14. Mai 2013
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12:06
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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wenn solche Beleidigungen stattfinden und Sie auch nur aus dem Kontext oder bei Mitusern als Person zu erkennen sind, dann stellt dies den Tatbestand der üblen Nachrede dar, der strafrechtlich verfolgt werden kann und auch sollte.
Die Vorgehensweise sollte hier straf- und zivilrechtlich geführt werden, strafrechtlich, um den Sachverhalt und alle Daten ermitteln zu lassen und zivilrechtlich, um eine Unterlassung zu fordern, dessen Kosten sodann auch erstattbar sind, wenn Sie zuvor bereits selbst den Versuch unternommen haben, denjenigen Aufzufordern, die entsprechende Textstelle zu löschen und weitere Äußerungen diesbezüglich zu unterlassen.
Ich würde Ihnen daher zunächst einmal zu einer Strafanzeige raten, die bei jeder Polizeidienststelle aufgenommen werden kann und sodann eine schriftliche Aufforderung an den User, der diese Behauptung aufstellt mit einer Frist zur Löschung und Aufforderung einer Unterlassungserklärung.