Nach Lockerungen der Kontaktbeschränkungen: Was sich ab heute ändert
Wegen der Corona-Krise in Deutschland gelten Kontaktbeschränkungen. In Bayern wurde das Kontaktverbot weiter gelockert. Wen man jetzt besuchen darf.
- In Deutschland herrscht aufgrund des Coronavirus Sars-CoV-2 ein Kontaktverbot
- Die Kontaktbeschränkungen in Deutschland wurden bis Ende Juni verlängert
- Doch wen darf man in Zeiten von Corona überhaupt noch besuchen - und wen nicht?
Update vom 22.06.2020, 11.45 Uhr: Die Corona-Regeln in Deutschland werden weiter gelockert. In allen Bundesländern haben jetzt wieder Restaurants geöffnet. Zudem haben - bis auf Bayern - deutschlandweit die Bars wieder den Betrieb aufgenommen. In Bremen bleiben Bars - im Sinne von Einraumeinrichtungen mit Tresen - geschlossen.
Dennoch gelten weiterhin Sicherheitsvorkehrungen wie Sitzplatz, Mundschutz- und Abstandspflicht. In Niedersachsen und Bremen dürfen Shisha-Bars noch nicht öffnen. Zudem müssen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland Gaststätten um 24 Uhr schließen. Die gute Nachricht für alle Sportler: Fitnessstudios haben wieder in allen Bundesländern geöffnet.
Und: In Bayern gelten ab heute einige Lockerungen. Alle weiteren Bestimmungen zu den einzelnen Ländern finden Sie weiter unten in der Übersicht.
Kontaktverbot wegen Corona: Brandenburg hebt Kontaktbeschränkungen auf
Update vom 15.06.2020, 12.27 Uhr: Ab heute sind die Kontaktbeschränkungen in Brandenburg aufgehoben. Lediglich die Abstands- und Hygieneregeln bleiben bestehen. Die Maskenpflicht ist auf Krankenhäuser und Reisebusse erweitert worden.
Die Bestimmungen für die anderen Bundesländer finden Sie weiter unten in unserer Übersicht.
Update vom 10.06.2020, 11.23 Uhr: Jetzt zieht auch Hessen bei den Lockerungen der Kontaktbeschränkungen nach. Noch gilt das Kontaktverbot in Deutschland während der Corona-Krise bis zum 29. Juni. Doch Hessen lockert dieses jetzt. Ab jetzt dürfen sich - wie in einigen anderen Bundesländern auch - bis zu zehn Personen in der Öffentlichkeit treffen. Den aktuellen Stand zu den anderen Bundesländern finden Sie weiter unten in unserer Übersicht.
Corona: Lockerungen der Kontaktbeschränkungen – Was ab jetzt gilt
Update vom 09.06.2020, 13:41 Uhr: Aktuell gelten die Kontaktbeschränkungen während der Corona-Krise in Deutschland noch bis zum 29. Juni. Thüringen hat nun jetzt als erstes Bundesland die Aufhebung verkündet. In Thüringen werden die wegen der Corona-Pandemie erlassenen Kontaktbeschränkungen demnach am 13. Juni aufgehoben. In einer neuen Grundverordnung wird stattdessen empfohlen, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen. Die Verordnung hat das Kabinett am Dienstag (09.06.2020) beschlossen.
Lockerungen der Corona-Kontaktbeschränkungen: Was jetzt gilt
Update vom 27.05.2020, 11.51 Uhr: Die aktuell aufgrund der Corona-Krise in Deutschland geltenden Kontaktbeschränkungen sollen bis zum 29. Juni verlängert werden. Darauf einigten sich Bund und Länder, wie die Bundesregierung mitteilte. Zuvor war der 5. Juni der vorläufige Stichtag des Kontaktverbots gewesen.
Teil der Vereinbarung ist auch, dass die Länder Treffen von bis zu zehn Personen oder Angehörigen zweier Haushalte in der Öffentlichkeit erlauben können. Weiterhin wird empfohlen, „die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen“. Denn: „In jedem Falle soll die Nachvollziehbarkeit der Teilnehmer gewährleistet sein“, heißt es in der Mitteilung.
