Tarifwechsel unter Aufrechterhaltung der Kündigung

8. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Fleischklumpe
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tarifwechsel unter Aufrechterhaltung der Kündigung

Ich habe meinen Handyvertrag gekündigt und musste die Kündigung noch telefonisch bestätigen. Im Rahmen des Telefonats wurde zuerst die Kündigung akzeptiert und auch per Email bestätigt. Im Anschluss fanden telefonische Verhandlungen statt und ich habe telefonisch einen neuen, ab sofort gültigen Tarif an Stelle des gekündigten Tarifs bestellt (Tarifwechsel).

Die Bestellung habe ich zwei Tage später und zusätzlich nochmal 9 Tage später mit folgendem Wortlaut widerrufen: "ich widerrrufe den Tarifwechsel und bestätige hiermit nochmal meine Kündigung zum 21.02.2015. Ich bitte Sie den Widerruf sowie die Kündigung nochmal schriftlich zu bestätigen."

Der Widerruf wurde mittlerweile telefonisch akzeptiert und avisiert, schriftlich habe ich nichts bekommen. Die Kündigung muss ich aber gemäß der Hotline erneut aussprechen sobald mein Ursprungsvertrag wieder eingerichtet ist. Das Problem dabei ist, daß es dauert, bis mein Ursprungsvertrag wieder eingerichtet ist und bis dahin sehr wahrscheinlich die Kündigungsfrist nicht mehr einzuhalten ist. Dazu 2 Fragen:

1. Meiner Meinung nach ist mir dem Widerruf der Ursrungszustand des Vertrages wieder herzustellen, der unmittelbar vor dem Tarifwechsel bestand. Das wäre damit der gekündigte Tarif. Liege ich damit richtig?
2. Sofern ich mit meiner Meinung zu 1 falsch liegen sollte, müsste doch eigentlich meine Kündigungsbestätigung in der Widerrufsmail ausreichen. Richtig?

Ich bedanke mich schonmal für Eure Hilfe

Fleischklumpe

-----------------
""

Notfall? Mehr lesen!



1 Antwort
#1
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (120981 Beiträge, 39973x hilfreich)

Wie war denn der genaue Ablauf?

Wurde dar alte Vertrag aufgehoben und man hat einen Neunen geschlossen oder wurde nur die Kündigung des alten Vertrages aufgehoben und der Tarif gewechselt?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

Mehr lesen!