Kollektivstrafen gegenüber Schülern sind unzulässig
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Im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln ist zu beachten, dass im Schulrecht bei einem Fehlverhalten einzelner Schüler eine Kollektivstrafe nicht verhängt werden darf. Die Verhängung von Kollektivstrafen würde auch zwangsläufig unschuldige Schüler treffen. Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt. Die Schule ist aber als staatliche Einrichtung den Grundsätzen von einem Rechtsstaat unterworfen. Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig.
Beispiel:
Ein Schüler beleidigt seinen Lehrer in einer Schülerzeitung. In der Klasse kann der Lehrer den verantwortlichen Schüler nicht ausfindig machen. Der Lehrer kann nun nicht alle Schüler der Klasse zum Nachsitzen verdonnern. Dies würde eine unzulässige Kollektivstrafe darstellen, da von der Maßnahme des Schülers auch unschuldige Schüler betroffen wären.
Du kannst diesen Artikel ausdrucken und als Referenz mitnehmen, insbesondere Seite 2 "Kollektivstrafen gegenüber Schülern sind unzulässig". Du findest das nicht im Gesetz, weil es rechtsstaatliche Prinzipien sind und sich aus den Grundrechten ergeben.
Liebe Grüße an die Lehrerin
123recht.net
Ich bin in der Jahrgangsstufe 13. Während unserer Klausurphase haben mehrere Schüler aus meiner Parallelklasse für 2 Tage den Unterricht geschwänzt ohne sich abzumelden. Nun hat unsere Stufenleitung eine Attestpflicht für die ganze Stufe ausgesprochen. Ist das erlaubt?
Würde mich über eine zügige Antwort freuen da der Fall sehr konkret ist. Danke im Vorraus.
Verwaltungsrecht Das Recht der Schule