Wie ein Gesetz ensteht: Gesetzgebung in Deutschland einfach erklärt

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Bis ein Gesetz in Deutschland entsteht, wird es vorab im Bundestag in einem langen Verfahren diskutiert und geprüft. Bis es rechtskräftig wird, durchläuft es verschiedene Schritte. Den genauen Prozess können Sie hier nachlesen.



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Ein Vorschlag in der Entstehung zu einem Gesetz

In Deutschland können Gesetzesvorschläge aus unterschiedlichen Gremien kommen. Mehrer Mitglieder des Bundestags, der Bundesrat und auch die Bundesregierung können sogenannte Gesetzesinitiativen auf den Weg bringen. In den meisten Fällen legt allerdings die Bundesregierung Vorschläge für Gesetze vor.

  1. Das zuständige Bundesministerium entwirft eine Stellungnahme unter Einbezug der Meinung von Interessenvertretungen und verschiedenen Ministerien.
  2. Der Bundesrat, in dem Vertreter der jeweiligen Länder sitzen, erhält den Gesetzesentwurf vom Bundeskanzler/in und kann dazu innerhalb von sechs Wochen eine Stellung abgeben.
  3. Danach kommt der Gesetzesentwurf zum Bundestag und wird in mehreren Sitzungen diskutiert. Die sogenannte erste Lesung findet mit allen Mitgliedern statt. Daraufhin beratschlagen Ausschüsse in der zweiten und dritten Lesung über das Gesetz. In dritten Lesung debattiert der Bundestag nochmal abschließend über das mögliche Gesetz.
  4. Anschließend kann der Bundestag das Gesetz verabschieden.
  5. Danach muss das Gesetz noch vom Bundesrat abgesegnet werden, damit es rechtskräftig wird. Hierbei gibt es Zustimmung- und Einspruchsgesetze. Wie der Name schon sagt, muss bei Ersterem der Bundesrat explizit zustimmen. Bei allen anderen kann er nur seine Einwände deutlich machen. Diese können jedoch mit einer Kanzlermehrheit überstimmt werden und das Gesetz tritt in Kraft.
  6. Als letzten Schritt muss der/die Bundeskanzler/in und der/die Bundespräsident/in das Gesetz unterschreiben. Durch dessen Unterschrift tritt das Gesetz letztendlich in Kraft.
Der Weg der Gesetzgebung in Deutschland
Der Weg der Gesetzgebung in Deutschland Bild: J.Neder


Ausnahmen bei der Gesetzgebung in Deutschland

Die Entstehung von Gesetzen in Deutschland ist nicht zwangsläufig an diesen Ablauf gebunden. Es gibt einige wenige Ausnahmen:

  • Bei Landesgesetzen, die nur für einzelne Bundesländer gelten, legen die zuständigen Landtage die Entwürfe der Gesetze vor.
  • Eine weitere Ausnahme bildet das europäische Recht. Wenn eine europäische Richtlinie beschlossen wird, muss sie durch ein deutsches Gesetz in nationales Recht umgesetzt werden. Anders ist es bei Verordnungen der Europäischen Union, die direkt für die Mitgliedsstaaten gelten.

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