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Corona und die Folgen: Wird sogar die Bundestagswahl verschoben? Das sagt ein Gutachten

Bundestagswahl am 26. September 2021
Die nächste Bundestagswahl findet am 26. September 2021 statt. Foto: Florian Schuh/dpa © Florian Schuh/dpa

Vor ein paar Tagen hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Tag der Bundestagswahl auf den 26. September 2021 festgelegt. Und doch: Wenn die Corona-Pandemie außer Kontrolle gerät, könnte der Termin verschoben werden.

Berlin - Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält eine Verschiebung der Bundestagswahl wegen Corona für möglich. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das Mitarbeiter des Wissenschaftlichen Dienstes im Auftrag eines Bundestagsabgeordneten bereits im Juli angestellt haben. Welcher Abgeordnete die Studie in Auftrag gegeben hat, ist nicht bekannt. „Welcher Abgeordnete welche Ausarbeitung in Auftrag gibt, ist von unseren Kollegen der Wissenschaftlichen Dienste vertraulich zu behandeln“, erklärt die Pressestelle des Bundestags der Fuldaer Zeitung. Die Untersuchung nennt auch nicht den Autoren der Studie. Das ist bei derartigen Abhandlungen aus der Verwaltung des Bundestags durchaus üblich. (Lesen Sie hier: „Wir hätten die Kontakte stärker reduzieren müssen“ - Helge Braun (CDU) verteidigt Corona-Lockdown)

Das acht Seiten lange Gutachten legt dar: Der Infektionsschutz lasse die Verlegung eines schon gesetzten Termins innerhalb eines Korridors von bis zu 48 Monaten zu. Wegen der Corona-Pandemie könne auch das Wahlprozedere geändert werden.

Studie zu Corona-Folgen: Verschiebung der Bundestagswahl wäre möglich

Unter engeren Voraussetzungen ließe sich der Wahlgang aber auch noch weiter verschieben. Der bisher gewählte Bundestag bliebe dann mit allen gesetzgeberischen Rechten bestehen.

Eine Verschiebung der Wahl über die 48 Monate hinaus, so das Gutachten, werde zwar in der Mehrheit der Literatur ausgeschlossen, von einer Minderheit allerdings für möglich gehalten. „Andere Rechtswissenschaftler wiederum lassen eine durch Verfassungsänderung bestimmte Verlängerung der laufenden Wahlperiode unter engen Voraussetzungen zu, wenn schwerwiegende und zwingende Gründe des Allgemeinwohls dies erfordern. Zudem darf die zeitliche Verschiebung nur geringfügig sein und das in der Verfassung vorgesehene Verfahren muss eingehalten werden.“ Für eine solche Verschiebung seien dann aber zwingende Gründe erforderlich, die etwa in der faktischen Nichtdurchführbarkeit einer Wahl liegen können.

Wegen Corona könnte sich auch Prozedere der Bundestagswahl verändern

Nach Ansicht der Bundestags-Juristen könnte wegen der Covid-19-Pandemie auch das Wahlprozedere geändert werden: „Denkbar wäre unter anderem eine Verlängerung des Wahlzeitraums auf mehrere Tage oder Wochen sowie die Erhöhung der Zahl deutlich räumlich voneinander getrennter Wahllokale. Mit diesen Möglichkeiten kann eine Ansammlung von Wählern verhindert werden.“ Dabei sei die Chancengleichheit aller Parteien und Listen zu wahren. Die Verschiebung dürfe also nicht darauf ausgerichtet sein, bestimmten Kandidaten oder Parteien einen Vorteil zu verschaffen.

Video: Datum der Bundestagswahl steht fest

Der Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel hingegen rechnet nicht mit einer Verschiebung der Bundestagswahl im kommenden Jahr. Aber man bereitet sich schon jetzt auf eine Wahl unter Pandemie-Bedingungen vor. Zum Beispiel auf deutlich mehr Briefwähler als bei den Wahlen zuvor. „Ich glaube, wenn wir die Erfahrungen aus den Kommunalwahlen nehmen, dass wir gut unter Corona-Bedingungen Wahlen in Deutschland durchführen können“, sagte Thiel. Man müsse natürlich Vorsorge treffen, für die verschiedenen Phasen der Bundestagswahl, äußerte Thiel. Es würden schon jetzt Vorkehrungen getroffen.

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