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Deutschland Corona-Skeptiker

Gegenproteste zu verbotener Anti-Corona-Demo in Berlin dürfen stattfinden

Berlin verbietet geplante Corona-Demos am Wochenende

Die Berliner Versammlungsbehörde hat die für das Wochenende geplanten Corona-Proteste verboten. Als Begründung gibt der Senat an, dass mit Verstößen gegen geltende Infektionsschutzbestimmungen zu rechnen sei.

Quelle: WELT/Christoph Hipp

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Die Entscheidung, Demonstrationen gegen die Corona-Politik in Berlin zu verbieten, hat zu Kontroversen geführt. Die Senatsverwaltung wehrt sich gegen den Vorwurf einer politischen Entscheidung. Die Gegenproteste bleiben weiterhin erlaubt. Rechtsextreme stacheln zum „Sturm auf Berlin“ an.

Mögliche geplante Gegenproteste in Berlin gegen die mittlerweile verbotenen Kundgebungen von Corona-Skeptikern dürfen stattfinden. Das teilte ein Sprecher der Berliner Senatsverwaltung für Inneres auf Nachfrage der WELT mit. „Es werden am nächsten Wochenende Demonstrationen in Berlin stattfinden. Es gibt kein generelles Demonstrationsverbot, die Versammlungsfreiheit wurde nicht aufgehoben“, hieß es.

Ein Versammlungsverbot sei immer eine Einzelfallprüfung und könne nicht generalisiert ausgesprochen werden, so der Sprecher weiter. „Wir gehen immer davon aus, dass sich Demonstranten an Regelungen wie Abstandsregeln oder das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes halten.“ Im Fall der nun verbotenen Kundgebungen müsse jedoch davon ausgegangen werden, dass sich die Veranstalter sowie die Teilnehmer nicht an die vorab vereinbarten Regeln halten werden.

Das hätte die Veranstaltung am 1. August gezeigt, bei der Teilnehmer bewusst gegen die vorab vereinbarten Regeln verstoßen hätten. Auch den Durchsagen und Auflagen der Polizei hätten sich die Teilnehmer widersetzt. Bei der geplanten Demonstration am Wochenende sei erneut mit Verstößen zu rechnen, weshalb das Recht auf die körperliche Unversehrtheit nicht mehr gewährleistet werden könne, so der Sprecher zu WELT.

Laut den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland waren am Wochenende mehrere Gegenveranstaltungen mit Tausenden Teilnehmern geplant, unter anderem am Reichstagsgebäude und am Brandenburger Tor.

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Zuvor hatte die Polizei überraschend insgesamt zehn Demonstrationen und Kundgebungen von verschiedenen Querdenken-Initiativen und privaten Anmeldern am Freitag, Samstag und Sonntag verboten. Zur Begründung hieß es von Innensenator Andreas Geisel (SPD), die letzte ähnliche Demonstration am 1. August habe gezeigt, dass Demonstranten „sich bewusst über bestehende Hygieneregeln und entsprechende Auflagen“ hinwegsetzten. Daher sei auch jetzt wieder „mit Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung zu rechnen“.

„Entscheidung für den Infektionsschutz“

Innensenator Geisel sagte weiter: „Das ist keine Entscheidung gegen die Versammlungsfreiheit, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz.“ Man müsse zwischen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit und dem der Unversehrtheit des Lebens abwägen. Gleichzeitig betonte Geisel: „Ich bin nicht bereit, ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird.“

Die Veranstalterinitiative Querdenken 711 aus Stuttgart reagierte empört auf das Verbot und kündigte Einspruch beim Berliner Verwaltungsgericht und weiteren Instanzen an. Man gehe davon aus, dass man demonstrieren werde. Unterstützung erhielt sie auch von der AfD im Bundestag. Gemeinsam mit der AfD warf sie dem Senator vor, eine ihm missliebige Demonstration aus politischen Gründen verbieten zu wollen. Der Initiator der Demonstration, Michael Ballweg, schrieb, es gehe dem Innensenator „nicht um infektionsschutzrechtliche Befürchtungen, die seine eigene Polizeibehörde nicht teilt, sondern ausschließlich um die Gesinnung der Teilnehmer“. Mit der Polizei habe man nämlich „die Problematik der Hygienekonzepte gut und kooperativ miteinander abgestimmt“.

Der Rechtsanwalt der Initiative, Ralf Ludwig, sagte in einem Video: „Wir werden vors Verwaltungsgericht gehen, wir werden natürlich auch im Zweifel das Bundesverfassungsgericht anrufen, wenn nicht bereits auf Ebene des Verwaltungsgerichts oder des Oberverwaltungsgerichts dieser Bescheid aufgehoben wird.“ Bis zum Nachmittag ging beim Berliner Verwaltungsgericht keine Beschwerde gegen die Verbotsverfügung ein.

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Zur größten Kundgebung am Wochenende hat die Initiative für Samstagnachmittag 22.000 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni nahe dem Brandenburger Tor angemeldet. Ob die große Demonstration am Samstag stattfindet oder nicht, wird voraussichtlich ein Gericht erst kurz vorher entscheiden. Die Polizei ist nach eigenen Angaben auf alle möglichen Varianten vorbereitet. Ein Sprecher des Innensenators kündigte an, man werde auch vor das Oberverwaltungsgericht ziehen, um das Verbot durchzusetzen.

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Er wies zudem die Darstellung der politischen Voreingenommenheit vehement zurück: „Der Senat misst nicht mit zweierlei Maß. Es wird im Einzelfall entschieden. Es gibt nicht links erlauben, rechts verbieten. Das ist Unsinn.“ Senat und Polizei würden jetzt eine mögliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts abwarten und, wenn nötig, dann auch den Rechtsweg bis zum Oberverwaltungsgericht gehen.

Aufrufe zur Gewalt

Unterdessen erschienen im Internet Aufrufe, am kommenden Wochenende trotzdem in die Hauptstadt zu reisen und zu protestieren. Teilweise wurde dabei Gewalt und politischer Umsturz gefordert. Auch Waffen seien ab jetzt zur Gegenwehr erlaubt, hieß es etwa im Messenger-Dienst Telegram. Es wird zum „Sturm auf Berlin“ angestachelt, rechtsextreme Influencer rufen zu Reisen in die Hauptstadt auf.

Der Politikwissenschaftler Josef Holnburger sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Die extremeren Kräfte pochen gerade darauf, die Demonstration durchzuführen.“ Es gebe die Stimmung: „Jetzt erst recht!“, so Holnburger. „Das derzeitige Verbot wird die moderateren Kräfte eher abhalten, nach Berlin zu kommen, die radikaleren nicht.“ Er rechne damit, dass es zu Ausschreitungen kommen könne.

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Ein Sprecher der Berliner Polizei sagte: „Wir sind vorbereitet auf den Fall, dass ein Gericht die Verfügung wieder aufhebt und Kundgebungen durchgeführt werden.“ Entsprechend werde die Polizei dann aufgestellt sein. „Aber genauso sind wir vorbereitet für den Fall, dass sich entgegen der Verfügung versammelt wird.“ Verstöße und Straftaten gegen das Versammlungsgesetz werde die Polizei dann verfolgen und konsequent ahnden.

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dpa/dp

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