VW-Affäre :
Volkert muss endgültig ins Gefängnis

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Klaus Volker im Februar 2008 kurz vor dem Urteilspruch
Schon im vergangenen Jahr wurde der ehemalige VW-Betriebsratschef Klaus Volkert zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof die Haftstrafe bestätigt. Die Bundesanwaltschaft hatte eine höhere Strafe gefordet.

Der ehemalige VW-Betriebsratschef Klaus Volkert muss wegen Untreue endgültig ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag die Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, die das Landgericht Braunschweig im Februar 2008 gegen Volkert verhängt hatte.

Damit scheiterte dessen Revision vor dem 5. Strafsenat in Leipzig ebenso wie jene des ehmaligen Personalmanagers Klaus-Jürgen Gebauer, der zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden war. Zudem blieb die Revision der Bundesanwaltschaft erfolglos, die eine härte Strafe für Volkert gefordert hatte. Damit ist das Verfahren um Lustreisen und Schmiergeldzahlungen endgültig abgeschlossen.

In dem Skandal hatte sich die VW-Führung den Betriebsrat durch Schmiergelder und Lustreisen über Jahre gewogen gehalten. Der in einem ersten Korruptionsprozess zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilte ehemalige Personalvorstand Peter Hartz hatte Volkert zwischen 1994 und 2005 Sonderbonuszahlungen von knapp zwei Millionen Euro gewährt. Gebauer hat auf Anweisung von Hartz Lustreisen für Betriebsräte organisiert und abgerechnet. Und Volkert hatte auch seine brasilianische Geliebte von VW bezahlen lassen.