Abschiebe-Debakel von Hamburg: Wo sind die verschwundenen Asylbewerber geblieben?

Großes Frust-Potenzial – Hamburger Polizisten während der Abschiebe-Aktion

Großes Frust-Potenzial – Hamburger Polizisten während der Abschiebe-Aktion

Foto: Marco Zitzow
Von: Noel ALTENDORF, Marco ZITZOW und Franz SOLMS-LAUBACH

Das Abschiebe-Debakel von Hamburg sorgt für Empörung und Unverständnis! Acht abgelehnte Asylbewerber sollten Montag abgeschoben werden, doch sieben tauchten noch schnell unter (BILD berichtete).

Jetzt stellt sich die Frage: Wo sind die verschwundenen Flüchtlinge geblieben?

Die zuständigen Behörden der Hansestadt sind sich keiner Schuld bewusst! Matthias Krumm, Sprecher des Einwohner-Zentralamts: „Die Ausreisepflicht besteht weiterhin. Das Nicht-Antreffen wird in die Akte genommen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird erneut versucht, die Ausreisepflicht durchzusetzen.“

Bedeutet nichts anderes als: Ja gut, kann man jetzt erst mal nix machen ...

Der Hamburger Bundestagsabgeordnete und Innenexperte Christoph de Vries (44, CDU) zeigt wenig Verständnis für diese Haltung. De Vries zu BILD: „Wir sind bei der Steuerung und Begrenzung der Migration schon einen Riesenschritt vorangekommen. Aber die Erfolgsquoten bei Abschiebungen sind aktuell alles andere als befriedigend und führen bei Bürgern und insbesondere bei den für die Rückführungen verantwortlichen Mitarbeitern zu viel Frust.“

Regelmäßig tauchen abgelehnte Flüchtlinge kurz vor ihrer Abschiebung unter! In einem internen Papier der Sicherheitsbehörden (liegt BILD vor), steht: „Schon in der Vergangenheit konnten nicht alle geplanten Abschiebungen durchgeführt werden. Seit 2011 hat sich indes die Zahl der gescheiterten Abschiebungen fast verdoppelt. Die häufigsten Gründe dafür sind das Nicht-Antreffen der Abzuschiebenden, deren Krankheit oder die Weigerung von Piloten, aggressive Passagiere mitzunehmen. Dies zeigt, dass in diesem Bereich Änderungen notwendig sind.“

CDU-Mann de Vries stimmt der Analyse zu, sagt BILD: „Dazu gehört die Ausweitung des Ausreisegewahrsams und die Anordnung von Sicherheitshaft, damit ausreisepflichtige Ausländer unseren Behörden nicht länger auf der Nase herumtanzen und sich der Abschiebung entziehen können.“

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