Die Umsetzung des neuen Beschlusses ist Ländersache. So sollen überall dort weitergehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden, wo es die „regionale Dynamik“ erfordert, um den Ausbruch der Corona-Pandemie einzudämmen und ein überregionales Infektionsgeschehen zu verhindern.
Kontaktbeschränkungen wegen Corona: Thüringen könnte Alleingang wagen
Inwiefern sich die einzelnen Bundesländer an den neuen Beschluss halten, ist noch unklar. Bodo Ramelow, Ministerpräsident von Thüringen, etwa hatte schon vor der neuen Vereinbarung weitreichende Lockerungen in Thüringen in Aussicht gestellt. Dafür erntete er reichlich Kritik in der Politik.
Ramelow jedoch betonte, die Mindestabstands- und Maskenpflicht keineswegs komplett abschaffen zu wollen. Die derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen je Bundesland finden Sie weiter unten im Text in der Übersicht.
Kontaktbeschränkungen wegen Corona: Lockerungen – Wen man jetzt besuchen darf und wen nicht
Update vom 24.05.2020, 16.41 Uhr: Die Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Krise wurden in Deutschland grundsätzlich bis zum 5. Juni verlängert. Darauf einigten sich Bund und Länder, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch (06.05.) in einer Pressekonferenz mitteilte. Allerdings einigte man sich auch auf eine Lockerung. Künftig können sich Angehörige von zwei Haushalten treffen. Auch in der Urlaubs-Frage zeichnet sich langsam aber sicher ein Bild ab.
Und auch wenn sich Bund und Länder in vielen Punkten einig sind, kann es in einzelnen Bundesländern dennoch zu Abweichungen kommen. Eine Übersicht über das Kontaktverbot in den einzelnen Bundesländern.
Kontaktbeschränkungen wegen Corona: Welche Regeln für welches Bundesland gelten
- Baden-Württemberg: In der Öffentlichkeit dürfen sich Personen von zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen von mehreren Haushalten treffen. Im Privaten sind sogar Treffen von bis zu 20 Personen erlaubt. Sind alle betroffenen Personen miteinander verwandt, gelten keine Beschränkungen. (Stand 22.06.2020, 11.31 Uhr)
- Bayern: Wochenlang herrschte in Bayern die Ausgangsbeschränkung. Seit dem 22. Juni dürfen sich Gruppen von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen. In privaten Räumen oder auch Gärten gibt es gar keine Beschränkungen mehr. (Stand 22.06.2020, 11.32 Uhr)
- Berlin: Auch Berlin folgt dem Ruf von Kanzlerin Merkel und lockert das infolge der Corona-Pandemie verhängte Kontaktverbot. Jetzt dürfen sich auch wieder Personen von zwei Haushalten und bei einer Anzahl von bis zu fünf Personen - unabhängig von der Zugehörigkeit des Haushalts - treffen. (Stand 22.06.2020, 11.33 Uhr)
- Brandenburg: Seit Montag (15. Juni) gibt es in Brandenburg keine Corona-Kontaktbeschränkung mehr. Lediglich die Abstands- und Hygieneregeln bleiben bestehen. Die Maskenpflicht ist auf Krankenhäuser und Reisebusse erweitert worden. (Stand 22.06.2020, 11.34 Uhr)
- Bremen: Bremen: In Bremen galt lange das Kontaktverbot. Allerdings hat das Land Bremen das Kontaktverbot nun gelockert. Jetzt können sich Angehörige von zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Dabei spielt es keine Rolle, um wie viele Personen es sich handelt. Seit dem 1. Juni sind zudem private Feiern mit bis zu 20 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen im Freien erlaubt, sofern der Mindestabstand eingehalten wird und ein Hygienekonzept vorgelegt werden kann. (Stand 22.06.2020, 11.35 Uhr)
- Hamburg: In Hamburg herrscht das Kontaktverbot. Nach den Lockerungen dürfen sich jetzt jedoch bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 einzuhalten. (Stand 22.06.2020, 11.35 Uhr)
- Hessen: Das Kontaktverbot in Hessen wurde verlängert. Allerdings gelten seit dem 9. Mai Lockerungen. Am 10. Juni folgten weitere Lockerungen, sodass man sich in Hessen ab jetzt mit bis zu zehn Personen in der Öffentlichkeit treffen kann. (Stand 22.06.2020, 11.36 Uhr)
- Mecklenburg-Vorpommern: Mecklenburg-Vorpommern hat die Kontaktbeschränkungen lockert. So ist es nun erlaubt, dass sich bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten im öffentlichen Raum treffen. (Stand 22.06.2020, 11.36 Uhr)
