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Hamburg Fünf Jahre Haft

Erzieher wegen Missbrauch verurteilt

Stefan H.(r) im Landgericht in Hamburg. Der Erzieher hatte gestanden, die Mädchen und Jungen in einer kirchlichen Kita und in seiner Wohnung missbraucht zu haben Stefan H.(r) im Landgericht in Hamburg. Der Erzieher hatte gestanden, die Mädchen und Jungen in einer kirchlichen Kita und in seiner Wohnung missbraucht zu haben
Stefan H.(r) im Landgericht in Hamburg. Der Erzieher hatte gestanden, die Mädchen und Jungen in einer kirchlichen Kita und in seiner Wohnung missbraucht zu haben
Quelle: dpa/mjh tmk
Erzieher Stefan H. muss für fünf Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Der 30-Jährige hatte den sexuellen Missbrauch mehrerer Kinder gestanden und sich mit den Beteiligten auf einen Deal geeinigt.

Für den sexuellen Missbrauch von fünf Kindern in einer Hamburger Kita muss ein Erzieher fünf Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. „Sie haben schweres Leid über die Kinder und ihre Eltern gebracht“, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Weißmann am Mittwoch. Er hoffe, dass die Mädchen und Jungen ihre Unbeschwertheit zurückbekommen. Ein Berufsverbot gegen den 30-Jährigen verhängte das Hamburger Landgericht nicht. Bei der Urteilsbegründung flossen bei Eltern und Angehörigen Tränen.

Der Erzieher hatte gestanden, die Kinder in einer kirchlichen Kita in Hamburg-Schnelsen und in seiner Wohnung in Norderstedt missbraucht zu haben. Außerdem gab er zu, er habe Hunderte kinderpornografische Fotos von den Opfern gemacht.

Die Nebenklage hatte ein lebenslanges Berufsverbot für den Mann gefordert. Weißmann berief sich jedoch auf die Rechtsprechung, die ein solches Verbot für einen Ersttäter ausschließe: „Das mag unbefriedigend sein, wir fühlen uns aber daran gebunden.“ Mit einem Berufsverbot könne ein Rückfall eines pädophilen Täters zudem keineswegs ausgeschlossen werden, betonte der Richter.

„Demut wäre angebracht gewesen“

Bereits beim Prozessauftakt hatten sich die Beteiligten auf einen Deal geeinigt. Weißmann sagte, damit habe das Gericht möglicherweise falsche Hoffnungen bei der Nebenklage geweckt. Denn die Absprache sah nicht nur eine Höchststrafe von fünfeinhalb Jahren vor, sondern stellte auch ein Berufsverbot in Aussicht.

Bei der Verständigung wurde im Gegenzug ein Anklagepunkt – der Missbrauch eines weiteren kleinen Jungen – fallengelassen. Außerdem wurde ein Geständnis erwartet, um den Opfern eine belastende Aussage vor Gericht zu ersparen.

Der Richter kritisierte die „ruppige und schnoddrige Art“ des Angeklagten, mit der er es den Eltern sehr schwer gemacht habe. „Es wäre schon etwas mehr Demut angebracht gewesen.“ Erst am zweiten Verhandlungstag hatte der Erzieher Zeichen von Reue gezeigt.

Der Angeklagte habe Kinder, für die er hätte sorgen müssen, teils schwer sexuell missbraucht, sagte Weißmann. Für die Eltern sei das ein besonders harter Schlag, weil sie ihre Kleinen erstmals in fremde Hände gegeben hätten. „Die Kinder waren dem Angeklagten ausgeliefert.“ Vor allem an einem damals vierjährigen Mädchen, auf das der Erzieher als privater Babysitter ein ganzes Wochenende lang aufpassen sollte, habe er sich schwerwiegend vergangen.

Solche schlimmen Vorfälle dürfen aber weder Kitas noch männliche Erzieher generell in Misskredit bringen, betonte Weißmann. „Gott sei Dank handelt es sich hier um einen Ausnahmefall.“

dpa

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