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Deutschland Als syrische Flüchtlinge ausgegeben

Ukrainische Familie klagt trotz Asylbetrugs auf Anerkennung

Eine Familie aus der Ukraine erhält eine Flüchtlingsanerkennung, weil sie vorgibt, aus Syrien zu sein. Als der Betrug auffällt, wird ihr Asylantrag abgelehnt. Doch die Familie klagt. Nun landet der Fall vor Gericht.

Mit einem Betrug fing alles an. Eine Familie aus der Ukraine reiste im September 2014 nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag – als angeblich verfolgte Flüchtlinge aus Syrien. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestätigte der Familie im März 2015 die Anerkennung. Die Entscheidung traf die Behörde im schriftlichen Verfahren. Eine persönliche Anhörung gab es nicht.

Jetzt wird der Fall vor dem Verwaltungsgericht in Münster verhandelt. Denn der Schwindel flog in der Zwischenzeit auf. Nach dem positiven Bescheid aus Nürnberg kam die Familie in eine Flüchtlingsunterkunft ins westliche Münsterland. Gegenüber anderen Flüchtlingen prahlten die ukrainischen Staatsangehörigen, die kein Wort Arabisch sprechen, wie einfach es sei, die deutschen Behörden zu täuschen.

Das sprach sich bis zum Kreis Borken herum, wie das Verwaltungsgericht mitteilte. Das Ausländeramt informierte daraufhin das Bundesamt. Mit Bescheid vom 13. April 2016 wurde die Entscheidung vom 2. März 2015 zurückgenommen. Damit war die Anerkennung als Flüchtlinge futsch, und der Asylantrag wurde abgelehnt. Jetzt klagt die Familie gegen die neue Entscheidung und beruft sich dabei auf den Vertrauensschutz.

Experte spricht von einem „kuriosen Fall“

Das Recht zu klagen hat die Familie, wie der Sprecher des Oberverwaltungsgericht Münster, Ulrich Lau, betont. „Jeder kann sich gegen einen belastenden Verwaltungsakt wehren“, sagt Lau.

Das sieht Fabian Wittreck genauso. Der Professor für Öffentliches Recht und Politik schränkt aber ein: „Bei dem Fall jetzt am Verwaltungsgericht Münster ist es aber schon unverfroren, dass die Kläger versuchen, auf die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu pochen. Denn Ausgangspunkt waren ja falsche Angaben, damit kann sich der Kläger nicht auf einen Vertrauensschutz berufen.“

Deshalb spricht Wittreck auch von einem „kuriosen Fall“. Bei Verwaltungsakten, die einmal in der Welt sind, sei es „nicht ganz ohne Tücken, sie wieder zu begradigen“. Denn es gehe um einen wichtigen Grundsatz: „Die Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass einmal getroffene Entscheidungen von Behörden nicht einfach wieder über den Haufen geworfen werden können.“

Chancen räumt Wittreck der Familie aus der Ukraine dennoch nicht ein. „Wir müssen allerdings abwarten, ob der Kläger noch ein Ass im Ärmel hat. Formfehler oder nicht eingehaltene Fristen könnten der Behörde auch vorgeworfen werden.“

Asylbetrug mit Scheinvaterschaften in Berlin

Asylbetrug durch Scheinvaterschaften. Offenbar kommen immer mehr schwangere Frauen nach Deutschland, beantragen Asyl und finden Männer, die sich als Vater der Kinder ausgeben. Mehr als 700 solcher Fälle soll es geben.

Quelle: N24

dpa/nidi

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