Schreckschusspistolen sind die neuen Böller

Die Waffen wurden in der Silvesternacht im ganzen Stadtgebiet für Attacken benutzt. Sie sind ab 18 Jahren legal erhältlich, sind aber brandgefährlich.

Berlin-Die Silvesternacht brachte eine ebenso wichtige wie besorgniserregende Erkenntnis: Es sind nicht mehr nur Raketen und Knallkörper, mit denen umhergeschossen wird. Immer mehr Menschen ziehen zu Silvester mit Schreckschusspistolen los. Dabei kam es dieses Jahr zu einer erschreckend hohen Zahl von gezielten Attacken mit diesen Waffen. Das ergab eine erste Auswertung der Erfahrungen des Jahreswechsels durch die Behörden. Die konzentrierte sich in diesem Jahr auf die Verbotszonen für Feuerwerk.

Dass es sich hier um einen Schreckschussrevolver handelt, erkennt man an der Metallsperre im Lauf.
Dass es sich hier um einen Schreckschussrevolver handelt, erkennt man an der Metallsperre im Lauf.imago images/Peter Hartenfelser

Die ganze Nacht über wurden immer wieder Personen von der Polizei gesichtet, die mit Schreckschusswaffen hantierten. In der Panoramastraße in Mitte schoss ein Mann mit einer dieser umgangssprachlich auch als Gaspistole bezeichneten Waffe auf Polizisten. Zuerst habe der Mann mehrfach in die Luft geschossen, teilte die Polizei via Twitter mit. Als die Polizeibeamten sich ihm daraufhin näherten, habe er auf die Einsatzkräfte gezielt und mehrfach abgedrückt. Er wurde festgenommen.

Ähnlich Vorfälle mit Schreckschusswaffen meldete die Polizei auch aus Schöneberg und Charlottenburg. Hier hätten „mehrere Jugendliche mit Schreckschusswaffen auf alles geschossen“, so ein Polizeisprecher.

Frei verkäuflich und potenziell tödlich

Dass Schreckschusswaffen nur ein lautes, aber harmloses Imitat scharfer Waffen sind, ist ein mitunter lebensgefährlicher Irrglaube. Zwar ist es aufgrund einer Metallsperre im Lauf nicht möglich, Projektile zu verschießen. Dennoch sind die auch als SRS- oder PTB-Waffen bezeichneten Pistolen und Revolver nach Polizeiangaben potenziell letal, also tödlich.

So tritt die Luft beim Schuss mit rund 3000 Stundenkilometern aus dem Lauf aus und ist etwa 1500 Grad heiß. Somit drohen nicht nur schwere Verbrennungen. Auch massive Gehirnerschütterungen oder zerfetzte Halsschlagadern können die Folge sein, wenn eine dieser Waffen aus nächster Nähe abgefeuert wird. Dennoch sind sie frei verkäuflich.

Das Schießen mit einer PTB-Waffe in der Öffentlichkeit ist auch mit einem Kleinen Waffenschein verboten. Auch an Silvester.

Die Polizei Berlin über die gesetzliche Regelung zum Umgang mit Schreckschusswaffen

„Der Erwerb und Besitz von Gas- oder Schreckschusswaffen (Fachbegriff: Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen; abgekürzt: SRS-Waffen) mit PTB-Zulassungszeichen ist ab 18 Jahren frei“, bestätigt die Polizei. Lediglich „Personen, die diese Waffen in der Öffentlichkeit bei sich tragen, müssen einen sogenannten Kleinen Waffenschein besitzen“, der dann im Nationalen Waffenregister auftaucht.

Ein Führen solcher Waffen in der Öffentlichkeit ohne die erforderliche Erlaubnis stellt nach Polizeiangaben „eine Straftat nach dem Waffengesetz dar“. Dafür drohen „eine Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren und der Verlust aller waffenrechtlichen Erlaubnisse sowie die Einziehung der Waffe“.

Völlig unabhängig davon, ob man eine PTB-Waffe in der Öffentlichkeit tragen darf oder nicht: Abgefeuert werden darf sie ausschließlich in Notsituationen. „Das Schießen in der Öffentlichkeit ist auch mit einem erteilten Kleinen Waffenschein verboten. Das gilt auch an Silvester“, so die Polizei weiter. Verstöße hiergegen würden mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet. Zumindest in der Theorie.

FDP: Problem liegt beim Benutzer

Die Praxis zeigt, dass die Polizei aus personellen Gründen oftmals nicht in der Lage ist, das geltende Waffenrecht durchzusetzen. „Wie denn auch, wenn ganze Hundertschaften für polizeilich unsinnige PR-Aktionen wie Böllerverbotszonen missbraucht werden“, so der FDP-Abgeordnete Marcel Luthe. Nach seinen Worten seien somit „nicht Schreckschusspistolen per se, sondern der Missbrauch   durch einzelne Menschen das Problem“.

Bei der Gewerkschaft der Polizei sieht man es hingegen kritisch, wie einfach es ist, sich legal eine PTB-Waffe zu verschaffen – selbst dann, wenn die jeweiligen Besitzer sich streng an die geltenden Gesetze zum Umgang mit den Pistolen halten.

Zusätzliches Risiko

„Solche Waffen suggerieren eine trügerische Sicherheit oder auch höhere Verteidigungsbereitschaft. Genau das kann eine Lage zuspitzen“, so der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow. Da das Gegenüber meist nicht erkenne, dass es sich um eine Schreckschusspistole handelt, könne dies zu einem höheren Gewaltausbruch führen. Der Träger der Waffe bringe sich also durchaus in zusätzliche Gefahr – eine Gefahr, die im Extremfall tödlich enden kann.