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Euro 4 Motorräder - Seitliche Reflektoren Pflicht? Ab 2017 oder auch ältere?

25. März 2017 19:46 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ray Migge, LL.B.

Zusammenfassung

Müssen Euro 4 Motorräder, die vor 2017 zugelassen wurden, seitliche Reflektoren tragen oder dürfen diese entfernt werden?

Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4, sondern einer separaten Regelung der UNECE. Demnach sind die seitlichen Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Hersteller genehmigt werden kann. Nur mit diesen seitlichen Reflektoren entspricht damit das Fahrzeug einem genehmigten Typ. An diesen Begriff des "genehmigten Typs" knüpft die Fahrzeug-Zulassungsverordnung an. Nur Fahrzeuge, die einem "genehmigten Typen" entsprechen können zugelassen werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies praktisch, dass schlichtweg eine Neuzulassung nicht mehr möglich ist, bereits zugelassene Maschinen jedoch den Bestandsschutz genießen. Aber auch beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen.

Hiermit würde gerne erfahren ob Euro 4 Motorräder die vor 2017 zugelassen worden sind, verpflichtet sind seitliche Reflektoren befestigt zu lassen oder ob diese entfernt werden dürfen?

Falls sie entfernt werden, erlischt direkt die gesamte Betriebserlaubnis des Bikes oder sind diese nur für den nächsten TÜV wieder anzubringen?

Ich lese in manchen Internetforen das die seitliche Reflektorenpflicht nur für Bikes gilt die NEU ab 2017 zugelassen werden.. in anderen Foren lese ich wiederum das dieses Zulassungsjahr keine Rolle spielt, sondern wenn es ein Euro 4 Bike ist, es diese Reflektoren auch tragen muss.

Standort: NRW, Deutschland.

Bitte um Aufklärung was nun stimmt.

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne möchte ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage Ihrer Angaben beantworten.

Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4, sondern einer separaten Regelung der UNECE. Demnach sind die seitlichen Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Hersteller genehmigt werden kann. Nur mit diesen seitlichen Reflektoren entspricht damit das Fahrzeug einem genehmigten Typ.

An diesen Begriff des "genehmigten Typs" knüpft die Fahrzeug-Zulassungsverordnung an. Nach § 3 (1) der FZV können nur solche Fahrzeuge zugelassen werden, welche einem genehmigten Typen entsprechen (oder eine Einzelgenehmigung erhalten haben).

Im Umkehrschluss bedeutet dies praktisch, dass schlichtweg eine Neuzulassung nicht mehr möglich ist, bereits zugelassene Maschinen jedoch den Bestandsschutz genießen.

Aber auch beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen entspricht. Dies tut sie ja nach Abbau der verpflichtenden Reflektoren nicht mehr.

Daneben können EURO 3 Maschinen nicht mehr neu zugelassen werden. Deshalb sind nunmehr viele der EURO 3 Maschinen bereits vom Markt gänzlich verschwunden oder entsprechend EURO 4 angepasst worden.

Für Rückfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion nutzen.

Mit bestem Gruß

Ray Migge
-Rechtsanwalt-

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