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dpa/Armin Weigel
Die Vorderseite einer Krügerrand-Goldmünze.

Neue Regeln ab Januar Regierungsplan: Deutsche sollen Gold nur noch bis 2000 Euro anonym bekommen

- Finanzen100

Wie beim Bargeld will die Bundesregierung jetzt auch beim Gold anonyme Käufe deutlich einschränken. Offiziell geht es um den Kampf gegen Geldwäsche. Doch Kritiker fürchten einen versteckten Angriff auf die Freiheit der Bürger. Fakt ist: Andere Länder sind schon jetzt viel strenger.

Die Bundesregierung will die Obergrenze für anonyme Goldkäufe offenbar drastisch herabsetzen: Ab 2020 sollen Edelmetallhändler bereits bei einem Betrag über 2000 Euro die Personalien des Käufers kontrollieren und eine Risikoanalyse durchführen. Das geht aus einem Referentenentwurf des Finanzministeriums hervor, der noch im Bundestag diskutiert werden muss.

Bislang gilt bei anonymen Goldkäufen in Deutschland eine Obergrenze von 10.000 Euro. Zum Vergleich: Selbst ein einfacher 50-Gramm-Barren kostet mehr als 2000 Euro – ein Kauf wäre künftig nicht mehr ohne Offenlegung persönlicher Daten möglich.

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Goldpreis (Spot)

Was die Goldhändler überprüfen müssen

Konkret verlangt die Vorschrift, dass Käufer einen Identitätsnachweis erbringen müssen. Tritt eine Firma als Käufer auf, muss der Händler noch vor Geschäftsabschluss klären, wer „wirtschaftlich Berechtigter“ ist, welche realen Personen sich also hinter dem Unternehmen verbergen, wenn sie jeweils mindestens ein Viertel des Unternehmens besitzen.

Aufgrund der verschärften Sorgfaltspflicht müssen Händler außerdem prüfen, ob es beim Geschäftspartner Hinweise auf einen kriminellen Hintergrund gibt. Auch bei Personen oder Unternehmen aus „Hochrisikoländern“ und bei „politisch exponierten Personen“ werden die Geschäftsbeziehungen durchleuchtet.

Schöpft ein Händler Verdacht, muss er seinen potentiellen Kunden an die Behörden melden. Versäumt es ein Händler, diesen Pflichten adäquat nachzukommen, drohen ihm empfindliche Geldstrafen.

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Auch andere Branchen betroffen

Der Gesetzesentwurf soll zum 10. Januar 2020 in Kraft treten und geltende EU-Richtlinien zur Geldwäsche (Geldwäschegesetz) umsetzen. Hintergrund ist der verstärkte Kampf der EU gegen Geldwäsche und Finanzierung von Terroristen. Die Richtlinie (EU) 2018/843 umfasst diverse Maßnahmen, entsprechend betrifft auch der Referentenentwurf des deutschen Finanzministeriums neben dem Goldmarkt Bereiche wie die Immobilienbranche, das Glücksspiel, den Kunstmarkt oder die Kryptogeld-Branche. Sie alle gelten als besonders anfällig für Geldwäsche.

Es ist nicht die erste Maßnahme, die den Gebrauch von Bargeld einschränken soll. Bereits vor zwei Jahren wurde die allgemeine Bargeldobergrenze von 15.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt – mit Verweis auf dieselben Gründe, die auch nun bemüht werden.

Kritiker der Maßnahmen äußerten schon damals den Verdacht, dass der Gesetzgeber eine ganz andere Absicht hegt: Die schleichende Austrocknung des Bargeldgebrauchs in der Bevölkerung. Eine umfassende Kontrolle aller Geldströme würde eine Durchsetzung von geld- und zinspolitischen Entscheidungen schließlich deutlich vereinfachen.

In Frankreich gilt Grenze von 1000 Euro

Andere EU-Staaten sind tatsächlich schon jetzt viel strenger als Deutschland. In Frankreich etwa gilt für Bargeldzahlungen zwischen Firmen oder Gewerbetreibenden eine generelle Grenze von 1000 Euro – also nicht nur für den Kauf von Edelmetallen. In Spanien sind es 2500 Euro, Italien verbietet Beträge ab 3000 Euro.

Tatsache ist allerdings auch, dass Bargeldgeschäfte durch die Beschränkungen immer unattraktiver werden. Umfassende Überprüfungspflichten dürften gerade kleinere Händler enorm belasten. Profitieren würden hingegen Onlineshops sowie ausländische Händler, deren Regierungen weniger strenge Regeln vorgeben. Die Schweiz zum Beispiel erlaubt anonyme Goldkäufe derzeit bis zu einem Betrag von 25.000 Franken (knapp 22.500 Euro).

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