Tonaufnahmen sind in Fällen von Entführung, Erpressung, Morddrohungen und Überfällen wichtige Beweismittel. Im Fall von Ursula Herrmann wurde 2007 im Haus des nun verurteilten Werner M. ein Grundig-Tonbandgerät vom Typ TK 248 beschlagnahmt.
Die Staatsanwaltschaft vermutete, dass es das Gerät ist, das bei den Anrufen verwendet wurde, mit denen der Täter von Familie Herrmann Geld erpressen wollte.
Bei diesen Anrufen waren Schaltgeräusche, Knacken und das Erkennungssignal des Senders Bayern 3 mit der Tonfolge C-F-F-A-A-C-A zu hören.
Der sechste Ton ist Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge im Original der höchste und lauteste. Auf den Aufnahmen der Erpresseranrufe aber klang er demnach gedämpft.
Wie Dagmar Boss, Sachverständige für Phonetik beim Landeskriminalamt Bayern, im Prozess erklärte, lag das an einer Fehleinstellung des Aufnahmekopfes.
Mit dem beschlagnahmten Tonbandgerät hatte sie der SZ zufolge das Signal erneut aufgenommen, über die Lautsprecher abgespielt und diese Akustik mit oszillografischen Aufzeichnungen visualisiert. Diese sogenannten Sinuswellen sind mit denen der Erpresseranrufe identisch.