Sehr geehrter Fragesteller,
prinzipiell können Sie selbstverständlich legal Fahrzeuge auf eine UK-limited anmelden. Diese Fahrzeuge können Sie dann auch in Deutschland fahren, sofern sie die deutsche Straßenverkehrsordnung beachten.
Beachten Sie aber, dass § 31 Abs. 1 Nr. 25b regelt, dass einem Fahrzeug ein Kennzeichen des regelmäßigen Standortes zuzuteilen ist. Dies bedeutet, dass Sie das Fahrzeug auch in Deutschland anmelden müssen, wenn Sie dieses hier hauptsächlich nutzen und nicht nur vorübergehend in England sind.
Anders könnte es natürlich aussehen, wenn das Fahrzeug kein herkömmliches Fahrzeug ist, sondern wie in Ihrem Fall ein entwaffneter Panzer.
In diesem Fall greift § 19 Absatz 2a StVZO, der sämtliche militarisierten Fahrzeuge, gleich ob sie umgebaut worden sind oder nicht, nicht mehr zulässt:
" (2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden."
Dieser Absatz wurde eingeführt, nachdem ein namhafter Autosammler aus Düsseldorf seinen Panzer in Köln hatte zulassen können. Seither ist eine Zulassung nicht mehr möglich.
Es gäbe aber zumindest für einzelne Fahrten durch Deutschland noch die Möglichkeit einer Sondergenehmigung in Form einer Schwerlastgenehmigung, die aber dann nur für einzelne Fahrten berechtigt und eine dauerhafte Nutzung ausschließt.
Wenn Sie aber auf Ihrem Privatgelände sind, dann können Sie selbstverständlich auch mit einem Panzer umher fahren, jedoch nicht im öffentlichen Raum.
Für die Verbringung des Panzers zu Ihrem Grundstück, bedarf es aber dann wieder eine Überführungsgenehmigung, sofern dieser selbstständig dorthin fahren soll.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, können Sie mich jederzeit gerne ansprechen.
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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