Gesetz verabschiedet: Bis zu drei Jahre Haft für Flaggen-Verbrennung

Teilnehmer einer Demo in Berlin verbrennen im Dezember 2017 eine selbstgemalte Israel-Flagge

Teilnehmer einer Demo in Berlin verbrennen im Dezember 2017 eine selbstgemalte Israel-Flagge

Foto: dpa

Wer eine Staatsflagge verbrennt, muss jetzt in Deutschlan mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen.

Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundestag am späten Donnerstagabend verabschiedet: Wer öffentlich die EU-Flagge oder die Flagge eines ausländischen Staates verbrennt, dem drohen künftig bis zu drei Jahre Gefängnis.

Johannes Fechner (47), rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, zum Hintergrund der Neuregelung: „In Deutschland dürfen keine israelischen Flaggen brennen.“

Auch die Verunglimpfung der Flagge und der Hymne der EU wird unter Strafe gestellt.

Damit wird eine Gesetzeslücke geschlossen, da die EU-Symbole von den bestehenden Verboten der Verunglimpfung oder Zerstörung der Hoheitssymbole ausländischer Staaten sowie der Deutschlands und seiner Bundesländer nicht erfasst werden.

Eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohte bislang nur, wenn die staatlichen Symbole der Bundesrepublik Deutschland verunglimpft werden. Für die Hoheitszeichen anderer Staaten oder der Europäischen Union galt ein vergleichbarer Schutz allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen.

Anlass der nun beschlossenen Ausweitung waren Vorfälle im Jahr 2017, als Demonstranten in Berlin israelische Flaggen zerstört hatten.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (54, SPD): „Das Verbrennen von Flaggen in der Öffentlichkeit hat mit friedlichem Protest nichts zu tun.“ Mit solchen Taten sollten vielmehr „Hass, Wut und Aggression geschürt werden“. Sie verwies auf das Verbrennen beispielsweise israelischer oder türkischer Fahnen.

Lambrecht bei einer Bundestagssitzung vergangene Woche

Lambrecht bei einer Bundestagssitzung vergangene Woche

Foto: Kay Nietfeld / dpa

„Brennende Flaggen verletzen die Gefühle vieler Menschen“, sagte Lambrecht. Wenn dabei noch das Existenzrecht Israels angegriffen werde, „dürfen wir das in Deutschland niemals dulden“. Mit der beschlossenen Erweiterung gebe es nun „einen einheitlichen strafrechtlichen Schutz für ausländische Flaggen und die Symbole der Europäischen Union“.

Gegen die neue Strafvorschrift zu den EU-Symbolen wandte sich die AfD. Sie sprach in einem Änderungsantrag, der mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde, von einem „exzessiven Eingriff in die Meinungs- und Kunstfreiheit“.

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