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Köln Nach Spuckattacke

Polizist schlug in Notwehr zu

Das Bonner Landgericht hat einen Polizisten freigesprochen, der einen 21-Jährigen ins Gesicht geschlagen hatte, nachdem dieser ihn angespuckt hatte.

Das Bonner Landgericht hat einen Polizisten freigesprochen, der einen 21-Jährigen ins Gesicht geschlagen hatte, nachdem dieser ihn angespuckt hatte. Angespuckt zu werden sei keine Bagatelle, urteilten die Richter und sprachen den 49 Jahre alten Polizisten vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt frei. Das bestätigte ein Gerichtssprecher. Der Bonner Beamte hatte bei einem Polizeieinsatz dem 21-Jährigen einen heftigen und schmerzhaften Schlag ins Gesicht versetzt, nachdem dieser ihm eine Mischung aus Rauch und Speichel ins Gesicht gespuckt hatte. Der 21-Jährige erlitt dabei einen Augenbodenbruch.

Das Bonner Gericht hielt das Verhalten des Beamten nicht für rechtswidrig. Vielmehr sei der Schlag durch Notwehr gerechtfertigt gewesen. Nur damit habe er der Spuckerei ein effektives Ende setzen können. Ein demütigendes Zurückweichen nach dieser Provokation sei dem Polizisten nicht zuzumuten gewesen.

Laut Urteil handelt es sich bei der Spuckattacke sogar um einen rechtswidrigen Angriff, der nicht nur die Ehre, sondern auch die körperliche Unversehrtheit des Angegriffenen beschädige. Immerhin sei der Vorfall dazu geeignet gewesen, auch die Gesundheit anzugreifen: Zum einen durch Viren und Bakterien in der Spucke, als auch durch krebserregende Anteile im Rauch.

Das Bonner Amtsgericht hatte den Fall noch anders gesehen und den Polizisten im Juli 2011 wegen Körperverletzungen im Amt in einem minderschweren Fall zu 1950 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Polizeibeamte habe in der Situation überreagiert, hieß es damals, auch habe er nicht in Notwehr gehandelt. Gegen das Urteil war der Angeklagte in Berufung gegangen.

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