Mit Verspätung hat der vom Fahrlehrerverband erwartete Ansturm von Flüchtlingen auf Deutschlands Fahrschulen begonnen.
Die Menschen aus Syrien oder dem Irak kämen erst seit Oktober 2016 in nennenswerter Zahl zum Unterricht, sagte der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), Gerhard von Bressensdorf, vor dem 55. Deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT), der am Donnerstag in Goslar offiziell eröffnet wird.
Der Grund: Erst seit Oktober stehen Prüfungsunterlagen auch in arabischer Sprache zur Verfügung.
Innerhalb von drei Monaten hätten sich jetzt aber schon rund 10.000 Flüchtlinge in den Fahrschulen angemeldet, sagte von Bressensdorf. Es kämen vorwiegend Männer. Arabisch sei mittlerweile die am meisten genutzte ausländische Sprache in Führerscheinprüfungen.
Vor einem Jahr hatte der BVF-Vorsitzende am Rand des 54. Verkehrsgerichtstages die Hoffnung geäußert, dass Hunderttausende Flüchtlinge das Geschäft der Fahrschulen ankurbeln würden.
Fahrerlaubnis aus Syrien nicht in Deutschland anerkannt
Diese Erwartung habe er immer noch, sagte von Bressensdorf. Allerdings beginne das Geschäft jetzt erst richtig.
Auch Flüchtlinge, die bereits einen Führerschein besitzen, müssen in Deutschland erneut die theoretische und die praktische Prüfung bestehen. Fahrlizenzen aus Ländern wie Syrien, Irak oder Afghanistan werden hierzulande nicht anerkannt.
Beim Verkehrsgerichtstag dürfte die Fahrausbildung von Flüchtlingen aber allenfalls am Rand eine Rolle spielen. Ein Hauptthema des Expertenkongresses mit rund 2000 Teilnehmern sind härtere Strafen für die Nutzung von Smartphones während der Fahrt.
Außerdem geht es um Gesundheitsprüfungen für ältere Autofahrer, Konsequenzen aus dem Abgasskandal und die Frage, ob künftig auch Privatfirmen den Verkehr überwachen sollen.
Weitere Arbeitskreise erörtern die Sicherheit des Radverkehrs und die Frage, ob der Führerscheinentzug künftig auch eine Strafe für Delikte sein soll, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben. Der Verkehrsgerichtstag endet am Freitag mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.
Wann das Jobcenter einen Führerschein fördert
Unter bestimmten Voraussetzungen können anerkannte Flüchtlinge eine Förderung von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern für ihren Führerschein bekommen. Das ist etwa der Fall, wenn sie ihn zwingend für einen Job brauchen.
Dafür muss allerdings der künftige Arbeitgeber bescheinigen, dass er den Flüchtling mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wie Jürgen Wursthorn von der BA im Sommer vergangenen Jahres erklärte. „Letztlich jedoch ist es immer eine Einzelfallentscheidung, ob und in welchem Umfang gefördert werden kann.“