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Autofahrer mit legalem Cannabiskonsum stellen nicht das Hauptproblem dar

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Traunstein - Eine gemeinsame Veranstaltung des Arbeitskreises Polizei und Innere Sicherheit sowie des Gesundheits- und Pflegepolitischen Arbeitskreises (GPA) der CSU stand unter der Überschrift "Schmerzpatienten im Straßenverkehr".

Anlass sei die vor rund einem Jahr zugelassene Verschreibung von Cannabis für Schmerzpatienten, so die GPA-Kreisvorsitzende Dr. Christine Ahlheim. Walter Ponath, Kreisvorsitzender des Arbeitskreises Polizei und Innere Sicherheit, erklärte, die rechtliche Seite dieses Themas im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sei nicht geklärt

Der Traunsteiner Apotheker Lorenz Fakler erklärte, nicht nur Schmerzpatienten hätten Probleme im Straßenverkehr. Andere Präparate, besonders in Kombination hätten eine "ordentliche Wirkung". Es sei erschreckend, wie viele Unfälle es aufgrund der Einnahme von Medikamenten gebe. Wer permanent Opioide einnehme, sei diese gewohnt wie ein Alkoholiker den Alkohol. Es gebe oft tagelange Halbwertszeiten. 

"Was bei den Cannabisblüten läuft, ist unglücklich", sagte Fakler. Er habe nichts gegen neue Therapien, wenn sonst kein Mittel mehr helfe. Bei den Cannabisblüten seien die Schmerzpatienten nur eine Randgruppe. In erster Linie seien es Junkies, die die Cannabisblüten auf Rezept haben wollen, weil diese geprüft seien und deshalb ihren Preis hätten. Jetzt gehe es um Grenzwerte im Blut, denn man müsse Teilnehmer am Straßenverkehr vor Menschen mit Rausch, ob durch Alkohol oder Drogen, schützen

Polizeioberrat Martin Irrgang, im Polizeipräsidium Oberbayern Süd, zuständig für Verkehrsfragen, sagte die Polizei habe keine Statistik, zwischen Drogen und Medikamente zu differenzieren. Das Dunkelfeld sei sehr hoch. Fahrten mit Medikamenten und Drogen würden oft nicht bemerkt. Er könne daher nicht sagen, wie viele Verkehrsunfälle auf Medikamenteneinnahme zurückzuführen seien. 

Schmerzpatienten, die am Straßenverkehr teilnehmen würden, und bestimmungsgemäß Arzneimittel einnehmen würden, unterlägen dem "Medikamentenprivileg". Dabei gebe es keinen Grenzwert. Wer Cannabis konsumiere, könne nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Wer aber glaubhaft machen könne, dass er Cannabis auf Rezept beziehe, werde von der Polizei nicht behelligt. Die Polizei sei dann auf dessen Mitwirkung angewiesen. 

"Hilfreich wäre, wenn diese Verkehrsteilnehmer eine Kopie des Rezeptes oder einen Medikamentenplan bei sich hätte", so Irrgang. Wenn der Verkehrsteilnehmer allerdings Ausfallerscheinungen habe, gebe es kein "Medikamentenprivileg". In jedem Fall wünsche sich die Polizei eine Handlungsempfehlung des Gesetzgebers. Kreisvorsitzende Dr. Ahlheim sagte, die "echten" Cannabispatienten seien also nicht das Problem; sondern die Leute, die behaupten würden, sie hätten das "Medikamentenprivileg", aber keinen Nachweis erbringen müssten. Der Gesetzgeber müsse seine Gesetze entsprechend ergänzen

In der Diskussion wurde festgestellt, wie gefährlich es sei, Schmerzmittel einzunehmen und Auto zu fahren. Deshalb solle der Gesetzgeber grundsätzlich bestimmen, wer Schmerzmittel einnehme, dürfe nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Apotheker Fakler warf ein, dann müsse auch ein Diabetiker vor jeder Fahrt seinen Blutzucker kontrollieren. Appelliert wurde deshalb an die persönliche Einsicht der Betroffenen. Dazu erfolgte der Hinweis auf die Beratungspflicht der Apotheken und die Beipackzettel. 

Einer aus der Runde wollte wissen, was passiert, wenn jemand auffällig fahre und sich auf das "Medikamentenprivileg" berufe. Irrgang sagte, bei Ausfallerscheinungen erfolge in jedem Fall Anzeige, Blutentnahme und Führerscheinentzug. Ein Cannabispatient dürfe legal konsumieren, aber bei Ausfallerscheinungen nicht fahren. Ein Diskutant wollte wissen, ob es nicht einen gangbaren und rechtssicheren Weg gebe, die Fahrtüchtigkeit bei Cannabis zu definieren. Die Polizei würde sich wünschen, dass sie eine ärztliche Bestätigung vorgelegt bekomme, dass der Patient mit dieser Medikamentendosierung fahrtüchtig sei. 

Apotheker Fakler meinte der Cannabispatient sei nicht das Problem, denn Cannabis auf Rezept sei ein Exot und habe keine Relevanz. Cannabis bekomme ein Drogenkonsument woanders billiger. Ein Arzt kritisierte, die Indikation sei vom Gesetzgeber nicht genau geregelt und ohne klare Bestimmung freigegeben worden. 

Ein Teilnehmer warnte, wenn Jugendliche Cannabis langfristig einnehmen würden, seien langfristig körperliche und seelische Schäden gegeben. Eingeworfen wurde, dass Cannabis woanders schon lange legitimiert sei. Kreisvorsitzender Ponath erklärte, die Polizei heiße beides nicht gut, weder Alkohol noch Drogen. Der Kreisvorsitzende Dr. Ahlheim ergänzte, Alkohol sei schon in der Welt, deshalb sollte man keine weiteren Suchtmittel zulassen. In den Niederlanden sei Cannabis eine Einstiegsdroge gewesen, wurde festgestellt.

Bjr

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