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Abfindung Sozialplan nach Insolvenz 2010

| 3. Mai 2024 16:05 |
Preis: 52,00 € |

Insolvenzrecht


Beantwortet von

Ich habe die Zahlung 'Sozialplanabfindung' des insolvenzverwalters meines ehemaligen Arbeitgebers zurücküberwiesen, da ich sie nicht zuordnen konnte und von einer fehlbuchung ausgegangen bin. Ist mein Anspruch nun erloschen oder überweist der Insolvenzverwalter mir das Geld erneut?

4. Mai 2024 | 18:11

Antwort

von


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Basierend auf den von Ihnen geschilderten Informationen komme ich zu folgender Einschätzung:
Der Anspruch auf die Sozialplanabfindung ist durch Ihre Rücküberweisung an den Insolvenzverwalter nicht erloschen. Die Zahlung erfolgte zu Recht an Sie und Sie waren zur Annahme berechtigt.
Durch die irrtümliche Rücküberweisung haben Sie nun einen Anspruch gegen die Insolvenzmasse auf erneute Auszahlung der Abfindung. Der Insolvenzverwalter muss Ihnen den Betrag wieder überweisen.
Ich empfehle Ihnen daher, sich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, den Sachverhalt zu erläutern und ihn aufzufordern, die Sozialplanabfindung nochmals an Sie auszuzahlen. Erklären Sie ihm, dass Sie die Zahlung versehentlich zurücküberwiesen haben, da Sie sie nicht zuordnen konnten.
Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, berechtigte Forderungen gegen die Insolvenzmasse zu erfüllen. Da die Abfindung Ihnen zusteht und nur aufgrund eines Irrtums zurückgeflossen ist, muss er den Betrag erneut an Sie auskehren.
Sollte sich der Insolvenzverwalter weigern, können Sie Ihre Forderung gerichtlich geltend machen. Dies sollte aber die Ausnahme sein. In der Regel werden Insolvenzverwalter in solchen Fällen kulant sein und die Zahlung wiederholen.
Ich hoffe, diese Einschätzung hilft Ihnen weiter.


Ergänzung vom Anwalt 6. Mai 2024 | 14:30

Würden Sie mir ggf. einen kleinen Gefallen tun und mal auf meiner Kanzleiseite msadvocate.net unten rechts bei Trust Pilot eine Bewertung abgeben? Ich bin ihnen sehr dankbar das hier gemacht zu haben. bei Trustpilot hat es den Effekt, dass ich dadurch bei Google leichter auffindbarer für andere mit meiner neuen Seite werde. Hier klappt das leider nicht. Ich wäre ihnen da echt dankbar und es dauert keine Minute. Wichtig nur: Sie müssten das bitte am Laptop machen. Über das Handy wird das Trustpilot Symbol leider ausgeblendet aus Platzgründen.

VG Schulze

Ergänzung vom Anwalt 6. Mai 2024 | 15:59

https://de.trustpilot.com/review/msadvocate.net

Bewertung des Fragestellers 6. Mai 2024 | 11:17

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