Hessen-AfD gewinnt vor Gericht : Innenministerium muss Verfassungsschutzbericht ändern
Von Helmut Schwan
Lesezeit: 2 Min.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am Mittwoch einer Beschwerde der Alternative für Deutschland (AfD) gegen den hessischen Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019 stattgegeben. Dem unanfechtbaren Beschluss zufolge muss das Innenministerium eine Passage löschen, die sich mit dem als rechtsextrem eingestuften „Flügel“ der AfD befasst. Außerdem wird dem Ministerium aufgegeben, diese Korrektur über eine Pressemitteilung bekannt zu geben.
Zum Jubiläum:
7 Monate für nur 5 € pro Monat testen
Zum Jubiläum:
7 Monate für nur
5 € pro Monat testen
- Mit einem Klick online kündbar