Kennzeichen für Fahrräder?


Hier ein Pro- und Contra zum Thema Kennzeichen für Fahrräder.

Zunächst aber einmal die Fakten:

Fakt ist, dass motorisierte Fahrzeuge nahezu weltweit Kennzeichen tragen müssen. Dadurch können sie im Schadensfall oder bei Vergehen identifiziert und verfolgt werden. Dies setzt ein gewaltiges bürokratisches System voraus: die Erfassung und Verwaltung der Kennzeichen und der dazu gehörenden Fahrzeuge und ihre Besitzer. In vielen Ländern sind die Kennzeichen außerdem noch mit einem weiteren Bürokratismus verbunden: der regelmässigen Überprüfung der Verkehrssicherheit – in Deutschland der sogenannte „TÜV“, obwohl der richtige TÜV längst nicht mehr alle Überprüfungen durchführt.

Fakt ist aber auch, dass es darüber hinaus viele Arten von Fahrzeugen gibt, die keiner Kennzeichenpflicht unterliegen. Dies kann je nach Land unterschiedlich sein. In Deutschland sind alle mit Muskelkraft betriebenen Fahrräder, alle Fahrzeuge mit eigenständigem Antrieb die langsamer als 6 km/h fahren und unter bestimmten Umständen landwirtschaftliche Fahrzeuge davon ausgenommen. Inzwischen gibt es aber immer mehr elektrisch unterstützte (sogenannte „Pedelecs“ oder „E-Bikes“) Fahrräder, die bis zu 25 km/h schnell sein können. Elektrisch angetriebene Kleinkrafträder dagegen müssen ein Kennzeichen tragen, sie können bis zu 45 km/h schnell sein und sind damit als Mokick oder Moped eingestuft. Obwohl das elektrisch unterstützte Fahrrad genauso schnell ist wie das Mofa, muss letzteres ein Kennzeichen tragen, das Fahrrad nicht.

Fakt ist auch, dass die Zahl der Radfahrer in den Städten und vor allem in den Großstädten dramatisch angestiegen ist – was natürlich zu begrüßen ist. Leider sind damit aber auch die Unfallzahlen angestiegen und nicht immer ist der Fahrradfahrer unschuldig.

Pro Kennzeichenpflicht für Fahrräder

  1. Eine Kennzeichenpflicht für Fahrräder würde den Fahrradfahrer identifizierbar machen. Gerade der Schutz des schwächsten Straßenverkehrsteilnehmers – des Fußgängers – vor Unfällen macht eine Kennzeichnung des Fahrrads notwendig. Der Radfahrer gilt oftmals als „Öko“, als Gutmensch, der die Umwelt schützt. Die Realität ist allerdings, dass der Radfahrer immer noch zu rund 62% als Unfallverursacher bei Fußgängerunfällen festgestellt wird (PKW-Fahrer zu 76% und LKW-Fahrer zu 86%, Zahlen für Deutschland, Quelle Mobilogisch, siehe unten).
  2. Die Erweiterung des bestehenden Systems des Mofakennzeichens wäre ohne Probleme möglich. Für den Fußgänger wäre eine mit dem Kennzeichen verbundene Haftpflichtversicherung im Schadensfall von Vorteil. Und durch eine jährliche, TÜV-ähnliche Begutachtung wäre sichergestellt, dass Fahrräder verkehrssicher sind.
  3. Moderne Fahrräder, insbesondere die elektrisch unterstützten Fahrräder erreichen heute Geschwindigkeiten, die bei einem Zusammenstoß mit einem Fußgänger schon zu schweren oder sogar tödlichen Verletzungen führen können. Deshalb muss es eine Möglichkeit geben, im Schadensfall den Verursacher identifizieren zu können. Durch die Haftpflicht wären Schäden abgedeckt.

