Verdoppelter Verlustrücktrag :
Aufkommende Debatte über steuerliche Möglichkeiten

Lesezeit: 3 Min.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD)
Unternehmen sollen mit dem dritten Corona-Steuerhilfegesetz entlastet werden, doch Kritiker meinen unter anderem, dass der Verlustvortrag auch ohne Mindestbesteuerung möglich sein sollte.

Der Bundestag beschließt die Verdoppelung des steuerlichen Verlustrücktrags – gleichzeitig beginnt die Debatte, ob den Unternehmen in der einmaligen Krisensituation nicht deutlich mehr Möglichkeiten gegeben werden müssten, mit den aktuellen Verlusten ihre zu versteuernden Gewinne in der Vergangenheit oder in der Zukunft zu drücken. Diese Diskussion war am Freitag sowohl im Bundestag als auch auf der (im Netz organisierten) Steuerkonferenz der deutschen Wirtschaft zu beobachten. Die Verlustverrechnung sei Ausdruck des Gebots der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, betonte der CSU-Finanzpolitiker Sebastian Brehm in der abschließenden Lesung des dritten Corona-Steuerhilfegesetzes. Leider habe es der Kompromiss mit dem Koalitionspartner nicht erlaubt, den Zeitraum zu verlängern. Der AfD-Abgeordnete Albrecht Glaser griff den Finanzminister direkt an: „Scholz will nicht helfen.“ Man brauche nicht nur einen längeren Verlustrücktrag, sondern auch einen Verlustvortrag ohne Mindestbesteuerung.

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