i
Foto: Francisco Seco/AP/dpa (Syxmbol)
Foto: Francisco Seco/AP/dpa (Syxmbol)

Am Weisinger See bei Holzheim haben sich am Samstag mehrere Jugendliche zum Feiern getroffen und damit gegen die geltenden Corona-Regeln verstoßen. Und nicht nur das.

Holzheim
26.04.2021

Polizeieinsatz wegen einer Corona-Party am Weisinger See

Am Weisinger See bei Holzheim haben sich am Samstag mehrere Jugendliche zum Feiern getroffen und damit gegen die geltenden Corona-Regeln verstoßen. Und nicht nur das.

Die Jugendlichen im Alter von 14 bis 16 Jahren stammten alle aus dem Dillinger Raum. Das schöne Wetter hatte sie zu der Party verleitet, doch eine Streifenbesatzung der Dillinger Polizei entdeckte sie. Die Jugendlichen rannten davon, als sie den Streifenwagen erkannten, fünf von ihnen kehrten dann aber wieder zurück.

Weiterlesen mit dem PLUS+ Paket
Zugriff auf alle PLUS+ Inhalte. Jederzeit kündbar.
JETZT AB 0,99 € TESTEN

Anhand der zurückgelassenen Sachen stellten die Beamten insgesamt 16 Jugendliche fest, die sich trotz Corona-Beschränkungen am See getroffen hatten, um zu feiern.

Zwei der Weisinger Partygäste waren betrunken

Bei zwei der zurückgekehrten Jugendlichen konnte Alkoholgeruch wahrgenommen werden - obwohl sie mit ihren Motorrollern zum See gefahren waren. Da die beiden Roller augenscheinlich schneller als die erlaubten 25 Stundenkilometer fuhren, wurden diese sichergestellt.

Fremde Personalien in einem Geldbeutel entdeckt

Bei einer Überprüfung stellten die Beamten außerdem ein nicht zulässiges Einhandmesser bei einem 15-Jährigen fest, außerdem befanden sich im Geldbeutel eines 14-Jährigen eine Personalausweis und eine EC-Karte mit fremden Personalien. Diese hatte der 14-Jährige angeblich gefunden und einfach eingesteckt.

Alle aufgefundenen Rucksäcke und Geldbeutel, die den zurückgekehrten Jugendlichen nicht zugeordnet werden konnten, wurden zur PI Dillingen gebracht. Von dort können die Berechtigten diese wieder abholen. Neben zahlreichen Verstößen nach dem Infektionsschutzgesetz wurden zwei Anzeigen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, ein Verstoß nach dem Waffengesetz sowie eine Fundunterschlagung angezeigt. (pol)

Lesen Sie dazu auch:

Facebook Whatsapp Twitter Mail