Maskenregeln in Düsseldorf Geraucht wird nicht – und gekaut nur hinter der Maske

Düsseldorf · Laut Düsseldorfer Presseamt darf die Maske für den Nikotingenuss nicht abgesetzt werden. Auch für das Essen einer Bratwurst gibt es bereits Vorschriften. 500 Schilder sollen die Menschen auf die neuen Regeln hinweisen.

 Die Maskenpflicht in Düsseldorf wird verschärft.

Die Maskenpflicht in Düsseldorf wird verschärft.

Foto: dpa/Paul Zinken

Erst Mitte der vorigen Woche hatte die von der Stadt verordnete Sperrstunde um 1 Uhr Geltung, am Freitag überbot die Landesregierung diese Regelung und setzte 23 Uhr fest. Natürlich sorgen immer wieder neue Regelungen auch für Verwirrung. So verkündete das städtische Presseamt am Freitag, dass ab Samstag die Maskenpflicht teilweise auch im Freien gelte. Tatsächlich ist dies erst ab Montag oder Dienstag der Fall. Denn die Stadt muss zunächst in ihrer Allgemeinverfügung die Empfehlung zum Tragen der Maske aufheben und durch die Pflicht ersetzen.

Auf die Maskenpflicht werden mehr als 500 Schilder hinweisen, die jetzt aufgestellt werden. Sie wird gelten in 13 Bereichen rund um Altstadt und Hauptbahnhof sowie den stark frequentierten Stadtteilzentren von Kaiserswerth, Rath, Gerresheim, Düsseltal, Pempelfort, Oberkassel, Friedrichstadt, Unterbilk, Oberbilk, Eller, Garath und Benrath. Wer gegen die Pflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen.

Welche Regeln gelten bei der Maskenpflicht? Streng genommen muss sie auch beim Radfahren getragen werden. Und darf man die Maske für das Rauchen oder Essen entfernen? Antwort der Stadt: „Die Maske darf zum Rauchen innerhalb der betroffenen Bereiche nicht abgesetzt werden.“ Beim Essen verhalte es sich so, dass beim Abbeißen kurzzeitig die Maske heruntergezogen werden dürfe. Kauen könne man allerdings mit Maske, daher müsse diese nach dem Abbeißen wieder aufgesetzt werden. Ob der Ordnungsdienst der Stadt dies kontrolliert, bleibt allerdings abzuwarten.

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