WELTGo!
Journalismus neu erleben und produktiver werden
Ihr Assistent Journalismus neu erleben und produktiver werden
WELTGO! ENTDECKEN
  1. Home
  2. Welt Print
  3. Vermieter muss günstige Anbieter suchen

Welt Print

Vermieter muss günstige Anbieter suchen

Kosten für Versicherungen dürfen 20 Prozent über Bundesdurchschnitt liegen

Düsseldorf - Wenn der Vermieter alle Betriebskosten korrekt abgerechnet hat, kann die Abrechnung mit dem Mieter trotzdem zu hoch sein: Weil die Kosten unwirtschaftlich waren. Bei Versicherungen bis hin zu Wartungsverträgen lässt sich deutlich sparen. Pro Quadratmeer Wohnfläche zahlt ein Mieter monatlich 2,14 Euro an Betriebskosten. Bei einer 80-Quadrameter-Wohnung kommen so zur Monatsmiete noch 170 Euro hinzu. Doch das ist nur der Bundesdurchschnitt laut aktuellem Betriebskostenspiegel des Mieterbundes.

Einige umlagefähige Kosten wie die Grundsteuer, Gebühren für Kanalnutzung, Müllbeseitigung oder Straßenreinigung sind vom Wohnort abhängig. Andere wie für Versicherungen, Aufzugswartung oder Gebäudereinigung lassen sich dagegen beeinflussen. Laut Stiftung Warentest können Preisunterschiede bei Versicherungen sogar mehrere Hundert Prozent ausmachen.

Wie teuer die "zweite Miete" wird, hängt somit auch davon ab, wie kostenbewusst der Vermieter beim Abschluss von Verträgen ist, sei es über die Fahrstuhlwartung, die Gartenpflege oder bei Gebäudeversicherungen. Dabei hat er stets das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten (§ 556 BGB). "Der Vermieter soll sich bei Vertragsabschlüssen so verhalten, als müsste er die Kosten selber tragen, denn es gelten die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung", sagt Jurist Gunnar Daum.

Beispiel Fahrstuhl: Unwirtschaftlich kann es sein, wenn unnötig oft gewartet wird. Eine monatliche Wartung befand das Amtsgericht Köln für übertrieben (Az.: WM 1987, 274). Andererseits wäre es nicht in Ordnung, wenn ein Wartungsvertrag mit einem überteuerten Anbieter geschlossen wurde. Die Rechtsprechung hat einen Aufschlag von bis zu 20 Prozent gegenüber den Durchschnittspreisen noch für zulässig erachtet. Es muss also nicht stets der billigste Anbieter gewählt werden. Das Amtsgerichts Bad-Salzungen (Az.: 2 C 318/05) zog diese "20-Prozent-Grenze" bei Versicherungen: Nur so viel über den Durchschnitt gleichwertiger Policen sei in Ordnung, höhere Kosten müssten Mieter dagegen nicht tragen. Der Vermieter sollte daher in gewissen Abständen prüfen, ob sich bei einzelnen Posten sparen lässt, so durch einen Anbieterwechsel. "Andererseits dürfen diese Pflichten auch nicht überspannt werden. So kann vom Vermieter auch nicht verlangt werden, aufwendige Marktstudien zu betreiben", so Jurist Daum.

Den Mietern bleibt es unbenommen, im eigenen Interesse nach Sparmöglichkeiten zu suchen, etwa nach günstigeren Versicherungen oder Handwerkern. Jeder Mieter hat das Recht, die Abrechnungsbelege einzusehen und zu prüfen, welche Leistung konkret bezahlt wurde. Wer dabei günstigere Anbieter findet, sollte den Vermieter auffordern, das Angebot zu prüfen. Tut er jedoch gar nichts, kann dies als Indiz für unwirtschaftliches Handeln gesehen werden. Jurist Daum: "Der Mieter kann dann verlangen, von diesen überhöhten Kosten freigestellt zu werden."

Mehr aus dem Web
Neues aus der Redaktion
Auch interessant