UN-Migrationspakt: Diese 16 Punkte muss uns die Regierung erklären

Ein spanischer Grenzpolizist versucht, einen afrikanischen Migranten vom Grenzzaun zur spanischen Enklave Melilla in Nordafrika zu ziehen

Ein spanischer Grenzpolizist versucht, einen afrikanischen Migranten vom Grenzzaun zur spanischen Enklave Melilla in Nordafrika zu ziehen

Foto: picture alliance / dpa

Am Donnerstag ab 10 Uhr debattiert der Bundestag (endlich) über den umstrittenen „Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“.

Kritiker fürchten, der Pakt könne neue Zuwanderer anlocken und führe – obwohl rechtlich „nicht bindend“ – zu Masseneinwanderung, Bürokratie und Kosten. Tatsächlich klingen viele Passagen des Paktes vieldeutig, laden zu kritischen Nachfragen ein.

Diese 16 Punkte muss uns die Regierung heute genauer erklären:

1. Migration sei „schon immer Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung“ gewesen, so der Pakt-Text. Man fragt sich: Wer behauptet denn, dass es so ist? Migration KANN gut für den Wohlstand sein, aber garantiert ist das nicht.

2. Staaten sollen „das Recht der freien Meinungsäußerung schützen“, gleichzeitig aber eine „objektive und hochwertige Berichterstattung“ fördern. Und: Rassistischen, diskriminierenden Medien ist staatliche Förderung zu entziehen. Problem: Wer entscheidet darüber? Soll eine neue Zensurbehörde eingeführt werden? Ist – je nach politischer Einstellung – dann mangelnde Migrationsbegeisterung oder starke Islam-Euphorie auch schon rassistisch?

Außenminister Heiko Maas bekräftigt gegenüber BILD: „Der Globale Pakt ändert nichts an der Rechtslage in Deutschland.“ Die Pressefreiheit im Grundgesetz gelte „ohne Wenn und Aber“.

3. Ärzte und Grenzbeamte sollen „geschlechtersensibel“ agieren und in „kultureller Sensibilität“ geschult werden. Heißt das, kein männlicher Zahnarzt darf eine Migrantin behandeln? Und kein Grenzer bei der Passkontrolle den Schleier einer muslimischen Frau lüften?

4. Um „Staatenlosigkeit zu verhindern“ sollen „im Hoheitsgebiet eines anderen Staates geborene Kinder die Staatsangehörigkeit“ des Ziellandes bekommen. Dies gelte „im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften“ – entspricht jedoch nicht deutschem Recht.

5. „Sanktionen“ gegen illegale Zuwanderer sollen „überprüft und revidiert“ werden – ob sie „verhältnismäßig, ausgewogen und nicht diskriminierend“ sind. Dies bedeutet im Umkehrschluss: Was nicht sanktioniert wird, ist erlaubt. Ohne Sanktionen wäre illegaler Grenzübertritt faktisch legal. Aber wer entscheidet, ob z. B. ein deutscher Abschiebeknast „diskriminierend“ ist?

6. Es gelte das „Recht aller Menschen auf eine rechtliche Identität“. Zielländer sollen „ausreichende Dokumente und Personenstandsurkunden“ ausstellen. ABER: Gilt das auch für Zuwanderer, die ihre Pässe weggeschmissen haben...

7. „Hass-Straftaten“ gegen Zuwanderer sollen verboten sein. Doch diesen Begriff kennt das deutsche Recht nicht. Wie soll er definiert werden?

8. „Freizügigkeitsregelungen, Visaliberalisierung“ sollen Wanderarbeitern das Leben erleichtern. ABER: Im Falle Bulgariens/Rumäniens exportieren sie auch Sozialfälle. Kommen nun noch mehr Staaten dazu?

9. Ein „koordiniertes Grenzmanagement“ soll „sichere und reguläre Grenzübertritte“ gewährleisten. Das klingt nach einer Normalisierung von Ausnahmefällen.

10. Es sollen „gezielte Förderprogramme“ für „unternehmerische Betätigung von Migranten“ finanziert werden. Werden davon deutsche Firmen ausdrücklich ausgenommen?

11. Angestrebt wird die „gegenseitige Anerkennung ausländischer Qualifikationsabschlüsse und nicht formal erworbener Fertigkeiten“. Fragt sich: Wie wird Gleichbehandlung mit Deutschen und ihren Abschlüssen gewährleistet?

Fakt ist: Kaum eine Berufsausbildung der Welt entspricht den Standards einer deutschen Lehre. Ein sudanesischer Ingenieur ist nach deutschen Standards vermutlich kein Ingenieur.

12. „Arbeitsmigranten aller Qualifikationsniveaus“ sollen „Zugang zu Sozialschutz“ erhalten sowie „Grundleistungen“. Bezieht sich das wirklich nur auf legal zugewanderte „Arbeitsmigranten“? Und: Bekommen die dann auch Hartz IV?

13. Die Bundesregierung will, so der Pakt, „Polarisierung vermeiden und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Migrationspolitik“ stärken. Aber: Das Vertrauen in die Migrations-Politik der Merkel-Regierung ist schwer erschüttert. Absurd, wenn sie es jetzt per UN-Beschluss wiederherstellen will.

Sind Sammelabschiebungen mit dem Flugzeug bald nicht mehr möglich?

Sind Sammelabschiebungen mit dem Flugzeug bald nicht mehr möglich?

Foto: picture alliance / dpa

14. Das Papier betont an zahlreichen Stellen die „positiven Auswirkungen“ und „positiven Beiträge“ von Migration. Die gibt es natürlich auch. Aber: Negative Effekte werden von den Autoren völlig ausgeblendet.

15. Der Pakt will „für Migranten auf allen Qualifikationsniveaus den Zugang zu Verfahren der Familienzusammenführung erleichtern“. Wie passt das zu der in Deutschland gedeckelten Zahl des Familiennachzugs?

16. Der Pakt thematisiert auch Migranten, „die aufgrund von schleichenden Naturkatastrophen, den nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels und Umweltzerstörung gezwungen sind, ihr Herkunftsland zu verlassen“. Werden sie womöglich am Ende mit z. B. Kriegsflüchtlingen gleichgestellt?

Und vor allem: Die Bundesregierung muss beantworten, warum in dem UN-Text 45-mal das Wort „verpflichten“ steht – wenn zugleich in der Präambel steht: „Der Globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen.“

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.