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Hilfe für Handel in Straelen Fürs lebendige Straelener Zentrum

Straelen · Das „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ des Landes Nordrhein-Westfalen soll den Einkaufsgenuss in der Blumenstadt stärken und Leerstände vermeiden helfen.

 Auch zukünftig sollen die Lebendigkeit und der Einkaufsgenuss in der Strae­lener Innenstadt erhalten bleiben.

Auch zukünftig sollen die Lebendigkeit und der Einkaufsgenuss in der Strae­lener Innenstadt erhalten bleiben.

Foto: Stadt Straelen

Ziel des „Sofortprogramms Innenstadt 2020“ des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, auch zukünftig Lebendigkeit und Einkaufsgenuss in den Innenstädten zu erhalten und so den Leerstand und die Schließungen in Handel und Gastronomie zu bekämpfen. Bereits vor den Auswirkungen der Corona-Pandemie bedrohte der fortschreitende Strukturwandel in Straelen wie in anderen Kommunen die Innenstädte. Die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus beschleunigen diesen Prozess nun. Die Straelener Stadtverwaltung sieht in den Finanzhilfen aus dem Sofortprogramm des Landes die Möglichkeit, räumlich konzentriert dieser Entwicklung entgegen zu wirken.

Gefördert wird die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen und Räumen für Gastronomie und Verpflegung in Innenstädten und Zentren sowie deren Weitervermietung zu einer reduzierten Miete für einen Zeitraum von zwei Jahren. Förderfähig sind die Ausgaben der Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen bis zu einer Mietfläche von 300 Quadratmetern für die Dauer von bis zu zwei Jahren. Bezugspunkt der Förderung ist die Kaltmiete aus der letzten Vermietung des entsprechenden Ladenlokals. Insgesamt förderfähig ist eine Anmietung in Höhe von bis zu 70 Prozent der Altmiete. Bei der Weitervermietung von Ladenlokalen darf die Altmiete um bis zu 80 Prozent reduziert werden.

Hinsichtlich künftiger Nutzungen stehen besonders Angebote im Blick, die Menschen in die Innenstadt locken. Dazu zählen Einzelhandels-Start-Ups, die sogenannten Pop-up-Stores und Gastronomie-Start-Ups, Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr, Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte, neue Angebote von Lieferservices, kulturwirtschaftliche Nutzungen, bürgerschaftliche und nachbarschaftliche Nutzungen wie Repair-Cafés oder Räume für Initiativen, Bildungsangebote und Kinderbetreuung oder Nutzungen zur Ermöglichung von neuen Mobilitätslösungen, zum Beispiel Fahrradabstellflächen mit E-Ladestationen.

„Eine intakte Innenstadt ist wichtig für den langfristigen Bestand der dort angesiedelten Geschäfte“, fasst Kathrin Germes vom Straelener Innenstadtmanagement zusammen. „Mit dem Sofortprogramm Innenstadt 2020 zielen wir als Stadt darauf, Leerstände zu verhindern und einem Sterben der Innenstädte entgegen zu wirken. Außerdem sehen wir das Förderprogramm als eine gute Chance, das Interesse von Start-ups und jungen Unternehmen für die Stadt Straelen zu wecken.“ Die Inanspruchnahme des Förderprogramms stelle so einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung des Einkaufs- und Geschäftsstandortes Straelen dar.

Weitere Fragen beantwortet Kathrin Germes unter Kathrin_Germes@straelen.de oder Telefon 02824 702427.

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