Hessen-AfD gewinnt vor Gericht :
Innenministerium muss Verfassungsschutzbericht ändern

Lesezeit: 2 Min.
Erfolg vor Gericht: AfD in Hessen
Das Innenministerium muss aus einem Bericht des Verfassungsschutzes die Passage zu dem als rechtsextrem eingestuften „Flügel“ der AfD löschen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am Mittwoch einer Beschwerde der Alternative für Deutschland (AfD) gegen den hessischen Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019 stattgegeben. Dem unanfechtbaren Beschluss zufolge muss das Innenministerium eine Passage löschen, die sich mit dem als rechtsextrem eingestuften „Flügel“ der AfD befasst. Außerdem wird dem Ministerium aufgegeben, diese Korrektur über eine Pressemitteilung bekannt zu geben.

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