötzlich war das ‚racial profiling‘ wieder in Ordnung“, kritisierte Della. Unter „racial profiling“ versteht man Kontrollen, Ermittlungen oder Überwachungen, bei denen Menschen allein wegen ihres äußerlichen Erscheinungsbildes ins Visier der Polizei geraten.
Konkreter wollten die Menschenrechtsexperten auch auf Nachfrage nicht werden: „Wir halten uns an eine vereinbarte Sprachregelung unserer Arbeitsgruppe“, erklärte Ricardo Sunga. Man präsentiere nur einen vorläufigen Bericht. Der endgültige soll im September folgen.
Lösungsansätze der UN-Vertreter
Ein Dorn im Auge sind den UN-Vertretern auch Röntgenuntersuchungen zur Altersfeststellung von straffällig gewordenen jungen Afrikanern. Die seien nicht 100-prozentig sicher und würden auch bei jungen Menschen mit Pass oder Geburtsurkunden gegen deren Willen durchgeführt. Zudem werde Schülern mit afrikanischer Abstammung häufig der Zugang zu höherer Bildung verwehrt. Das wiederum gehe einher mit schlechten Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Die UN-Vertreter haben bereits Lösungsansätze erarbeitet. Sie fordern unter anderem „beleidigende Straßennamen“ zu ersetzen, am besten durch Namen von Helden afrikanischer Abstammung. Um besonders afrikanische Männer vor Kriminalisierung und „racial profiling“ zu schützen, sollen Beschwerdestellen auf Landes- und Bundesebene eingerichtet werden, empfiehlt die UN-Arbeitsgruppe.
In Sachen Bildung fordern die Beobachter nicht nur, afrikanischstämmige Schüler vor Diskriminierung im Schulsystem zu schützen. Auch die durch Deutschland verursachten Tragödien auf dem afrikanischen Kontinent in der Kolonialzeit sollen im Unterricht mehr Platz einnehmen. Zur Aufarbeitung dieser Geschichte – konkret des Völkermords an den Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika Anfang des 20. Jahrhunderts – gehörten auch Gespräche über Reparationsleistungen, fordern die UN-Vertreter.
Welche „Empfehlungen“ – so werden die Forderungen im vorläufigen Bericht bezeichnet – die Bundesregierung letztlich umsetzt, bleibt abzuwarten. Die Lösungsvorschläge sollen in den kommenden Monaten – bis der Abschlussbericht vorgestellt wird– detailliert mit Regierungsvertretern besprochen werden.