Wie viel darf die Geschäftsführerin einer Behindertenwerkstatt verdienen? 376.000 Euro hielt Roselyne Rogg für angemessen. So viel bezog die 54-Jährige als Leiterin der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung GmbH (wfbm). Der Aufsichtsrat war allerdings anderer Meinung und entließ Rogg nun fristlos.
Roggs Gehalt sei „inakzeptabel“ sagte die Stadt Duisburg, die zur Hälfte an der Werkstatt beteiligt ist. In einer Pressemitteilung, in voller Länge bei der „WAZ“ nachzulesen, lobte die Stadt Rogg für ihre „fachlich gute Arbeit“. Ein Gutachten von Wirtschaftsprüfern hätte jedoch ergeben, dass ein angemessenes Geschäftsführungsgehalt für die wfbm maximal bei 150.000 bis 180.000 Euro liege.
Laut Pressemitteilung war dem Aufsichtsrat zwar die Vertragsverlängerung vom 10. Juli 2013 vorgelegt worden, „nicht jedoch die zugleich unterzeichnete Vergütungsanhebung“. Deshalb müsse man von einem „ganz bewussten Verstoß gegen die Statuten der wfbm ausgehen“.
Darüber hinaus habe Rogg ihre „persönlichen Interessen über die der Werkstatt für Menschen mit Behinderung“ gestellt, als sie angesichts der Kritik an ihrem üppigen Gehalt am Dienstag eine Pressekonferenz einberufen habe. Das habe „das Vertrauensverhältnis zu den Mitarbeitern“ nachhaltig gestört. Der Aufsichtsrat wolle nun juristische Schritte und mögliche Schadenersatzpflichten prüfen lassen.
Rogg hatte argumentiert, dass die Einnahmen der Werkstätten unter ihrer Leitung in den letzten Jahren von 18 auf 26,7 Millionen Euro geklettert seien, der Erlös sei von 1,1 auf 2,7 Millionen Euro gestiegen. Angefangen hätte sie 2009 mit einem Grundgehalt von 85.000 Euro plus 30.000 Euro Altersvorsorge und 24.000 Euro Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Die „Rheinische Post“ zitiert den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred Lücke: „Das Geld, das Frau Rogg zu viel als Gehalt ausgezahlt bekommen hat, hätte den Behinderten zugute kommen können.“