Üble Nachrede im Internet

14. Mai 2013 10:59 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Es geht um die Frage von rechtlichen Möglichkeiten bei Verleumdungen im Internet.

Sehr geehrte Anwälte,
folgendes Problem habe ich:
In einem Internetforum, in welchem ich mal Mitglied war, hat einer der Moderatoren nach der Aussage eines anderen Users "es sind ja nicht nur die weg, sondern auch andere User" geschrieben: "xxx vermisse ich manchmal noch, und schade, dass yyy in der Klapse ist [...]"
yyy bin ich, allerdings nicht mit meinem Realnamen, trotzdem weiss jeder im Forum, der mich kennt, wen er meint, und sieht mich "in der Klapse", es ist also eine Art Mobbing.
Gibt es irgendeine Möglickeit, dies durch den Forumsbetreiber verhindern zu lassen, und wenn ja, muss der Forumsbetreiber die Kosten tragen?

14. Mai 2013 | 12:06

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

wenn solche Beleidigungen stattfinden und Sie auch nur aus dem Kontext oder bei Mitusern als Person zu erkennen sind, dann stellt dies den Tatbestand der üblen Nachrede dar, der strafrechtlich verfolgt werden kann und auch sollte.

Die Vorgehensweise sollte hier straf- und zivilrechtlich geführt werden, strafrechtlich, um den Sachverhalt und alle Daten ermitteln zu lassen und zivilrechtlich, um eine Unterlassung zu fordern, dessen Kosten sodann auch erstattbar sind, wenn Sie zuvor bereits selbst den Versuch unternommen haben, denjenigen Aufzufordern, die entsprechende Textstelle zu löschen und weitere Äußerungen diesbezüglich zu unterlassen.

Ich würde Ihnen daher zunächst einmal zu einer Strafanzeige raten, die bei jeder Polizeidienststelle aufgenommen werden kann und sodann eine schriftliche Aufforderung an den User, der diese Behauptung aufstellt mit einer Frist zur Löschung und Aufforderung einer Unterlassungserklärung.


ANTWORT VON

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