WELTGo!
Journalismus neu erleben und produktiver werden
Ihr Assistent Journalismus neu erleben und produktiver werden
WELTGO! ENTDECKEN
  1. Home
  2. Regionales
  3. Stuttgart
  4. Gerichtsurteil: Während Arbeit darf Hund nicht im Auto bleiben

Stuttgart Gerichtsurteil

Während Arbeit darf Hund nicht im Auto bleiben

Wer seinen Hund während der Arbeitszeit im Auto warten lässt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz, so lautet eine Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts Wer seinen Hund während der Arbeitszeit im Auto warten lässt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz, so lautet eine Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts
Wer seinen Hund während der Arbeitszeit im Auto warten lässt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz, so lautet eine Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts
Quelle: picture alliance / Arco Images G
Autos und Hunde stehen ganz hoch im Kurs bei den Deutschen. Doch wer die beiden gerne zusammen führt, sollte peinlich genau auf die Vorgaben des Tierschutz achten.

Wer seinen Hund während der Arbeit im Auto einsperrt, verstößt laut Gericht gegen das Tierschutzgesetz. Das gilt selbst dann, wenn der Hund zwischendurch immer mal Auslauf bekommt, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart laut Mitteilung vom Dienstag.

Der Halter der Weimaraner-Hündin Cosima wollte sich per Eilantrag gegen eine Verfügung des Landesratsamtes Ludwigsburg wehren. Darin war ihm untersagt worden, das Tier der bis zu 70 Zentimeter großen Rasse während seiner Arbeitszeit im Wagen zu lassen. Ferner war ihm bei Verstoß ein Zwangsgeld von 400 Euro angedroht worden. Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag des Hundehalters Mitte September zurück. (Az.: 4 K 2822/13)

Cosima musste nach Gerichtsangaben an vier Tagen pro Woche für je acht Stunden auf ihr Herrchen warten. Zusätzlich habe sie noch die lange Fahrt zur Arbeit und nach Hause im Auto verbracht. Damit sei die Hündin nicht, wie vom Gesetz gefordert, „verhaltensgerecht untergebracht“, stellte das Verwaltungsgericht fest.

Ein Auto sei generell kein geeigneter Ort für die Unterbringung von Hunden. Die Tiere seien dort nicht ausreichend vor Hitze und Kälte geschützt. Zudem sei es zu eng, um das Tier dort stundenlang zu halten. Daran ändere sich auch nichts, wenn zwischendurch jemand mit dem Hund einen Spaziergang mache. Gegen den Beschluss kann der Halter Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.

dpa/mic

Mehr aus dem Web
Neues aus der Redaktion
Auch interessant
Mehr zum Thema