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Messerattacke auf Hund: Dackel-Besitzer rechtfertigt sich mit Notwehr

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Der Dackel: Sein Herrchen behauptet, der Schäferhund habe ihn am Hals gepackt. Nur das Geschirr habe seinem Hund das Leben gerettet. 
Der Dackel: Sein Herrchen behauptet, der Schäferhund habe ihn am Hals gepackt. Nur das Geschirr habe seinem Hund das Leben gerettet. © Fischer/ 1 privat/nh

Kassel. Nachdem ein Belgischer Schäferhund von einem Dackelbesitzer in den Hals gestochen wurde und die HNA darüber berichtete, hat sich nun der betagte Mann bei uns gemeldet.

Ein bizarrer Streit zwischen zwei Menschen über ihre Tiere geht in die nächste Runde. „Die Leute sollen wissen, dass sich auch 90-Jährige noch wehren können“, sagt der Mann. Am Dienstag, 20. März, gegen 16 Uhr hat er sich verteidigt. Mit einem Klappmesser hat der Senior einen Belgischen Schäferhund im Gladiolenweg in Harleshausen in den Hals gestochen.

Das gibt der Mann ohne Wenn und Aber zu. „Aus Notwehr“ habe er gehandelt, wie er versichert. Zudem hat er einen Strafantrag gegen die 47-jährige Halterin des Schäferhunds gestellt. Wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Körperverletzung. Bei dem Stich mit dem Messer habe er sich nämlich selbst den Rücken ausgerenkt, sagt der 90-Jährige. Wenn es nach ihm ginge, könnte sein Name und der seines Dackels in der Zeitung ruhig genannt werden, sagt er. „Schreiben Sie, dass meine Frau das nicht will.“

Während die Halterin des Schäferhundes gegenüber der HNA geschildert hatte, dass ihr Hund den Dackel nur angeknurrt habe und der Mann daraufhin zustach, beschreibt der 90-Jährige den Vorfall anders. Gegenüber der Staatsanwaltschaft hat er es folgendermaßen formuliert: „Der große Rüde stürzte sich auf den schwachen Zwerg und packte ihn mit dem Gebiss im Nacken. In Panik schrie ich vergeblich ,Aus’ und ,Hau ab’. Der Rüde ließ nur ganz kurz ab, um zum Todesbiss oder Genickbruch durch Schütteln zuzupacken.“

Da die 47-jährige Halterin es nicht für nötig gehalten habe, auch nur das Geringste gegen die Attacke ihres Hundes zu unternehmen, und zudem noch gegrinst habe, sei ihm nichts anderes übrig geblieben, als den Schäferhund mit dem Messer abzuwehren. „Leute mit großen Hunden sind oft stolz, weil sie denken, dass ihr Hund der Stärkste ist.“

90-Jähriger will Messer in die Luft gehalten haben

Der 90-Jährige behauptet, dass er das Messer vorher in die Luft gehalten habe, sodass die Frau es hätte sehen können. „Aber vielleicht ist sie ja auch kurzsichtig.“ Schließlich habe sie ihn gegenüber der Polizei auch als 20 Jahre jünger beschrieben. Zudem stimme es auch nicht, dass das Messer nach dem Stich blutverschmiert gewesen sei, wie die Frau sagte. „Da war kein Blut dran“, sagt der 90-Jährige. Die Polizei könne die Klinge ja auf Blutspuren untersuchen.

Musste beim Tierarzt behandelt werden: Dieser Belgische Schäferhund ist mit einem Messer verletzt worden. Ein 90-Jähriger gibt die Tat zu.
Musste beim Tierarzt behandelt werden: Dieser Belgische Schäferhund ist mit einem Messer am Hals verletzt worden. Ein 90-Jähriger gibt die Tat zu. © nh/Archiv/privat

Darüber hinaus habe sich die Frau nach dem Zwischenfall falsch verhalten. Sie sei sofort mit ihrem Schäferhund verschwunden. „Normalerweise bleibt man doch stehen und tauscht Namen aus.“ Er habe daraufhin zwei andere Frauen, die dort unterwegs waren, nach dem Namen der Halterin des Schäferhundes gefragt. Die hätten ihm aber nichts gesagt. „Ich bin da ein Fremder“, sagt der Mann, der in einem anderen Stadtteil lebt. „Die Harleshäuser halten sich für bessere Leute. Die halten zusammen.“

