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Frankfurter Lügengeschichte um Krebserkrankung

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Im Prozess um den Mord im Niddapark kommen neuen Lügen auf den Tisch.
Im Prozess um den Mord im Niddapark kommen neuen Lügen auf den Tisch. © Boris Roessler/dpa

Der Angeklagte Jan M. im Niddapark-Mord unternahm alles, um an Geld zu gelangen und täuschte auch seine Geschäftspartner.

Im Prozess um den Mord im Niddapark sind weitere Details über das Finanzgebaren des Angeklagten bekannt geworden. Ein Gesellschafter des Frankfurter Clubs Gibson sagte am Montag als Zeuge aus, Jan M. habe Ende 2017 eine Darmkrebserkrankung vorgetäuscht, um an Geld zu gelangen. Er habe erzählt, er brauche für eine Therapie in den USA 190.000 Euro. Die Gesellschafter des Clubs, zu denen Jan M. seinerzeit mit einem Anteil von gut 15 Prozent selbst gehörte, hätten ihm daraufhin ein Darlehen in Höhe von 200.000 Euro gewährt. In den folgenden Monaten habe M. die Geschichte aufrecht erhalten und von guten Blutwerten und Besuchen in den USA für eine Therapie berichtet. In einer Gesellschafterversammlung habe M. dann von seiner angeblichen Krebserkrankung berichtet und sogar geweint, so der Zeuge.

Der 53-Jährige berichtete weiter, er habe erst nach der Inhaftierung M.´s davon erfahren, dass es gar keine Krebserkrankung gibt. Einen Hinweis darauf habe er aus dem familiären Umfeld des Angeklagten erhalten, sagte der Geschäftspartner. Bei Recherchen habe er herausbekommen, dass M. an einem fraglichen Tag statt bei der Therapie in Atlanta bei einem Brunch in Oberursel weilte. „Ich betrachte das als persönliche Enttäuschung, mit so was macht man keinen Spaß“, sagte der Zeuge in Bezug auf die vorgegaukelte Erkrankung. Der Angeklagte sei „ein Mensch, der scheinbar viel Bestätigung braucht“ und eine „Tendenz zum Narzissmus“ habe.

Niddapark-Mord: Ein jämmerlicher Zeuge

Zum Beginn des elften Prozesstages hatte die Kammer jenen Mann vernommen, der das First In auf der Freßgass´ von Jan M. gekauft hatte. Der 54-jährige Armand A. war allerdings mehr an seiner Eigendarstellung als an der Beantwortung der Fragen interessiert und entpuppte sich in der sehr zähen, dreistündigen Befragung als jämmerlicher Zeuge. Irritationen gab es vor allem ob der Teilsummen, die A. für die Übernahme der Bar bezahlt hatte. Auf die Frage der Kammer, ob es sich bei der Zahlung von 90.000 Euro an M. um ein Handgeld gehandelt habe, wich A. immer wieder aus. Davon, dass die ermordete Irina A. eine Teilhaberin von M. war, wusste der 54-Jährige nach eigenem Bekunden nichts.

Die Verteidigung präsentierte am Montag eine Zeugin, die sich unmittelbar nach der Tat im Mai 2018 an die Polizei gewandt hatte, um eine Freundin des Opfers zu belasten. Die Bedienung einer Nachtbar im Bahnhofsviertel sagte aus, Stanislava T. habe gedroht, Irina A. etwas anzutun, weil diese sie in einer anderen Sache bei der Polizei angeschwärzt hatte, obwohl sie zu dem Zeitpunkt unter laufender Bewährung stand. Eben jene T. wiederum hatte im Prozess M. belastet, sich am Tattag mit dem späteren Opfer getroffen zu haben. 

In dem Prozess bezweifelte die Verteidigung zuletzt die Spuren, die gegen den Angeklagten sprechen. Zuvor war herausgekommen, dass Jan M. wohl nicht so betucht ist, wie er es selbst darstellte. Zeugen stellten dem Geschäftsgebahren des Angeklagten kein gutes Zeugnis aus. Der Prozess wird fortgesetzt.

Von Oliver Teutsch

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