Contra Kennzeichenpflicht für Fahrräder

  1. Ein Kennzeichen macht das Fahrrad sicher identifizierbar. Aber, wer hat im Schadensfall denn noch Zeit auf das Kennzeichen eines flüchtenden Fahrrads zu achten? Autos tragen seit Beginn der Motorisierung Kennzeichen. Trotzdem sind die Unfallzahlen nicht wegen der Kennzeichen rückläufig sondern wegen zunehmender Fahrerassistenzsysteme und fortschreitender Technisierung des Autos. Im Gegenteil, die immer stärker werdenden Antriebe verleiten die Fahrer dazu, auch in starkem Verkehr auf die „Tube zu drücken“ und geben ein falsches Gefühl der Sicherheit. Das Kennzeichen hat somit keine abschreckende Wirkung.
  2. Das bestehende System der Mofakennzeichen kann nur mit hohem bürokratischem Aufwand auf Fahrräder erweitert werden. In der Schweiz wurde die sogenannte Velovignette gerade wegen des hohen Aufwands wieder abgeschafft. Weiterhin lassen sich Gepäckträger, Schutzblech und andere Teile am Fahrrad leicht austauschen, das Fahrrad hat keine stabile Vorrichtungen zum Anbringen von Kennzeichen so wie sie bei Autos, Motorrädern oder Mofas vorhanden sind. Ganz abgesehen von den extrem gewichtsreduzierten Rennrädern oder Sport-Fahrrädern. Außerdem müsste jeder Fahrradverkauf, jeder Ausleihvorgang für Leihfahrräder und jeder Fahrraddiebstahl bürokratisch erfasst und verwaltet werden. Dieser Aufwand müsste vom Steuerzahler bzw. Fahrradbesitzer übernommen werden.
  3. Moderne Fahrräder erreichen hohe Geschwindigkeiten, das ist richtig. Aber bei einem Zusammenstoß und einem nachfolgenden Sturz ist nicht nur der Fußgänger gefährdet sondern auch der Radfahrer selbst, der eine höhere Position und Geschwindigkeit hat und damit eine höhere Aufprallenergie auffangen muss. Deshalb wird ein schneller Radfahrer nicht auf dem Bürgersteig fahren sondern mindestens auf dem Radweg oder dem Radschutzstreifen auf der Fahrbahn, allein schon aus Eigenschutz. Und das Problem in der Situation „Radfahrer fährt auf Bürgersteig“ ist doch nicht der Radfahrer sondern, dass es nicht genug abgetrennte Radwege gibt. Stuttgart hat inzwischen dazugelernt und baut neue Radwege wie beispielsweise den Radweg auf der Waiblinger/ Nürnberger Straße in Bad Cannstatt. Aber es gibt immer noch zuviele Gehwege, die zu schmal sind und trotzdem für den Radweg freigegeben sind.

Informationen rund um das Fahrradkennzeichen:

Argus, die österreischiche Radfahrer-Lobby

Mobilogisch, die Zeitschrift von Umkehr e.V. und Fuss e.V.

Hier wettert Bundesverkehrsminister Ramsauer gegen Rüpelradler

Eine Antwort zu “Kennzeichen für Fahrräder?

  1. Dieser Kommentar wurde editiert.

    Die Contra Argumente treffen nicht zu
    1) das Szenario ohne KfZ Kennzeichen möchte ich nicht erleben…wer für nichts verantworlich ist, dem ist das Ergebnis auch egal, so fahren ja viele Radfahrer (nicht alle)
    2) Die Schweizer Velovignette wurde als Versicherungsnachweis als unnötig angesehen, da **ohnehin jeder** verpflichtet ist, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen – was in Deutschland bekanntlich nicht der Fall ist. Dank des Fluchtinstinkts der rücksichtslosen Rowdies überlegt man auch in der Schweiz, diese wieder einzuführen.
    3) völlig am Thema vorbei…
    Die ProArgumente sind zwar verschroben geschrieben aber gar nicht mal so schlecht. Das Hauptargument, dass die Anonymität die Fahrweise negativ beeinflusst fehlt komplett.
    gelöscht da kein Beitrag zum eigentlichen Thema

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