Dackel hatte Kratzer erlitten

Warum hat er nicht selbst die Polizei verständigt? „Ich war fix und fertig mit den Nerven und habe Weinkrämpfe bekommen.“ Zudem habe ja sein Dackel großes Glück gehabt. Dass der siebenjährige Hund ein Geschirr getragen habe, habe ihm das Leben gerettet. Denn in das Geschirr habe der Schäferhund gebissen. Sein Dackel habe so nur Kratzer erlitten, die er und seine Frau zu Hause desinfiziert hätten. „Unser Tierarzt war im Urlaub, sonst wären wir dorthin gefahren.“

Apropos Tierarzt: Die Rechnung in Höhe von 370 Euro, die die Frau für die Behandlung des Schäferhunds nach dem Messerstich habe zahlen müssen, sei völlig überzogen, merkt der 90-Jährige an.

Rentner nutze auch schon Schreckschusspistole

Um seinen Dackel vor großen Hunden zu schützen, habe er immer ein Messer dabei, sagt der diplomierte Mann. Früher sei das ein Springmesser gewesen. Als er von der Polizei erfahren habe, dass diese verboten seien, habe er sich das Klappmesser zugelegt. Mit der Polizei habe er nämlich schon zuvor wegen seines Dackels Kontakt gehabt. Der Mann erzählt, dass er im Sommer 2016 den Husky seines Nachbarn mit einem Messer eingeschüchtert habe. Daraufhin habe der Nachbar ihn wegen Bedrohung angezeigt. Das Verfahren wurde laut Andreas Thöne, Sprecher der Staatsanwaltschaft, mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Das Messer: Damit hat der 90-jährige Dackelbesitzer den Schäferhund in den Hals gestochen.
Das Messer: Damit hat der 90-jährige Dackelbesitzer den Schäferhund in den Hals gestochen. © nh

Zudem berichtet der 90-Jährige, dass er vor Jahren einen Schäferhund mit einer Schreckschusspistole, für die er einen Waffenschein hatte, abgewehrt habe. „Die habe ich ihm vor die Nase geballert. Da hat er einen Satz gemacht.“

Das sagt die Halterin der Schäferhundes:

Die 47-jährige Halterin des Belgischen Schäferhundes hat die Darstellung des 90-Jährigen am Donnerstag auf Nachfrage als falsch bezeichnet. Ihr Hund habe den Dackel nicht angegriffen und natürlich sei das Messer des Mannes blutverschmiert gewesen. Ihr Hund habe an dem Dackel nur geschnuppert und ihn angeknurrt. Nach dem Auftreten des Mannes wundere es sie allerdings nicht, dass er jetzt behaupte, in Notwehr gehandelt zu haben. „Ich mache nur drei Kreuze, dass mein Hund noch lebt.“

Das sagt die Polizei zu dem Fall:

Nachdem die 47-jährige Halterin des Schäferhundes bei der Polizei Anzeige erstattet hatte, wird wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt. Nachdem sich der Dackelbesitzer von sich aus bei der Staatsanwaltschaft gemeldet hatte, werde dem Mann die Möglichkeit geben, seine Version der Geschehnisse zu schildern, sagt Polizeisprecher Matthias Mänz. Nach Abschluss der Ermittlungen zu dem Übergriff auf den Schäferhund übergebe die Polizei den Vorgang an die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft müsse dann entscheiden, ob auch in Betracht kommen könne, dass der Mann einen Rechtfertigungsgrund für sein Handeln gehabt habe. 

Der Polizeisprecher verweist auf den Notstand-Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der hier möglicherweise angewendet werden könnte. Zudem müsse die Staatsanwaltschaft auch darüber entscheiden, wie mit den Strafanträgen umgegangen werde, die der 90-Jährige jetzt gegen die Halterin des Schäferhunds gestellt habe.

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