Rechtsmediziner Prof. Dr. Marcel Verhoff antwortet in BILD: Was wäre die Rechtsmedizin ohne Georg Popp?
Das unschätzbare Erbe des Frankfurter Kriminalistik-Pioniers
Frankfurt – Ohne Georg Popp wären heute noch viele Verbrecher auf freiem Fuß! Noch heute sind viele seiner Erkenntnisse unentbehrliche Grundlage für die Rechtsmedizin.
Der Direktor des Instituts für Rechtsmedizin an der Frankfurter Uni-Klinik, Prof. Dr. Marcel Verhoff, erinnert sich: „Popp wird nicht umsonst 'Mitbegründer der modernen Rechtsmedizin' genannt.“
Dritter und letzter Teil der BILD-Serie über den Vater der modernen Rechtsmedizin.
Popp war in Frankfurt Lebensmitteltechniker und Sachverständiger bei Gericht, interessierte sich immer mehr für die Kriminalistik. Da er kein Arzt war, durfte er nicht Obduzieren, keine Leichen oder lebende Verletzte untersuchen.
Also konzentrierte er sich auf Experimente: Er forschte an Spuren – Gift, Fingerabdrücke, Schuhe, Fasern.
Popps geniale Ideen
► Tatortbegehung
Verhoff: „Popp hat als Erster einen Tatort ausgeleuchtet, da Spuren gesichert. Er hat untersucht, dass es verschiedene Schuhprofile gibt, diese Profile verglichen, Bodenproben aus den Rillen genommen.“
► Fingerabdrücke
Verhoff: „Popp hat die Unverwechselbarkeit von Körperformen, insbesondere der Finger entdeckt. Er hat schon damals Kohlepulver genommen, Stempelkissen gemacht und so von Tatverdächtigen, Zeugen Abdrücke genommen. Diese Abdrücke hat er untersucht und archiviert. So hat er als Erster die Grundlagen für Datenbanken geschaffen.“
► Spuren
Verhoff: „Er hat als Erster an Tatortspuren gearbeitet. Also: sind Blutspritzer zu finden oder Blutstropfen? Handelt es sich dabei um menschliches Blut oder Tierisches? Diese Blutspurenanalyse am Tatort hat noch heute Gültigkeit. Er hat als Erster das Mikroskop für kriminalistische Zwecke genutzt. So hat er als erster Fasern untersucht. Allein mit dieser Untersuchung hat er unzählige Täter vor Gericht überführt.“
► Bodenproben
Verhoff: „Popps Vorschläge zur Entnahme von Bodenproben bei der Exhumierung von Verstorbenen werden noch immer befolgt. Es geht um den Vergleich, falls im Leichnam ein Gift nachgewiesen wird, ob dieses aus der Umgebung eingewandert sein kann – oder ein Giftmord vorliegt.“
Die Zwei vom SchneideraumJoe Bausch trifft Prof. Marcel Verhoff am Sektionstisch