- Niedersachsen: Seit dem 22. Juni sind in Niedersachsen Treffen von Gruppen von bis zu zehn Personen erlaubt. Sind es Mitglieder zweier Haushalte, dürfen es auch mehr sein. (Stand 22.06.2020, 11.38 Uhr)
- Nordrhein-Westfalen: In NRW dürfen sich Gruppen mit bis zu zehn Personen im Freien treffen. Sind es Personen aus zwei Haushalten, dürfen es auch mehr sein. Die Bedingung: Die Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen ist sichergestellt. (Stand 22.06.2020, 11.40 Uhr)
- Rheinland-Pfalz: Auch in Rheinland-Pfalz wurde das Kontaktverbot gelockert. So dürfen sich bis zu zehn Personen - unabhängig von der Anzahl der Haushalte - treffen. (Stand 22.06.2020, 11.40 Uhr)
- Saarland: Hier mussten die verfügten Ausgangsbeschränkungen nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs sofort gelockert werden. Das heißt übersetzt: Familien dürfen sich wieder begegnen, sofern die notwendigen Abstände eingehalten werden. Zudem darf man sich im Saarland im öffentlichen und privaten Raum mit Familienmitgliedern, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, treffen. Erlaubt ist es, sich mit bis zu zehn Personen zu treffen. (Stand 22.06.2020, 11.41 Uhr)
- Sachsen: Seit dem 6. Juni dürfen sich bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen. Das geht aus der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 hervor. In einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 50 Menschen bei Familienfeiern treffen. (Stand 22.06.2020, 11.42 Uhr)
- Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt hat als erstes Bundesland die Kontaktbeschränkungen gelockert. Seit 28. Mai dürfen zu privaten Feiern bis zu 20 Gäste eingeladen werden und es dürfen sich bis zu zehn Menschen treffen. (Stand 22.06.2020, 11.42 Uhr)
- Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein wurden die aufgrund der Corona-Krise verhängten Kontaktbeschränkungen gelockert. Treffen von bis zu zehn Personen sind sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum erlaubt. (Stand 22.06.2020, 11.42 Uhr)
- Thüringen: In Thüringen gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr. Allerdings empfiehlt eine neue Grundverordnung, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen. (Stand 22.06.2020, 11.43 Uhr)
Kontaktverbot wegen Corona: Kontaktbeschränkungen verlängert - und doch gibt es Lockerungen
Update vom 06.05.2020, 16.47 Uhr: Nach dem Beschluss von Bund und Länder hat Bundeskanzlerin Angela Merkel verkündet, dass die Kontaktbeschränkungen in Deutschland aufgrund der Corona-Krise grundsätzlich bis zum 5. Juni verlängert werden.
Allerdings einigten sich Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch auf eine Lockerung. So sollen sich künftig auch Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen. Heißt übersetzt: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nicht nur allein mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person gestattet, sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes.
Zuvor hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder verkündet, dass die Ausgangsbeschränkung in Bayern mit sofortiger Wirkung in eine Kontaktbeschränkung umgewandelt wird. „Heißt für uns alle: Wir dürfen wieder rausgehen“, erklärte Söder. Auch Sachsen-Anhalt hat das Kontaktverbot gelockert. Seit Montag (4.5.2020) dürfen fünf Menschen zusammen unterwegs sein - selbst dann, wenn sie nicht in einem Haushalt leben. Zudem muss es keinen triftigen Grund mehr geben, um das Haus zu verlassen.
Kontaktbeschränkungen wegen Corona: Wen Sie jetzt besuchen dürfen – und wen nicht
Erstmeldung vom 25.03.2020, 09.31 Uhr: Bund und Länder haben sich aufgrund der Coronakrise auf ein Kontaktverbot geeinigt. Dieses gilt seit Montag (23.03.2020) in Deutschland. Der neue Plan umfasst neun Punkte.
Kontaktbeschränkungen wegen Corona: Das gilt, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen
1. Die Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den Angehörigen des eigenen Hausstands ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern, besser noch zwei Metern einzuhalten.
