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Deutschland Staatsleistungen

Eine halbe Milliarde für die Kirchen – vom Steuerzahler

Politikredakteur
So viel zahlt der Steuerzahler für die Kirchen

Rund zwölf Milliarden Euro nehmen die evangelische und die katholische Kirche jedes Jahr durch die Kirchensteuer ein. Damit werden Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Jugendarbeit und vieles mehr finanziert.

Quelle: WELT / Lukas Axiopoulos

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Seit einem Jahrhundert sollen die Staatsleistungen beendet werden, zuletzt waren es mehr als 500 Millionen Euro. Passiert ist bislang nichts. Nun dringen die Oppositionsfraktionen im Bundestag auf eine Beendigung der Zahlungen.

Vielleicht wird der Verfassungsauftrag ja im Jahr 101 umgesetzt. Einige Bundestagsfraktionen wollen es versuchen – nachdem 100 Jahre lang gezahlt wurde. So lange schon lassen deutsche Länder aus Steuermitteln den beiden großen Kirchen Staatsleistungen zukommen, deren Höhe sich derzeit auf insgesamt mehr als 500 Millionen Euro pro Jahr beläuft. Und das, obwohl die Weimarer Reichsverfassung, deren 100. Jubiläum derzeit begangen wird, und genauso das Grundgesetz den Abschied von dieser Praxis vorsehen.

Es geht hier nicht um Kirchensteuern. Das sind nämlich Mitgliedsbeiträge. Für ihren Einzug durch den Staat zahlen die Kirchen eine jährliche Gebühr in dreistelliger Millionenhöhe. Es geht auch nicht um das Geld, das Sozialkassen der Caritas und Diakonie genauso wie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband für deren Leistungen überweisen; es geht nicht um Zuschüsse für kirchliche Bildungsträger, nicht um Denkmalschutzmittel für Dome oder Klöster.

Sondern darum: In der Reformationszeit und verstärkt im 19. Jahrhundert mussten die Kirchen zahlreiche Güter und damit Einnahmequellen an die staatliche Gewalt abtreten. Dazu wurden Verträge geschlossen, in denen sich die Staatsgewalt verpflichtete, den Kirchen Ausgleichszahlungen für deren Verluste sowie den Unterhalt der kirchlich genutzten Gebäude zukommen zu lassen. Diese Verträge, die zum Teil gesetzlich bekräftigt wurden, blieben 1919 gültig.

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Aber die Weimarer Reichsverfassung sah in Artikel 138 vor, die Staatsleistungen zu einem Ende zu bringen: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“ Dies übernahm 1949 das Grundgesetz in Artikel 140.

Dreierlei ist dabei wichtig. Erstens impliziert der Begriff „abgelöst“, dass die Vertragsbeendigung mit einer Entschädigung an die Kirchen zu verbinden ist, worunter meist eine Einmalzahlung verstanden wird. Zweitens sind Landesgesetze nötig. Drittens muss der Bund allgemeine Grundsätze aufstellen.

Dazu aber ist es nicht gekommen. Die 14 betroffenen Bundesländer (Hamburg und Bremen zahlen nicht) haben sich abgesehen von regionalen Einzelverträgen über Gebäude nie um eine Ablösung bemüht. Auch die DDR zahlte. In der alten Bundesrepublik wurden viele Verträge sogar erneuert, was oft zur Steigerung der Zahlungen führte.

So kletterten nach Erhebungen der Humanistischen Union die Ausgaben des Staatsleistungsspitzenreiters Baden-Württemberg von 73 Millionen Euro im Jahr 1989 auf mehr als 120 Millionen 2018. Es folgt Bayern mit einer Zunahme von 62 auf 98 Millionen im selben Zeitraum. Insgesamt kamen 2018 laut Humanistischer Union in allen 14 Ländern 538 Millionen Euro zusammen. 520 Millionen waren es 2018 nach einer Erhebung der Katholischen Nachrichten-Agentur.

„Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf“

Unverändert ist die Lage bei den „Grundsätzen“ des Bundes: Nichts passiert. Auf WELT-Anfrage verwies das Bundesinnenministerium auf das, was die Bundesregierung schon 2013 und 2014 auf Kleine Anfragen der Linksfraktion geantwortet hatte: „Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keinen Handlungsbedarf, durch ein Grundsätzegesetz die Länder zu verpflichten, die von diesen gewährten Staatsleistungen abzulösen.“

Und weiter: „Wenn aufseiten der Länder oder der Kirchen der Wunsch nach Änderung der Staatsleistungen bestehen sollte, ist die jederzeit mögliche, einvernehmliche Lösung auf Landesebene der einfachere und sachgerechtere Weg.“ Aber die Länder unternehmen nichts. Die Kirchen sind verhandlungsbereit – und verweisen aufs Ausbleiben staatlicher Initiativen.