3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben weiter möglich.
5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen können sanktioniert werden.
6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Ausgenommen: Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure oder Kosmetikstudios werden geschlossen.
8. In allen Bereichen und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
Corona: Ausgangsbeschränkung statt Kontaktverbot in Deutschland
Doch nicht alle Bundesländer ziehen bei diesem Beschluss im Kampf gegen das neuartige Coronavirus Sars-CoV-2 mit. So gelten beispielsweise in Sachsen und Bayern Ausgangsbeschränkungen statt Kontaktverbote. Das heißt übersetzt: Bei einer Ausgangsbeschränkung braucht es einen „triftigen Grund“, um den eigenen Hausstand zu verlassen. Bei einem Kontaktverbot braucht es diesen nicht.
Zudem setzen einige Bundesländer das Kontaktverbot aufgrund der Coronavirus-Pandemie zwar grundsätzlich durch, haben aber auch ortsspezifisch Sonderregelungen veranlasst. Britische Epidemiologen haben in einer Studie herausgefunden, dass Kontaktbeschränkungen oder ein Lockdown bis 2022 am besten eine zweite Corona-Erkrankungswelle verhindern.
Kontaktverbot oder Ausgangsbeschränkung wegen Corona: Welche Regeln für welches Bundesland gelten
- Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg gilt der 9-Punkte-Plan der Bundesregierung und damit ein Kontaktverbot. Ausnahmen: Die Stadt Freiburg hat wegen des neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 ein sogenanntes Betretungsverbot ausgesprochen. Dieses gilt vorerst bis zum 3. April und besagt, wer sich im Freien aufhält, darf dies nur alleine, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand. In der Gemeinde Malsch (Landkreis Karlsruhe) herrscht eine Ausgangsbeschränkung.
- Bayern: In Bayern gilt eine Ausgangsbeschränkung. Um die Wohnung zu verlassen, brauchen die Menschen einen „triftigen Grund“. Dazu gehört der Weg zur Arbeit, Einkäufe und Arztbesuche.
- Berlin: In Berlin sind Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten, ausgenommen Familien sowie im eigenen Hausstand lebende Personen. In der Verordnung heißt es weiter, Personen aus dem Stadtgebiet Berlin müssen sich ständig in der Wohnung aufhalten. Allerdings gibt es für diese Ausgangsbeschränkung einige Ausnahmen wie etwa den Weg zur Arbeit, Arztbesuche oder Einkäufe.
- Brandenburg: Brandenburg folgt dem 9-Punkte-Plan der Bundesregierung und hat ein Kontaktverbot erlassen.
- Bremen: Bremen hält sich ebenfalls an das Kontaktverbot nach Vorbild des 9-Punkte-Plans.
- Hamburg: Auch Hamburg hat sich dem Bundesentscheid angeschlossen und ein Kontaktverbot erlassen. Bis zum 5. April sind Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten.
- Hessen: In Hessen herrscht ein weitgehendes Kontaktverbot. Auch hier gelten die neuen Regeln seit Montag (23.03.2020).
- Niedersachsen: Bis zum 5. April werden Ansammlungen von mehr als zwei Personen in Niedersachsen untersagt. Es herrscht ein umfangreiches Kontaktverbot.
- Nordrhein-Westfalen: NRW folgt dem Ruf der deutschen Bundesregierung und hat ein Kontaktverbot erlassen.
- Mecklenburg-Vorpommern: In Mecklenburg-Vorpommern gilt umfangreiches Kontaktverbot. Bis zum 5. April werden Ansammlungen von mehr als zwei Personen untersagt.
- Rheinland-Pfalz: Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat aufgrund der Corona-Pandemie ein weitgehendes Kontaktverbot ausgesprochen.
- Saarland: Saarland hat sich Bayern zum Vorbild genommen und eine Ausgangsbeschränkung verhängt.
- Sachsen: Für den gesamten Freistaat Sachsen gilt eine Ausgangsbeschränkung. Wer die Wohnung verlassen möchte, braucht dafür einen „triftigen Grund“.
- Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt hat die aufgrund des Coronavirus Sars-CoV-2 aufgerufene Kontaktbeschränkung gelockert. Seit Montag (4.5.2020) dürfen fünf Menschen zusammen unterwegs sein - selbst dann, wenn sie nicht in einem Haushalt leben. Zudem muss es keinen triftigen Grund mehr geben, um das Haus zu verlassen. Bisher war nur die Begleitung von einem Menschen außerhalb des Haushalts erlaubt.
- Schleswig-Holstein: Schleswig-Holstein hat ein umfangreiches Kontaktverbot erlassen.
- Thüringen: Das Bundesland Thüringen hat sich dem 9-Punkte-Plan der Bundesregierung angeschlossen und ein Kontaktverbot erlassen.
Kontaktbeschränkungen statt Ausgangssperre wegen Coronavirus: Wen man besuchen darf - und wen nicht
Was bedeutet ein Kontaktverbot also konkret für die Menschen? Wen darf man noch besuchen? Darf man überhaupt noch irgendwen besuchen? Grundsätzlich gilt zu beachten: Ein Kontaktverbot ist kein Hausarrest. Die Menschen dürfen trotz Corona nach wie vor ihre Wohnung verlassen. Allerdings dürfen sich nicht mehr als zwei Menschen zusammen im öffentlichen Raum bewegen - außer, es sind Angehörige des eigenen Hausstands. Das gilt auch für Ostern.
Heißt übersetzt: Spazieren gehen mit einem Freund oder einer Freundin ist okay, zu dritt aber nicht. Ansonsten soll zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern, besser zwei Metern eingehalten werden.
Zudem gilt grundsätzlich beim Kontaktverbot: Kontakte zu Personen außerhalb des eigenen Hausstands sind zwar in Ordnung, sollten aber auf ein Minimum reduziert werden. Damit dürfen sich Eltern und Kinder, die getrennt voneinander leben, gegenseitig besuchen. Gleiches gilt für Paare, die nicht zusammenleben.
Coronakrise: Was bei einem Kontaktverbot erlaubt ist
Auch Besuche bei Sterbenden oder nach einer Geburt sind in Zeiten der Coronakrise erlaubt. Weiterhin bei einem Kontaktverbot gestattet sind:
- Weg zur Arbeit
- Arztbesuche
- Teilnahme an erforderlichen Sitzungen, Terminen oder Prüfungen
- Einkäufe, Apothekenbesuche
- Geld abheben
- Bedürftigen helfen oder Haustiere versorgen
- Indiviueller Sport im Freien
Coronavirus Sars-CoV-2: Ausgangsbeschränkung statt Kontaktverbot wegen Corona
Bei einer Ausgangsbeschränkung sieht die Welt schon etwas anders aus. Hier ist zwar ein Besuch von örtlich getrennt voneinander lebenden Paaren erlaubt. Angehörige, die andernorts leben, dürfen aber nicht besucht werden.
Die Ausnahme: Wer sich um Pflegebedürftige im privaten Umfeld kümmert, darf diese besuchen, so lange sie in deren Wohnung oder Haus und nicht in einer speziellen Einrichtung untergebracht sind.
Corona-Kontaktverbot: Wie sieht die Lage an Ostern aus?
Viele Menschen fragen sich sicherlich, ob sie Freunde oder Familie an Ostern trotz Corona-Kontakverbot besuchen können. Das ist davon abhängig, ob in dem jeweiligen Bundesland eine Ausgangsbeschränkung oder ein Kontaktverbot gilt. Gilt eine Ausgangsbeschränkung, beispielsweise in Bayern, dann ist es nicht möglich, Verwandte über Ostern zu besuchen. Bei einem Kontaktverbot hingegen schon, sofern Sie sich an die geltenden Regeln halten.
Eine zunächst befürchtete Ausgangssperre aufgrund des Coronavirus gibt es bis jetzt noch nicht in Deutschland. Allerdings erklärt eine preisgekrönte Chemikerin in einem Video sehr anschaulich, warum die Corona-Krise in Deutschland jetzt gerade erst beginnt und wann sie vermutlich endet. Zudem müssen Allergiker in Zeiten von Corona besonders aufpassen. Sie zählen zur Risikogruppe.
In Russland wird ein Impfstoff gegen Covid-19 bereits an Freiwilligen getestet. Noch dieses Jahr soll die Produktion des Präparats beginnen.
Rubrikenbild: AFP