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Doch im Bundestag will demnächst die FDP „eine entsprechende politische Initiative entwickeln“, wie der kirchenpolitische Fraktionssprecher Stefan Ruppert WELT sagte. Nach seiner Ansicht wäre „die Ablösung der Staatsleistungen nicht nur ein wichtiger Beitrag für weltanschauliche Neutralität, sondern würde auch die Glaubwürdigkeit der Kirchen durch die völlige Gleichstellung mit anderen Körperschaften steigern“. Es gelte aber, „die Rechte der Kirchen zu beachten“ und „mit ihnen in konstruktive Gespräche einzutreten“.

Die Linke hatte schon in schwarz-gelben Zeiten einen Entwurf für ein Grundsätzegesetz eingebracht. Die Fraktion scheiterte damit aber genauso an der Parlamentsmehrheit wie später während der großen Koalition mit der Forderung nach einer Expertenkommission, die die Staatsleistungen evaluieren und einen Vorschlag zur Ablösung erarbeiten sollte.

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„Selbstverständlich“, so die zuständige Linke-Sprecherin Christine Buchholz, „setzen wir uns auch in dieser Wahlperiode dafür ein, endlich den Verfassungsauftrag umzusetzen.“ Denn: „Es kann nicht angehen, dass die Verantwortung von einer Stelle zur anderen geschoben wird und die Bundesregierung das Problem aussitzt.“ Gerade in Zeiten größerer religiöser und weltanschaulicher Vielfalt, so Buchholz, müsse „diese Bevorzugung der großen christlichen Kirchen beendet werden“.

Grundsätzlich ebenfalls bereit, aber zögerlicher sind die Grünen. Deren Fraktionsvize Konstantin von Notz bezeichnete gegenüber WELT erst einmal „das verfassungsrechtlich abgesicherte Kooperationsverhältnis“ zwischen dem Staat und den Kirchen als „Erfolgsmodell“. Zwar sei die Ablösung der Staatsleistungen „verfassungsrechtlich vorgegeben“, es bedürfe aber „erheblicher politischer Vorarbeit“.

Zunächst, so von Notz, müsse „angesichts der sehr unterschiedlichen Situation und der unterschiedlichen Höhe der Leistungen in den einzelnen Ländern“ nun Transparenz geschaffen werden, „wie sich die Situation jeweils darstellt“. Und dann müsse es „zu sehr individuellen Lösungen kommen“. Zu bedenken gibt von Notz, dass es bei Abstandszahlungen um „enorme Summen“ gehen könne und dass viele Länder eine „sehr angespannte Haushaltslage“ hätten. Eine Umsetzung der Ablösungsforderung sei „ein schwieriges Unterfangen“.

Entschlossener zeigt sich die AfD. Deren Fraktion bereitet nach Auskunft ihres kirchenpolitischen Sprechers Volker Münz „eine parlamentarische Initiative zur Ablösung in dieser Wahlperiode vor“. Münz nennt Zahlen: „Die Ablösung durch einen zwischen Bund, Ländern und Kirchen auszuhandelnden Betrag könnte in Form einer Einmalzahlung oder innerhalb von fünf bis zehn Jahren in Raten erfolgen.“

Weniger als 50 Prozent der Kölner sind Christen

In Köln ist der Anteil der katholischen und evangelischen Christen erstmals unter 50 Prozent gefallen. Laut Kirchenvertretern seien die Missbrauchsfälle ein Grund für den Mitgliederschwund.

Quelle: WELT/ Lukas Axiopoulos

Münz macht zugleich erkennbar, dass es für die AfD auch um politische Deutungen geht. Es mangele den beiden Amtskirchen nicht am Geld, wohl aber „an der Standfestigkeit gegen die Stürme des Zeitgeistes“. Die Kirchen hätten „sich trotz Mitgliederrückgangs bequem auf die Geldflüsse eingerichtet“, und nur wegen der „derzeit hohen Gesamteinnahmen“ könne sich die evangelische Kirche „ein Institut zur Förderung der unbiblischen Gender-Ideologie leisten“. Münz meint, die Kirchen sollten sich auf ihre „Kernaufgaben“ von biblischer Verkündigung, Seelsorge und Diakonie konzentrieren.

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Hingegen sieht die SPD-Fraktion „keinen akuten Handlungsbedarf“, wie ihr religionspolitischer Sprecher Lars Castellucci sagte. Er sieht bei den betroffenen Bundesländern „bislang kein Interesse an der Ablösung“, schon weil sie „verständlicherweise die dann fällige Einmalzahlung in unbestimmter Höhe“ scheuen würden.

Ähnlich sieht das Hermann Gröhe (CDU). „Eine Ablösung der Staatsleistungen durch eine Einmalzahlung“, so der Unionssprecher für das Thema, „wäre für die Haushalte der Länder und des Bundes mit Belastungen in Milliardenhöhe verbunden“. Daher sei für ihn die Ablösung „keine vordringliche politische Aufgabe“. Als „unangemessen“ bezeichnete Gröhe „eine polemische Kritik an den Staatsleistungen“, da sich „die beiden großen Kirchen zu Gesprächen über eine Ablösung bereit erklärt haben“.

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